Mobbing Angeklagt - der Chef
Dresden - Der Freistaat Sachsen wurde wegen eines Mobbingfalls zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt. Helmut P. Krause, Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Deutschland, sieht damit einen Trend "der vergangenen drei bis vier Jahre" bestätigt.
So gebe es in der jüngeren Rechtsprechung mehrere Urteile, in denen die Gerichte auch den Arbeitgebern eine Verantwortung dafür auferlegen, dass Mobbing am Arbeitsplatz eingedämmt wird, erläuterte er im Gespräch. Diese Fürsorgepflicht gelte für private Arbeitgeber gleichermaßen wie für öffentliche.
Das Arbeitsgericht Dresden bestätigte in dem aktuellen Urteil die Klage einer 37-jährigen Sachbearbeiterin in vollem Umfang. Die zweifache Mutter hatte 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gefordert.
Ruinierte Karriere, therapeutische Behandlung
Sie arbeitete in der Staatlichen Umweltbetriebsgesellschaft. Dort wurde sie von der Kaffeerunde ausgegrenzt, mit Hilfsarbeiten betraut und sah sich gezielt gestreuten Gerüchten ausgesetzt. Überdies verschwand ihr Laptop. Zeugenaussagen untermauerten diese Darstellung.
Ihre Erfurter Anwältin bestätigte gegenüber Nachrichtenagenturen, dass die Frau nach längerem Klinikaufenthalt weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung sei. Es sei nicht zu erwarten, dass sie wieder gesund werde. Ihre berufliche Karriere sei ruiniert.
Nicht nur weil Vorgesetzte an dem Mobbing beteiligt waren, hat das Gericht den Freistaat Sachsen zur Verantwortung gezogen. Als Arbeitgeber hätte er gegen die Diskriminierungen einschreiten müssen. "Es ist seit einiger Zeit zu beobachten, dass die Gerichte hier sehr sensibel urteilen", stellt Klaus Heiermann, Sprecher des Rechtsschutzversicherers Arag, fest. Adressat solcher Klagen sei stets der Arbeitgeber, nicht der direkte Vorgesetzte. Schließlich habe der Chef für ein entsprechendes Betriebsklima zu sorgen, das Mobbing nicht begünstigt.
Mittlerweile ist auch Schadenersatz möglich
Seit wenigen Jahren, so Krause, würden den Klägern in Mobbingfällen auch Schadenersatzansprüche zuerkannt, "allerdings sehr differenziert und fallbezogen", wie Heiermann betont. Mit einer so hohen Zahlung wie sie der Betroffenen im Dresdner Fall zugesprochen wurde, könnten Kläger nur in Ausnahmefällen rechnen. "Dabei spielt nicht nur eine Rolle, wie schwerwiegend gemobbt wurde, sondern auch, wie hart das jeweilige Opfer davon psychologisch getroffen ist."
Krause weiß aus seinen Prozesserfahrungen, dass Mobbing im öffentlichen Dienst oft besonders stark ausufert. Der konkurrenzlos gute Kündigungsschutz schaffe eine Atmosphäre, in der Intrigen besser gedeihten als anderswo: "Mobbende Kollegen reizen hier zuweilen die Grenzen aus."
Von Matthias Kaufmann, manager-magazin.de