"Lost generation": Wissenschaftler bangen um ihre Stellen - DER SPIEGEL
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"Lost generation" Wissenschaftler bangen um ihre Stellen

Seit Wochen schon sorgen die geplanten neuen Zeitgrenzen für Arbeit in der Wissenschaft für erhebliche Unruhe. Jetzt haben auch vier außeruniversitäre Institute in einem offenen Brief darauf hingewiesen, dass ihre Zeitgeschichte-Forschung akut gefährdet sei.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nach Auffassung von vier Zeitgeschichtsinstituten droht der außeruniversitären Forschung in Deutschland erhebliche Gefahr durch das von der Bundesregierung geplante neue Hochschulrahmengesetz (HRG). Davor haben die Leiter der vier Institute in einem offenen Brief an Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn gewarnt. Erfolgreich gestarteten und positiv begutachteten Forschungsprojekten zur Zeitgeschichte drohe nun ein vorzeitiges Aus, weil anstehende Vertragsverlängerungen angesichts der unsicheren Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg hätten.

Nach der geplanten und vom Bundestag bereits verabschiedeten Neuregelung wird die Zeit, die Wissenschaftler auf befristeten Stellen zubringen dürfen, auf 12 und in der Medizin auf 15 Jahre begrenzt. Sechs Jahre entfallen auf die Promotion, weitere sechs Jahre (Medizin: neun) auf die neu eingeführte Juniorprofessur, die nun die Habilitation ersetzen soll. Damit will die Bundesregierung das Durchschnittsalter von Professoren bei der ersten Berufung, bisher über 40 Jahre, senken und akademische Ausweichkarrieren auf Drittmittelbasis unterbinden.

Die Zeitgrenzen für die befristete Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern werden an den Hochschulen seit Wochen erbittert debattiert. Sie sollen offenbar für den gesamten akademischen Bereich gelten, also auch für die Forschung an außeruniversitären Einrichtungen. Akut gefährdet sei damit die Existenz von Instituten, deren Tätigkeit in großem Maße auf drittmittelgestützten Forschungsprojekten beruhe, warnen die Zeithistoriker.

Zu den Unterzeichnern des Briefes zählen die Direktoren der Hamburger Forschungsstelle für Zeitgeschichte, des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung in Dresden, des Münchener Instituts für Zeitgeschichte sowie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam. Sie weisen darauf hin, dass die Zeitgeschichtsforschung gerade nach 1989 ihre Aufgaben nur mit Unterstützung spezialisierter Drittmittelforscher habe bewältigen können.

Nun befürchten sie einen "starken Einbruch für die Geisteswissenschaften und insbesondere für die Zeithistorie". Deshalb erwarten sie von Bulmahn eine "ministerielle Klarstellung" oder eine Überarbeitung des HRG.

Der offene Brief an Edelgard Bulmahn

Im Wortlaut:

Offener Brief an Edelgard Bulmahn


Potsdam, 29. Januar 2002


Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

das demnächst in Kraft tretende Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG), das unter anderem auch die Beschäftigungsdauer in befristeten Arbeitsverhältnissen im Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen neu ordnet, veranlaßt die unterzeichnenden zeithistorischen Forschungsinstitute, sich mit folgendem Appell an Sie zu wenden.

Die neue Regelung steht in Zusammenhang mit der Einführung der Juniorprofessur an den deutschen Hochschulen. Sie soll das Durchschnittsalter von Professoren bei Erstberufungen senken und akademische Ausweichkarrieren auf Drittmittelbasis unterbinden, und sie befristet die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern im akademischen Bereich - mit Ausnahme der Medizin - auf maximal zwölf Jahre bzw. nach der Promotion auf sechs Jahre.

Über die Härten, die diese Reform für eine ganze Generation von Privatdozenten mit sich bringt, wird seit einigen Wochen debattiert. Weniger Beachtung findet in der öffentlichen Diskussion, daß mit dieser Reform auch die Existenz außeruniversitärer Forschungseinrichtungen akut bedroht ist, deren Tätigkeit in großem Maße auf drittmittelgestützten Forschungsprojekten beruht.

Nicht nur im Bereich Geschichtswissenschaften, in dem noch auf lange Zeit ein krasses Mißverhältnis zwischen der Zahl ausgeschriebener Professuren und der Zahl habilitierter Anwärter herrschen wird, hat sich in den letzten zwanzig Jahren infolge langjähriger Unterfinanzierung des Hochschulbereiches ein zweiter Arbeitsmarkt aus hochqualifizierten Wissenschaftlern herausgebildet, der flexibler und nachhaltiger auf die sich verändernden Forschungsanforderungen reagieren konnte als das universitäre Laufbahnsystem. Gerade die nach 1989 besonders im Rampenlicht stehende Zeitgeschichtsforschung hätte ohne die Leistungskraft spezialisierter Drittmittelforscher die ihr gestellten Aufgaben einer differenzierten Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit nicht bewältigen können und wäre in der Zukunft nicht in der Lage, den von ihr erwarteten wissenschaftlichen Beitrag für die politische Kultur der Bundesrepublik zu leisten.

Die Befristungsvorschriften des neugefaßten HRG sollen nach unserem derzeitigen Kenntnis-stand auch für außeruniversitäre Dienstverträge Anwendung finden. Seitens des Bundesministeriums wird zwar auf die Möglichkeit einer befristeten Anschlußbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verwiesen. Aber die Sonderregelung nach §14,1 TzBfG bietet nur scheinbar einen Ausweg, da sie nach Meinung vieler Universitätsverwaltungen und Landesministerialbehörden ein zu hohes Risiko birgt, daß sich auf diese Weise Forscher arbeitsgerichtlich in eine Dauerstelle einklagen können. Den unterzeichnenden Instituten droht das Dilemma, erfolgreich gestartete und positiv evaluierte For-schungsprojekte zur Zeitgeschichtsforschung nicht weiter fortführen zu können, wenn anstehende Vertragsverlängerungen keine Aussicht auf Erfolg haben. Wir fürchten, daß die Konsequenzen dieser Regelung einen starken Einbruch für die Geisteswissenschaften und insbesondere für die Zeithistorie bedeuten werden.

Sie bedrohen die beruflichen Perspektiven von Kollegen, mit denen wir über viele Jahre erfolgreich zusammengearbeitet haben und die anders als im Bereich der Naturwissenschaften kaum eine Möglichkeit haben, in ein analoges Tätigkeitsfeld in der Privatwirtschaft zu wechseln.

Sie bedrohen das gewachsene institutionelle Potential der außeruniversitären Zeitgeschichtsforschung. Sie bedrohen nicht zuletzt die wenigen erfolgreichen Bemühungen um eine berufliche Integration der nach 1990 abgewickelten DDR-Historikerschaft, die nach dem Scheitern des universitären Wissenschaftler-Integrationsprogramms ganz den außeruniversitären Forschungseinrichtungen übertragen worden war.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, mit Nachdruck nach Wegen zur Abhilfe zu suchen, um Schaden für die geisteswissenschaftliche Forschung in Deutschland abzuwenden - sei es durch eine ministerielle Klarstellung oder durch eine die Arbeitsfähigkeit außeruniversitärer Institute im geisteswissenschaftlichen Bereich sichernde Überarbeitung des HRG.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Christoph Kleßmann

    Im Namen der Unterzeichner

  • Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke, Hannah-Arendt-Institut für Totalita-rismusforschung, Dresden
  • Prof. Dr. Christoph Kleßmann, Zentrum für Zeithistorische For-schung, Potsdam
  • Prof. Dr. Horst Möller, Institut für Zeitgeschichte, München
  • Prof. Dr. Axel Schildt, Forschungsstelle für Zeitgeschichte, Ham-burg

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