Christliche Schulverweigerer: Die Geduld ist erschöpft - DER SPIEGEL
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Christliche Schulverweigerer Die Geduld ist erschöpft

Seit fünf Jahren gehen drei Kinder strenggläubiger Hamburger Christen nicht zur Schule. Diese Woche kam es knüppeldick: Erst Knast für den Vater und ein weiterer Prozess, jetzt zieht die Schulbehörde das schärfste Schwert - sie will den Eltern das Sorgerecht entziehen.
Von Elke Spanner
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Mit allen rechtlichen Mitteln versucht die Schulbehörde, die Kinder einer streng christlichen Familie aus Hamburg-Othmarschen in die Schule zu bekommen. Fünf Jahre lang schon wehrt sich das Ehepaar André und Frauke R. gegen den Unterrichtsbesuch ihrer drei schulpflichtigen Töchter. Gestern hat die Behörde beim Familiengericht einen Antrag auf Entzug des Sorgerechtes gestellt. Statt der Eltern soll künftig ein Vormund verantwortlich sein und "dafür sorgen, dass die Kinder zur Schule gehen", so Behördensprecher Alexander Luckow.

Sorgerechtsentzug ist das schärfste Schwert, das die Stadt noch ziehen kann, nach all den Fehlschlägen der letzten Monate: Sie hat Bußgelder verhängt. Sie hat die Eltern angezeigt und vor das Strafgericht gebracht. Zuletzt hat sie den Vater eine Woche in Erzwingungshaft gesteckt - auch das ohne Erfolg. Eine Woche verbrachte er im Gefängnis, und die Kinder waren zuhause statt in der Schule, wie immer. Als der 41-Jährige am Donnerstagabend aus der Haft kam und seine Töchter auch am Freitag nicht zum Unterricht erschienen, war die Geduld der zuständigen Sachbearbeiter endgültig erschöpft: Noch am Nachmittag zogen sie vors Familiengericht.

Die Geschichte begann im Juni 2001. Damals besuchten beiden ältesten Töchter noch eine freie christliche Bekenntnisschule, doch die Eheleute R. meldeten sie ab. Sie beriefen sich auf die Bibel und darauf, ihre Kinder von schädlichen Einflüssen fernhalten zu wollen. Die Mädchen hätten Gewalt auf dem Schulhof erleben müssen, klagte der Vater. Außerdem seien sie in der Schule der Gesellschaft von Scheidungskindern ausgesetzt - "das wollen wir ihnen nicht zumuten."

Geborgen oder gefangen in der heilen Welt der Eltern?

Diese Woche hat gezeigt, dass die Behörde nun ernst machen wird. Erst die Haft. Dann setzte das Landgericht, sicher nicht ganz zufällig, direkt für den Tag nach der Entlassung die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen das Ehepaar R. an. Die Eltern zogen die Berufung gegen eine Geldstrafe von 840 Euro zwar am Freitag zurück. Doch als die Töchter der Schule wieder fernblieben, reichte die Schulbehörde umgehend beim Familiengericht den Antrag auf Bestellung eines Vormundes ein.

Das Problem beim Sorgerechtsentzug: Eigentlich sollen Kinder nur dann aus einer Familie genommen werden, wenn sie dort schwer vernachlässigt, körperlich oder psychisch misshandelt werden. All das kann man den Eheleuten R. nicht vorwerfen. Die Schulbehörde hatte schon einmal die Kollegen vom Jugendamt in die Familie geschickt. Bei diesem Hausbesuch wurde offensichtlich, dass die Eltern bei aller Verbohrtheit aus Liebe handeln und es den Kindern gut geht.

Dennoch haben mehrere Gerichte festgestellt, dass das Verhalten der Eltern - bei allem guten Willen - für ihre Kinder zutiefst schädlich sei. Denn der Pflicht zum Schulbesuch steht das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das aber ist den Töchtern der Hamburger Familie seit Jahren verwehrt. Die Familie lebt ganz unter sich. Ihr Reihenhaus verlassen Eltern und Kinder stets gemeinsam und fast nur sonntags zum Gottesdienst. Die "heile Welt" des Elternhauses isoliere die Kinder, befand Ende März das Oberverwaltungsgericht. Ihnen drohten schwerwiegende Nachteile, wenn sie nur in der "eng begrenzten Parallelgesellschaft" im Elternhaus lebten. Sie würden sich zu unmündigen Menschen entwickeln, die über die Gestaltung ihres weiteren Lebens nicht frei entscheiden könnten.

"Behandelt wie ein Schwerverbrecher"

Da die Kinder selbst mit ihrer Situation offenbar nicht unglücklich sind, hat die Schulbehörde inzwischen das Problem, einen Weg finden zu müssen, der den Töchtern tatsächlich mehr nützt als Schaden zufügt. Erneute Erzwingungshaft hält sie für fruchtlos: "Unser Ziel ist es nicht, Leute in Haft zu bringen, sondern Kinder in die Schule zu bringen", so Sprecher Luckow. Ein denkbarer weiterer Schritt wäre, die Mädchen morgens von der Polizei abholen und beim Unterricht abliefern zu lassen - eine "zwangsweise Zuführung". Davor aber hatte schon das Oberverwaltungsgericht im März gewarnt. Die "wahrscheinlich schon jetzt bestehende negative Einstellung gegenüber einem Schulbesuch würde dadurch verstärkt", so die Richter. "Die Kinder würden sich als Opfer des Staates fühlen. Sie sollen aber die Möglichkeit haben, mit einem Rest an Freiwilligkeit in die Schule zu gehen." Ähnliche Fälle gab es auch in anderen Bundesländern bereits.

Als verfolgt empfindet sich die Familie schon jetzt. "Wie einen Schwerverbrecher" habe man ihren Mannbehandelt, sagte Frauke R. erschüttert, nachdem er abgeholt und ins Gefängnis gesteckt worden war. Sie hat keinen Hehl daraus gemacht, dass das Paar selbst alle Register zieht, um die Kinder weiter zu Hause unterrichten zu können. So hatte André R. die Töchter im März pro forma an einer Schule angemeldet und wollte so die bereits drohende Erzwingungshaft abwehren. Besucht haben sie diese Schule aber nie. "Die Anmeldung war eine rein juristische Angelegenheit", räumte Frauke R. diese Woche ein. "Ich habe keine Ahnung, an welcher Schule mein Mann die Mädchen angemeldet hat."

Selbst wenn für die drei schulpflichtigen Töchter eine Lösung gefunden würde, wäre das Problem damit nicht endgültig vom Tisch. Das Ehepaar hat sechs Sprösslinge. Inzwischen ist auch der einzige Sohn sechs Jahre alt und damit im schulpflichtigen Alter. Diese Woche war Einschulung in der Hansestadt. Erschienen ist der Sohn der Familie R. selbstverständlich nicht.