BEUTEKUNST Recht als Glücksfall
Der deutsch-russische Geiselaustausch scheint beschlossene Sache, zeitweilige »Irritationen« zwischen Bremen und Berlin sind beigelegt, aber am Protokoll und seiner Symbolik wird noch mit höfischer Hingebung gefeilt. Auf deutschen Wunsch erst im Frühjahr, nämlich nach der russischen Präsidentschaftswahl, dürfte wohl deren Sieger - entweder in Moskau oder in Berlin - vom Bundeskanzler zwei Versatzstücke aus dem als Ganzes verschollenen Bernsteinzimmer entgegennehmen und ihm dafür 101 Zeichnungen und Druckgrafiken der Bremer Kunsthalle überreichen. Die deutschen Faustpfänder sind ein 1997 mit SPIEGEL-Hilfe sichergestelltes Mosaikbild sowie eine Truhe, die anschließend aus Privatbesitz auftauchte und mittlerweile von der Bundesrepublik erworben worden ist. Jedes Land bekommt, was ihm gehört - de jure eine (auch vertraglich bekräftigte) Selbstverständlichkeit, faktisch ein Glücksfall unter bestimmten Konditionen. Nicht nur die Gegengaben machen es den Russen leichter, dem wieder vereinigten Deutschland erstmals einen Batzen Kunstbeute aus dem Zweiten Weltkrieg zu erstatten. Ebenso wichtig: Statt um Staatstrophäen, die ein russisches Gesetz von 1998 für legitim erklärt hat, handelt es sich hier um den Raub eines einzelnen Rotarmisten, den dieser obendrein schon 1993 in der deutschen Botschaft in Moskau abgeliefert und so dem Zugriff seines Staates entzogen hatte. Highlights sind ein Dürer-Aquarell und exquisite Lithografien von Toulouse-Lautrec. Weitere Beutekunst aus Bremer Beständen, die 1945 am märkischen Auslagerungsort Schloss Karnzow geplündert worden waren, ruht hingegen noch in russischen Museen. Was diese Schätze angeht, wollte sich auch eine russische Regierungsdelegation, die jüngst mit Kulturstaatsminister Michael Naumann verhandelte und vorvergangenes Wochenende in der Hansestadt vorsprach, nicht festlegen. Doch ließ sie, so ein Senatssprecher, durchblicken, der bevorstehende Austausch sei »noch nicht das Ende der Fahnenstange«. Der Bremer Spezialist Wolfgang Eichwede prophezeit, man müsse für jeden einzelnen Rückführungsfall »ein eigenes Fensterchen suchen«.