FERNSEHEN / Telemann SCHÄFERSTUNDE
Was einem als Fernseh-Schaffenden so alles passieren kann.
Da sackte im Hamburger Funkhaus eines Morgens ein Handschreiben in den Briefkasten, adressiert an: »Herrn Regisseur Rolander, Westdeutsches Fernseh.« Absender: Karl -Heinz Schäfer, Werl, Langenwiedenweg 46, Gefg.-Nr. 2378/59.
Inhalt: »Am 3tten Oktober 1960 wurde im Stahlnetz-Programm des Westdeutschen Fernsehens ein Film über mich veröffentlicht ... Der Film, der unter dem Titel 'E 605' aufgeführt wurde, behandelt meinen Raubüberfall 1951, weiter den Überfall auf die Sparkasse Essen-West, den Schuß auf meinen Mitangeklagten Reinhard und den Tod meines Schwagers Otto Schott. Fast alle Aufnahmen wurden an den jeweiligen Tatorten aufgenommen und bekanntgegeben, daß der Film den Tatsachen entsprochen sei. Wenn Sie auch ... die Namen der Täter änderten, so weiß zweifellos jeder, wer mit dem Hauptdarsteller identisch sein soll, nämlich ich, Schäfer.«
Weiter hieß es: Bei der »filmgerechten Auswertung der Straftaten« sei der Adressat Rolander so ehrabschneiderisch gewesen, ihm, dem Schäfer, falsche Motive sowie einen Mordversuch anzudichten, so daß Endunterfertigter nicht umhin gekonnt habe, Verleumdungs-Anzeige zu erstatten.
»Auf der anderen Seite«, schloß die Briefschaft, »bin ich zu einer gütigen Einigung bereit, falls Sie mir in entsprechender Höhe einen Schadenersatz zubilligen.«
Als weder der Verunglimpfer noch der Staatsanwalt dem Wunsche des Handschreibers gemäß reagierten, erging eine ungleich präzisere Schäfer-Botschaft an das Landgericht Hamburg, Zivilkammer. Sowohl der Wohnsitz des Absenders ("Werl/Strafanstalt") als auch der Zuname des »Stahlnetz«-Knüpfers (Jürgen Schellack-Roland) waren diesmal exakt angegeben; desgleichen die geforderte Schadenersatzsumme: DM 100 000 ("in Anbetracht der Höhe des Verdienstes, den Regisseur Jürgen Roland auf Kosten dessen, daß er mich verleumdete und beleidigte, erzielte ...")
Als kränkend empfand Karl-Heinz Schäfer die Umstände, daß der Hauptakteur des Films »E... 605«, Karl Siegert genannt, bei seiner Verhaftung »mit einer Maschinenpistole auf Polizeibeamte schoß«, einen Bandengefährten verwundete und allem Schein nach auch am plötzlichen Ableben seines Komplicen und Schwagers nicht unschuldig war. ("Ich bin in einer Weise dargestellt worden, deren Brutalität und Skrupellosigkelt beleidigend ist.")
Im Detail fühlte sich der Antragsteller wie folgt geschädigt:
- »seelisch und moralisch«,
- durch »erschwerte Resozialisierung nach der Entlassung«,
- durch die »falsche Meinung«, die der Film seinen Angehörigen »einsuggerierte«.
Dazu muß man wissen: Karl-Heinz Schäfer, Chef der weiland berüchtigten Schäfer-Bande (Ganoven -Spitzname: »Satan mit dem Engelsgesicht"), wurde 1959 zu 15 Jahren Zuchthaus mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Nachgewiesene Gewaltverbrechen: schwerer Straßenraub, bewaffneter Überfall auf die Sparkasse in Neuß, bewaffneter Überfall auf die Sparkasse in Essen -West, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, geplanter Lohngeldraub mit Maschinenpistolen.
Einerseits.
Andererseits haben natürlich nicht nur Herrenreiter und Kanzlerkandidaten, sondern auch Gesetzesbrecher das Recht, ihr Ehrgefühl in klingender Münze zu veranschlagen. Ja, als Telemann die Schäfer-Post gelesen hatte, wurde er jählings inne, welch schöne und karitative Aufgabe dem Fernsehen aus seiner »Stahlnetz«-Serie erwachsen könnte.
Wie war es denn bisher? Da hatte ein, wenn auch bescholtener Mitbürger das Pech, ins Zuchthaus zu geraten; was angesichts der Mühen und Gefahren, die so ein Rechtsbruch mit sich bringt, schon peinlich genug ist. Und vielleicht hat man ihm vorher die Beute abgejagt. Oder das Versteck, das er in der Eile wählte, war nicht diebessicher. Mit wieviel Sorge mußte der Eingeschlossene in die Zukunft blicken.
Nun aber, im Zeitalter elektronischer Gefangenen-Fürsorge, braucht er bloß fernzusehen oder, falls man dies in Zuchthäusern noch nicht darf, Vertrauenspersonen fernsehen zu lassen. Und wenn der betreffende Roland-Krimi sein Vorleben nicht Schuß für Schuß widerspiegelt, kann er, mit 100 000 Mark auf dem Konto, einem unbeschwerten Lebensabend entgegenbrummen.
Dachte Telemann.
Indes, das Hamburger Landgericht schloß sich der Auffassung des NDR -Anwalts Professor Bussmann an, der da argumentierte: »Gerade die Fülle der (vom Kläger) hervorgehobenen Abweichungen zeigt, daß es sich eben nicht um eine Darstellung seiner Persönlichkeit handelte.« Es wies den Antrag des Karl-Heinz Schäfer auf Billigung des Armenrechts als »mutwillig« zurück. Die Unterwelt war um eine Tröstung ärmer.
Woraufhin der Justitiar des Norddeutschen Rundfunks sich den kalten Schweiß wischte, tief Luft holte und dem Jürgen Roland nahelegte, künftig »Stahlnetz«-Folgen nicht mehr mit der Schlagzeile »Dieser Film ist wahr!« einzuleiten, sondern die unverbindliche Formulierung »Dieser Film wurde nach Unterlagen der Kriminalpolizei gedreht« zu gebrauchen.
Roland versprach's ihm in die Hand.
Merke: »Schäfer und Schinder sind Geschwisterkinder« (Sprichwort).