Dienstrecht Bulmahn gerät weiter unter Druck
Zum Streit um die neue Fristvertragsregelung im Hochschulrahmengesetz (HRG) haben die Grünen eine "Klarstellung" gefordert. Reinhard Loske, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, schloss Nachbesserungen nicht aus. In den letzten Wochen war es zu massiven Protesten an den Unis gekommen, vor allem von auf Projekt- und Drittmittelstellen tätigen Wissenschaftlern. Sie befürchten, nach Ablauf ihrer Fristverträge in Zukunft nicht weiter beschäftigt zu werden.
Nach der am Wochenende auch vom Bundespräsidenten Johannes Rau unterzeichneten Neuregelung wird die Zeit, die Wissenschaftler auf befristeten Stellen zubringen dürfen, auf zwölf Jahre und in der Medizin auf 15 Jahre begrenzt. Davon entfallen sechs Jahre auf die Promotion, weitere sechs Jahre (Medizin: neun) auf die neu eingeführte Juniorprofessur, die nun die Habilitation ersetzen soll. Damit will die Bundesregierung das Durchschnittsalter von Professoren bei der ersten Berufung, bisher über 40 Jahre, senken und akademische Ausweichkarrieren auf Drittmittelbasis unterbinden.
Der grüne Hochschulpolitiker Loske indes forderte: "Die befristeten Drittmittel- und Projektstellen müssen auch weiterhin länger als zwölf Jahre möglich sein." Dabei könne ein eigener Wissenschafts-Tarifvertrag hilfreich sein. Bulmahn solle gegenüber den Hochschulen klarstellen, "wie dieses Gesetz gemeint sei", betonte Loske.
Am Dienstag meldete sich auch die Universität Freiburg zu Wort. Aus dem Gesetz ergäben sich für die Universitäten arbeitsrechtliche Risiken, meinte der Uni-Senat. Und die würden dazu führen, "dass hochqualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in vielen Fällen nicht weiter beschäftigt werden können".
Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern
Während junge Wissenschaftler um ihre Berufsperspektive bangen, entzündet sich die Kritik einiger Bundesländer vor allem an der geplanten Abschaffung der Habilitation. Die Ersetzung durch Juniorprofessuren hatte Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair bereits am Montag als "gravierenden Fehler, der dem Wissenschaftsstandort Deutschland großen Schaden zufügen würde", bezeichnet und eine Verfassungsklage angekündigt.
Am Dienstagnachmittag schlossen sich Sachsen und Thüringen an. Die drei Länder sehen sich vom Bund übergangen. "Dieses Gesetz ist verfassungswidrig", sagte Thüringens Justizminister Andreas Birkmann. Der Bund überschreite seine Kompetenzen, weil er nicht für die Hochschulen zuständig sei. Außerdem habe sich die Bundesregierung über die Ablehnung des Bundesrates einfach hinweggesetzt. "Der Bund dehnt seine Kompetenz zu Lasten der Länder immer weiter aus", klagte Birkmann.
Gegen das HRG haben die unionsregierten Länder auch inhaltliche Bedenken: "Wir wenden uns nicht gegen die Juniorprofessur, sondern dagegen, dass sie als alleinige Voraussetzung für die Erlangung des Professorenstatus eingerichtet wird", meinte Birkmann. Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair hatte sich ebenfalls für einen "Wettbewerb" zwischen Habilitation und Juniorprofessur ausgesprochen.
Zur gemeinsamen Erklärung des Länder-Trios meinte Bulmahn nur: "Wahlkampfgeplänkel". Der angedrohten Klage sehe sie mit Gelassenheit entgegen. Wie die Ministerin jedoch auf den Vorstoß des kleinen Koalitionspartners reagierte, blieb am Dienstag noch offen.