Steuern: Student kann Studienkosten absetzen - DER SPIEGEL
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Steuern Student kann Studienkosten absetzen

15.000 Euro Studiengebühren darf ein Student aus Rheinland-Pfalz als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Beim Studium an einer Privathochschule hatte er erfolgreich gegen das Finanzamt geklagt. Pech für Nachahmer: Der Staat hat die Lücke flugs geschlossen.
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Mit ihrem Urteil gaben die Richter in Neustadt einem ehemaligen Studenten der privaten Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) in Vallendar bei Koblenz Recht. Er darf 15.000 Euro als "vorweggenommene Werbungskosten" von den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abziehen. Zu den Werbungskosten zählen bei der Einkommensteuer alle Ausgaben in Zusammenhang mit dem Beruf, von der Arbeitskleidung bis zum beruflich bedingten Umzug.

Im Verfahren ging es um die Steuererklärung für das Jahr 2002; der Kläger war zu dieser Zeit 21 Jahre alt. Das Finanzamt hatte argumentiert, es gebe keinen konkreten Zusammenhang seines Studiums mit späteren Einnahmen im Beruf. Der Kläger dagegen wies auf den guten Ruf der WHU. Ihre Ausbildung sei so gut, dass den Absolventen ein Berufseinstieg mit überdurchschnittlichen Gehältern sicher sei. 2005 schaffte der Student seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann mit der Gesamtnote "sehr gut" und ist seit November in Düsseldorf als angestellter Unternehmensberater beschäftigt.

Nach Überzeugung des Gerichts steht fest, dass es die Absicht des Klägers schon zu Beginn seines Studiums gewesen sei, nach dem Diplom schnellstmöglich eine gutdotierte Beschäftigung zu suchen (Aktenzeichen 5 K 2443/04). Der Student hatte sich erfolgreich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs berufen. Der hatte 2004 entschieden, dass alle Aufwendungen für ein erstmaliges Studium in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn das Studium aufgenommen wurde, um in einem bereits ausgeübten Beruf höhere Einnahmen zu erzielen oder seine Einnahmen zu sichern.

"Leider bezieht sich dieses Urteil auf altes Recht", schränkt Steuerexperte Karl-Heinz Worms die Auswirkung der Neustädter Entscheidung ein. Nachdem der Bundesfinanzhof 2004 positiv für die Studenten geurteilt hatte, sah es so aus, als könnten Absolventen in den ersten Berufsjahren fortan ihre Ausgaben für das Erststudium voll absetzen - mit der Folge erheblicher Mindereinnahmen für den Staat.

Deshalb beeilte sich der Gesetzgeber, die Lücke zu schließen: Noch im selben Jahr wurde das Einkommensteuerrecht geändert; das neue Gesetz ist rückwirkend seit dem 31.Dezember 2003 gültig. Jetzt zählt das Studium an der Hochschule laut Paragraf 12 im Einkommensteuergesetz zu den 'nicht abzugsfähigen Kosten'. "Heute hat kein Student mehr eine Chance, Studiengebühren rückwirkend von der Steuer abzusetzen", sagte Worms SPIEGEL ONLINE.

agö

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