Bußgelderlass für ProSiebenSat1 und RTL - DER SPIEGEL
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Bußgeld vom Kartellamt Millionenstrafe für ProSiebenSat.1 und RTL

Das wird teuer: Das Bundeskartellamt hat gegen die Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL Geldbußen in Höhe von 55 Millionen Euro verhängt. Die beiden Konzerne sollen sich bei der Verschlüsselung ihrer Digitalprogramme abgesprochen haben. Jetzt steht ein Kompromiss an.
ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling: Sein Sender muss wie RTL Strafe zahlen
ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling: Sein Sender muss wie RTL Strafe zahlen

ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling: Sein Sender muss wie RTL Strafe zahlen

Foto: Andreas Gebert/ picture alliance / dpa
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Hamburg - Deutschlands größte private Fernsehunternehmen ProSiebenSat.1 und RTL müssen sich vor dem Bundeskartellamt verantworten. Die Wettbewerbsbehörde in Bonn wirft ihnen vor, in den Jahren 2005 und 2006 gemeinsam beschlossen zu haben, ihre digitalen Programme in verschlüsselter Form auszustrahlen und ein Entgelt zu verlangen. Zur Strafe müssen die Konzerne 55 Millionen Euro zahlen.

Am Freitag einigten sich die Sender und das Kartellamt auf einen Kompromiss über die Zukunft des Digitalfernsehens. Sowohl RTL als auch ProSiebenSat.1 sagten zu, ihre Free-TV-Programme in der bildlich schwächeren SD-Qualität für die nächsten zehn Jahre unverschlüsselt anzubieten - egal ob per Kabel, Satellit oder IPTV.

"Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free-TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Als Gegenleistung dürfen die Sender ihre Programmsignale in HD-Qualität verschlüsseln. "Somit haben wir für die Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote die dringend notwendige Planungsichertheit", erklärte ein RTL-Sprecher. ProSiebenSat1 betonte, sich bereits im Juli 2012 mit dem Kartellamt auf einen einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens verständigt zu haben.

Neben den Unternehmen selbst müssen auch zwei verantwortliche Manager in die eigene Tasche greifen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über mögliche Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings seien der Behörde zufolge beide Sender dazu bereit, den Streit zu beenden.

sbr/dpa/dapd/Reuters