Zittauer Querelen: Ende eines Schmutzkrieges - DER SPIEGEL
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Zittauer Querelen Ende eines Schmutzkrieges

Jahrelang drehten sich Personalfehden an der Mini-Uni Zittau um Liebe, Noten, Nestbeschmutzung. Ein Professor habe seiner Lebenspartnerin ein Einser-Diplom und eine Stelle verschafft, so der Vorwurf eines Dozenten. Nun hat der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt.
Von Hermann Horstkotte
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Betrug, Untreue, Nötigung - mit diesen Vorwürfen erstattete das Wissenschaftsministerium Sachsen im letzten Frühjahr Strafanzeige gegen Bernd M., den langjährigen wissenschaftlichen Leiter des Internationalen Hochschulinstituts (IHI) in Zittau. M. wurde vorgeworfen, so Staatsanwalt Till Neumann zu SPIEGEL ONLINE, "seine als wissenschaftliche Mitarbeiterin angeblich unterqualifizierte Lebensgefährtin am IHI eingestellt und einen Kollegen dazu bestimmt zu haben, ihre Diplomarbeit zu gut zu bewerten".

Die ziemlich delikaten Anschuldigungen reichen schon einige Jahre zurück: Bernd M. soll seine Lebenspartnerin auf eine Stelle bugsiert und ihr zuvor eine Eins im Examen verschafft haben - durch massiven Druck auf den Prüfer Jörg Oehlmann. Der war 2001 M.'s Schüler und Privatdozent in Zittau, Sachsens kleinster Uni im Dreiländereck mit Polen und Tschechien. Heute ist er Zoologieprofessor in Frankfurt am Main und offenbarte im Frühjahr 2005, er habe nach starkem Drängen seines Chefs M. der Diplomandin die Note "sehr gut" statt "befriedigend" für ihre Abschlussarbeit gegeben.

Am heutigen Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Bernd M. eingestellt. "Im Ergebnis konnte der Nachweis nicht geführt werden, dass die Einstellung der Lebensgefährtin zu Unrecht erfolgte", erklärt Staatsanwalt Neumann. "Auch war der Vorwurf nicht zu erhärten, dass die Benotung ihrer Diplomarbeit fehlerhaft erfolgte." Die Prüfungsangelegenheit, ergänzt Neumann, sei jedoch erst angezeigt worden, als sie bereits verjährt gewesen sei - kleiner Kunstfehler der streitlustigen sächsischen Ministerialbeamten.

Seit einem Jahr im Zwangsurlaub

Damit haben das Land und der heutige Institutsdirektor ihre Munition im wesentlichen verschossen. Direktor Löhr, ein bundesweit bekannter "Unternehmensethiker", hatte seinem Vorgänger M. außer Versagen in Forschung und Lehre vor allem "offenen Nepotismus", also Günstlingswirtschaft, vorgeworfen. M. zog daraufhin zunächst den Kürzeren: Zum 1. Januar 2006 schickte ihn die damalige Ministerin in einen bis heute andauernden Zwangsurlaub. Auch sein Büro wurde geräumt, die persönlichen Habseligkeiten wurden zum Abholen vor die Tür gestellt.

Wie sich jetzt zeigt, war das womöglich voreilig. Aus dem angestrebten Strafverfahren wird nichts - und damit schwinden auch die Erfolgsaussichten für einen Rausschmiss des auf Lebenszeit beamteten Professors nach reinem Disziplinarrecht. M.'s Anwalt Dieter Leuze erklärt, sein Mandant habe mehr als genug gelitten, er hoffe unentwegt auf das Einsichtsvermögen des Ministeriums. Eileen Mägel, Sprecherin des Wissenschaftsministeriums, ist "aus datenschutzrechtlichen Gründen zu keiner Stellungnahme in Personalfragen bereit", so die Standardformulierung.

Auch in den akademischen Selbstkontroll-Gremien verlief die Affäre im Sande. Ausgelöst hatte der frühere Prüfer Oehlmann sie in einem Brief an Institutsdirektor Löhr, in dem er bekannte, bei der geschönten Examensnote für M.'s Lebenspartnerin dessen persönlichem Druck nachgegeben zu haben. Nach einem Bericht in SPIEGEL ONLINE offenbarte sich Oehlmann dem Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten bei seinem heutigen Arbeitgeber, der Uni Frankfurt. Der Ombudsmann sah indes "keinen Anlass, ein Verfahren gegen einen Professor zu eröffnen, der an einer anderen Hochschule eine unkorrekte Note vergeben hat".

Zuständig ist niemand

Kein Überraschung - der örtliche Ombudsmann ist überhaupt nur für Vorkommnisse an der eigenen Hochschule zuständig, war also in diesem Falle schlicht die falsche Adresse. Nicht zuständig fühlte sich auch der Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Er ist ein zahnloser Tiger, der Streit nur "moderieren" und höchstens einvernehmlich beilegen kann, aber nicht klären.

Ein disziplinarrechtliches Problem sieht das Präsidium der Frankfurter Uni unter Rudolf Steinberg, selbst ein renommierter Jurist, ebensowenig, "weil die fraglichen Vorgänge nicht das Beamtenverhältnis im Land Hessen betreffen und keine Tatsachen bekannt sind, die Auswirkungen auf die Ernennung von Oehlmann als Professor der Universität Frankfurt haben könnten". Zudem habe Oehlmann "sein Fehlverhalten nicht nur eingeräumt, sondern auf konstruktive Weise Einsicht gezeigt".

Der frühere DFG-Ombudsmann und Rechtsprofessor an der Uni Hamburg, Hans-Heinrich Trute, kommentiert das so: "Wenn es wirklich so ist, dass weder das Land Sachsen das selber eingeräumte Prüfungsversagen eines früheren Dienstnehmers zu klären braucht noch der heutige Dienstherr, das Land Hessen, dann haben wir eine unerträgliche bundesweite Lücke im Dienstrecht." Es könne und dürfe eigentlich nicht sein, so Trute, dass die disziplinarrechtliche Aufarbeitung einer möglichen Dienstverfehlung mit dem Wechsel von einer Uni an eine andere hinfällig werde.