TRUNKENHEIT Schnaps-Leichen
Mit dringlichem Sonderauftrag durchkämmten Angestellte der finnischen Luftfahrtgesellschaft »Finnair« in der vergangenen Woche die Personalakten aller Piloten, Stewardessen und Angehörigen des Bodenpersonals. Die Blitz-Aktion galt einer Frage, die für Renommee und Flugsicherheit der finnischen Luftfahrer vordringlich schien: Welcher Finnair-Angehörige hatte sich schon einmal des Alkoholmißbrauchs schuldig gemacht?
Kurz zuvor nämlich hatte die finnische Kriminalpolizei ermittelt, auf welche Ursachen der Absturz einer zweimotorigen Verkehrsmaschine der Finnair am 3. Januar nördlich der Hafenstadt Vaasa (25 Tote) zurückzuführen war. Das unfaßliche Ergebnis der Detektiv-Arbeit: Beide Piloten waren betrunken. Das Blut des Flugzeugkommandanten hatte einen Alkoholgehalt von 2,1 Promille*, das Blut des Kopiloten enthielt 1,6 Promille Alkohol.
Flug-Experten suchten die aufgescheuchte Öffentlichkeit zu beruhigen.
Sie verwiesen auf die strengen Regeln, die dem fliegenden Personal für den Umgang mit Alkohol auferlegt sind. Zwar schreibt die »Internationale Organisation für die zivile Luftfahrt« (Icao) lediglich vor, daß »niemand, der unter dem Einfluß von alkoholischen Getränken, Narkotika oder Rauschgiften steht, die seine Dienstausübung behindern, ein Luftfahrzeug führen oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs sein darf«. Die meisten Fluggesellschaften haben jedoch darüber hinaus in die
Arbeitsverträge besondere Alkohol -Klauseln aufgenommen. Sie bestimmen, wie viele Stunden vor Dienstbeginn die Flugzeugbesatzungen weder Schnaps noch Bier oder Wein trinken dürfen.
Die »Lufthansa« beispielsweise gebietet ihren Flugzeugführern, zwölf Stunden vor Dienstantritt keinen Alkohol mehr anzurühren. Besatzungen von Maschinen der amerikanischen Gesellschaft »Pan American« müssen sogar schon 24 Stunden vor dem Start Enthaltsamkeit üben. »Wer den Vertrag verletzt«, erklärte Chefpilot Mayr für die Deutsche Lufthansa, »wird fristlos entlassen.«
Besondere Alkoholtests werden freilich nicht vorgenommen. Die Lufthansa verläßt sich wie andere Fluggesellschaften darauf, daß Verstöße gegen die Abstinenz-Klausel von der Stationsleitung, der Wetterstelle oder anderen Dienststellen auf dem Flugplatz bemerkt werden, bei denen die Piloten persönlich vorsprechen müssen, bevor sie starten dürfen. »Eine verschärfte Kontrolle«, erklärte etwa die schwedische Luftfahrtbehörde, »wäre nicht zu, realisieren. Das Unglück in Finnland ist einzigartig.«
Indes: Bis zum Absturz der Finnair -Maschine hat zwar noch kein alkoholisierter Pilot der zivilen Luftfahrt nachweislich eine Katastrophe verursacht, doch geht aus Äußerungen schwedischer
und finnischer Luftfahrtsachverständiger hervor, daß in den skandinavischen Ländern schon mehreren Piloten das Flugpatent entzogen wurde, weil sie den Anfechtungen des Alkohols erlegen waren: Die Verantwortlichen gestanden diesen Sachverhalt ein, wenn auch mit verbrämenden Einschränkungen, wie der Luftfahrt-Inspektor Ake Gävert (Stockholm): »Es sind äußerst wenige Fälle bekannt, daß Patente entzogen wurden, weil Verkehrsflieger betrunken waren.« Finnair-Direktor Mannio: »Alle die Fälle, in denen Piloten Alkoholmißbrauch getrieben haben, sei es auch nur außerdienstlich, wurden mit der Entlassung quittiert.«
* Zum Vergleich: Der Alkoholgehalt des Blutes beträgt etwa zwei Promille, wenn ein 75 Kilo schwerer Zecher im Laufe von drei Stunden 17 Schnäpse (40 Prozent Alkohol) trinkt.
Abgestürzte »Finnair«-Maschine: Vor dem Start keine Alkohol-Kontrolle