PHOTOGRAPHIE Schlicht unzulässig
Die Krankenkassen waren gerade 17 Jahre alt, da sorgten sich die Funktionäre schon ums Geld.
Wenn er nachweisen könnte, so kalkulierte zu Beginn des Jahrhunderts Albert Kohn, Geschäftsführer der »Ortskrankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker« in Berlin, daß enge und feuchte Wohnungen die Menschen krank machten, dann müßte der Staat Krankheiten bekämpfen, noch bevor sie entstünden. Utopische Hoffnung für die Kassen: Einsparungen, langfristig gar Beitragssenkung.
20 Jahre lang, von 1901 bis 1920, ließ Kohn statistisches und medizinisches Material zu einer »Wohnungs-Enquete der Ortskrankenkassen« - seit 1914 AOK genannt - zusammentragen, das seine These beweisen sollte. Vor allem ließ er Photographen ausschwärmen - früher systematischer Einsatz von Photographie als Mittel der Dokumentation.
Der statistische Nachweis mißlang - zu mannigfaltig sind die Ursachen etwa von Tuberkulose. Die Photographien aus der S.231 Wohnungsenquete jedoch, jetzt in einem Buch publiziert
( Gesine Asmus (Hg.): »Hinterhof, Keller ) ( und Mansarde«. Rowohlt 1982; 304 ) ( Seiten; 16,80 Mark. )
und von Donnerstag an in der Berliner Buchhandlung »Bücherbogen« zu besichtigen, bieten präzise Einblicke in Wohnungselend.
Nüchtern und leidenschaftslos wie Spurensicherer am Tatort betrieben die Photographen ihr Handwerk, selten wählten sie einen anderen Standpunkt als den an der Zimmertür, selten einen anderen Blickwinkel als den aus der Augenhöhe.
So wenig auf Effekt bedacht waren die Photo-Dokumentaristen, daß sie, bewußter Verzicht auf »Atmosphäre« und »Stimmung«, die trübsten Wohnlöcher per Magnesiumblitz aufhellten - die wirkten dann lichter, aber auch nackter als in Wirklichkeit.
Nüchtern und leidenschaftslos protokollierten auch die Rechercheure im Kommentar: »In einem Kinderwagen liegt ein Kind von vier Wochen, das an Tuberkulose erkrankt und mit einer alten Decke belegt ist, welche von Urin und Schweiß völlig durchnäßt ist. Nach Angabe der Eltern schreit das Kind Tag und Nacht.«
Die nach dem Zeitgeschmack höchst unkünstlerische Präzision erweckte nur Unbehagen. 1910 attestierte das königlich-preußische Oberverwaltungsgericht: Weil die »mit Photographien versehenen Veröffentlichungen« als »Streitschriften« verwendet werden könnten, sei die »Herstellung derartiger Arbeiten aus Kassenmitteln« schlicht »unzulässig«.
S.231Gesine Asmus (Hg.): »Hinterhof, Keller und Mansarde«. Rowohlt 1982;304 Seiten; 16,80 Mark.*