ERZIEHUNG / SEXUALKONFLIKTE Rüde Regeln
An einer verborgenen Stelle des Knabenabortes« hatte der Schüler »grob unsittliche Verse, Bemerkungen und Zeichnungen angekritzelt«. Er mußte die Schule verlassen.
»Einen Brief gemeinsten erotischen Inhalts« verlas ein Untertertianer vor Mitschülern. Die Eltern folgten dringender Empfehlung ("Consilium abeundi") und nahmen den 14jährigen von der Schule.
»Pornographische Schriftstücke« gaben drei Oberschüler an ihre Kameraden weiter. Strafe: »Entlassung aus der Anstalt.«
Die Berichte von Schuld und Sühne böser Buben entstammen einer Untersuchung des Hamburger Oberschulrats Dr. Otto Brüggemann, 42, die jüngst in Heidelberg erschien . An Beispielen aus dem Pennäler-Alltag erörtert Brüggemann, wie an deutschen Gymnasien sexuelle Konflikte pädagogisch bewältigt werden.
Brüggemanns Fazit: Jugendlichen Sextätern gegenüber erscheine die Schule »zu stark nur als strafende Institution ... und zuwenig als mitmenschlicher Erziehungsfaktor«. Statt pubertierenden Schülern ein »sexuelles Geleit« zu geben, neigen deutsche Studienräte laut Brüggemann oft zur »pädagogisch unangemessenen ... unverantwortlichen Reaktion« -- oder zu vorsätzlicher Blindheit.
Daß an westdeutschen Gymnasien und Lyzeen nicht sein kann, was nicht sein darf, erfuhr der Hamburger Schulmann schon bei der Vorbereitung seiner Untersuchung. An insgesamt 695 Oberschulen hatte Brüggemann Fragebogen versandt, in denen die Schuldirektoren ersucht wurden, »sexuelle Delikte und »Formen sexuellen Verhaltens bei Schülern Ihrer Schule« in Stichworten zu beschreiben.
Resultat der Umfrageaktion: »Jede vierte Schule verweigerte die Auskunft und mehr als die Hälfte der befragten Studiendirektoren meldete ihre Anstalten -- die durchweg Schüler der sexuell spannungsreichen Pubertätsjahrgänge beherbergen sexfrei. Nur aus jeder fünften Schule gingen Berichte über auffälliges Sexualverhalten der Schüler ein, auch dies allerdings oft lückenhaft.
Viele der Antworten, so fand Brüggemann lassen erkennen, daß die Einstellung der Verfasser zur Sexualität von komplexhaften Spannungen belastet ist«. Schon die sprachliche Fassung der Lehrer-Berichte fordere oft eine tiefenpsychologische Analyse geradezu heraus«.
So schrieb ein Studienrat: »Sechs Schüler einer Quarta onanieren in Gruppen.« Militärisch knapp meldete der Schulmeister den Sieg an der Sex-Front: »Das Ziel, die onanierende Gruppe zu zerschlagen, wurde erreicht.«
Otto Brüggemann: Sexuelle Konflikte in Gymnasien« Verlag Quelle & Meyer. Heidelberg; 126 Seiten; 12 Mark.
Mit drakonischer Strenge, der es, so Brüggemann, meist an den »rechten Proportionen« mangelt, strafen die Lehrer bereits harmlose Sexualdelikte: Obszöne Zeichnungen an Wandtafeln und Abortwänden, das Studium von Aktphotos oder die Lektüre zweideutiger Texte -- Vergehen, von denen sich kaum ein Schüler frei weiß -- ziehen, wenn sie entdeckt werden, oft Disziplinarverfahren und Schulverweise nach sich.
»Wegen Weitergabe von unzüchtigem Schriftgut« mußten drei Oberschüler ihre Anstalt verlassen; wegen »Verbreitung unsittlicher Bilder« verhängten die Schulbehörden über einen anderen die »Abweisung von allen höheren Schulen«. Entlassen wurde auch ein Tertianer, der »übelste Vierzeiler einer sonst unbekannten Art ... mit Fleiß in Umlauf gesetzt« hatte, Mit der ganzen Schwere der Erwachsenen-Moralgesetze ahnden deutsche Lehrer selbst die Sex-Untaten strafunmündiger Jugendlicher, die bei ihren Vergehen meist nur ein »ganz natürliches Neugierverhalten« (Brüggemann) zeigen,
So wurden zwei Quintaner (Alter: zwölf Jahre) beim »Versuch einer Zeichnung männlicher Genitalien« ertappt. Obwohl das Malwerk wegen »mangelnder zeichnerischer Begabung« mißlang, vermerkt die Lehrer-Meldung: »In einem ordentlichen Verfahren wurde der Hauptschuldige von der Schule gewiesen.«
Mit harten Strafmaßnahmen, Arrest und Entlassung, bedrohen die Schulen auch Jugendliche, die der Masturbation überführt wurden -- einer Sexualpraktik, der nach Ansicht von Psychologen mindestens 90 Prozent aller Knaben zumindest zeitweilig obliegen. Aber wie aus den Schulberichten hervorgeht, sehen die Gymnasiallehrer auch in heterosexueller Schüler-Aktivität vornehmlich ein strafbares Delikt.
»Ein Schüler«, so verzeichnet ein Bericht, »wird zum zweitenmal unehelicher Vater -- Strafe: Entlassung.« Oder: »Ein Schüler der Untersekunda wurde Vater. Der schuldige Schüler wurde abgemeldet.« Und: »Ein Unterprimaner hat nach einem Tanzvergnügen mit einer jungen Frau Ehebruch begangen. Er wurde ... ohne Disziplinarverfahren von der Schule entfernt.«
Trotz aller Strenge beweisen die Schulmänner bei der Erforschung sexueller Tatbestände bisweilen einen dubiosen Sinn für plastische Details. So liest sich das Protokoll einer Vernehmung über den Verlauf einer Schüler-Party wie eine Passage des »Casanova«-Autors Zwerenz: »Man trifft die beiden auf dem Sofa liegend an. Gerda hat die Hand im offenen Hosenladen von W., beide schrecken auf.
Abwegig wie übertriebene Strafen erscheinen Brüggemann auch die Versuche mancher Pädagogen, junge Sex-Delinquenten moralisch aufzurichten. Einem Schüler, bei dem Aktphotos gefunden wurden, riet der Klassenleiter, »er möge sich immer klar sein, daß auch seine eigene Mutter eine Frau sei. und er solle stets danach streben, daß der Geist über den Körper Sieger bleibe«. In derlei Maximen erblickt Autor Brüggemann »fast schon eine Aufforderung zur Neurose«.
Deutschlands Gymnasien, So resümiert Brüggemann« fungieren als Hort einer bürgerlichen Moral; sie vertreten als Standesschulen die »Sexualmoral der oberen Schichten des deutschen Bürgertums«. In vielen Berichten suchen denn auch die Studienräte sexuelles Fehlverhalten ihrer Schüler auf den Einfluß von Altersgenossen zurückzuführen, die aus niedrigeren Sozialrängen stammen oder Volks- und Berufsschulen besuchen. Und zugleich neigen die Lehrer auffallend häufig dazu, gymnasiale Sextäter für minderbegabt zu erklären und deshalb aus der Oberschule zu eliminieren.
Brüggemann, der selber jahrelang als Gymnasiallehrer tätig war und überzeugt ist, daß sich die Jugend »weitgehend von der bürgerlichen Sexualmoral ... emanzipiert hat«, zeigte sich vom Ergebnis seiner Umfrage »verblüfft«. Längst, so hatte er geglaubt, habe sich neuzeitliche Sexualerziehung auch an deutschen Schulen durchgesetzt. Die Zeugnisse der früheren Kollegen belehrten den Schulrat eines Schlechteren.
Angesichts der rüden und lebensfremden Strafpraxis, mit der an deutschen höheren Schulen selbst harmlose Äußerungen der Sexualität verfolgt werden, hält Brüggemann für angezeigt, »jugendliche Menschen über die rechtliche Beurteilung sexueller Handlungsweisen besser zu informieren«.
Brüggemann: »Damit sie wissen, daß eine unbeherrschte Handlung von nur wenigen Sekunden oder Minuten Dauer katastrophale Folgen für das ganze Leben haben kann.«