Extra-Einnahmen von Professoren: Zeigt her eure Konten
Gläserner Professor Zeigt her eure Konten
Ein kostenloses Abendessen, 250 Euro Sitzungsgeld oder ein "Stern"-Abo: Prof. Dr. David Klemperer macht kein Geheimnis daraus, was er nebenbei verdient. Eine Liste auf seiner privaten Webseite (im "Interessenregister") verrät jedem, wie hoch sich der Medizin-Professor von der Hochschule Regensburg wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften, Vorträge oder Workshops über die Gesundheitsversorgung vergüten lässt. Jeder kann sehen, wer Klemperers Auftraggeber sind.
Von seinen Kollegen verlangt der Wissenschaftler genausoviel Offenheit und prescht mit einem pikanten Vorschlag vor: Er fordert öffentlich zugängliche Register im Gesundheitswesen, in denen Personen und Organisationen über ihre (Neben-)Einnahmen Auskunft geben. "Wissenschaftler und Mediziner, die forschen oder beraten, sollten alle Sachverhalte, die einen Interessenkonflikt ausmachen, veröffentlichen", fordert der Hochschullehrer.
Doch viele lassen sich ungern in die Karten schauen. Wer verrät schon freiwillig, dass er sich zum Beispiel von der Industrie finanzieren lässt? "Es gilt als unschicklich in Deutschland, den Experten allzu offen aufs Bankkonto zu schauen", sagt Prof. Dr. Ortwin Renn, Sozialwissenschaftler an der Uni Stuttgart. Und trotzdem: Die Forderung nach Transparenz stößt bei denen, die hierzulande in der Wissenschaft was zu sagen haben, auf Zuspruch.
Es gibt keine seriöse Beratung ohne Offenheit
"Wenn wir Arbeitsgruppen bilden, sind die Mitglieder verpflichtet, ihre Interessenskollisionen zu benennen", sagt der Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Prof. Dr. Jörg Hacker. "Wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge müssen vorher offengelegt werden."
Bei der Expertenauswahl hält sich die Leopoldina an die Leitlinien für die wissenschaftliche Politikberatung, die die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) herausgegeben hat. Auch die Akademie für Technikwissenschaften (Acatech) fühlt sich dem Geiste der Richtlinien verpflichtet, die Unabhängigkeit, Transparenz und Selbstbestimmung der Beratungstätigkeiten hervorheben, und fragt vor Projektbeginn nach Interessenskonflikten.
In den USA sind Sachverständige verpflichtet, klar offenzulegen, für wen sie arbeiten oder gearbeitet haben - zumindest, wenn sie für die Öffentlichkeit wichtige Expertisen erstellen. "Das regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz", erläutert Ortwin Renn. Auch für Deutschland hält er eine solche gesetzliche Grundlage - oder zumindest ein freiwilliges Abkommen - für wünschenswert.
"Jedweder Spekulation wird Grund und Boden entzogen"
Ersteres wird hierzulande aber kaum Chancen haben, glaubt Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Rechtswissenschaftler an der Uni Erlangen-Nürnberg: "Eine gesetzliche Grundlage wäre mit großer Wahrscheinlichkeit unverhältnismäßig. Bei einem demokratisch legitimierten Organ wie einem Gemeinderat könnte man die Offenlegung wohl verlangen." Sachverständige seien jedoch keine Organträger. Und ohnehin würden sie ja auch keine eigenen Entscheidungen übernehmen, sondern nur Empfehlungen aussprechen.
So muss sich in der Praxis zeigen, ob zumindest die freiwillige Offenheit eine erfolgreiche Strategie ist. Wie wichtig Transparenz für eine Arbeitsgruppe sein kann, verdeutlicht Ortwin Renn, der selbst im Präsidium der BBAW sitzt und an der Ausarbeitung von deren Leitlinien mitgewirkt hat. "Wenn die Sachverständigen in einem Gremium wissen, mit wem sie es zu tun haben und welche Erfahrungen der oder diejenige mitbringt, herrscht Offenheit, und jedweder Spekulation wird Grund und Boden entzogen", sagt Renn. Die drei Akademien sprechen sich für eine unabhängige Beratung aus.
Doch wie kann eine unabhängige Beratung stattfinden, wenn die Experten Aufträge für Wirtschaftskonzerne übernehmen oder für Organisationen wie Greenpeace arbeiten? "Die Kenntnisse können die Diskussion in einer Arbeitsgruppe befruchten", erklärt Leopoldina-Chef Hacker die Vorteile der beruflichen Verflechtungen der Sachverständigen.
Die Einblicke und Erfahrungen müssten auch nicht zwingend zur Ablehnung eines Experten führen. Wissenschaftlichen Pluralismus nennt es Max-Emanuel Geis, wenn mehrere Fachkundige in einem Gremium zusammentreffen. "Dieser Pluralismus ist gut", erklärt er. Er schaffe eine größere Möglichkeit, dass ein Ergebnis objektiv ausfällt.
Von Mandy Kunstmann, Hochschulmagazin "duz"