Haschkuchenbäcker Ole muss doch vor Gericht
Lüneburg - Der Schüler des Gymnasiums Herderschule in Lüneburg hatte etwa zehn Gramm Marihuana in den Schokoladenkuchen gemischt und das Backwerk morgens vor dem Lehrerzimmer abgestellt - mit einem Zettel "Vielen Dank für alles, guten Appetit". Die Pädagogen naschten arglos. Mit unangenehmen Folgen: Zehn Lehrer litten wenige Stunden später an Schwindelgefühlen, Übelkeit und Orientierungslosigkeit.
Nun kommt das dicke Ende für den Haschkuchenbäcker nach. Die Staatsanwaltschaft klagte den 19-jährigen Schüler am Donnerstag an. Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Die Lehrer hatten keinen Verdacht geschöpft. Denn an der Schule ist es seit Jahren Brauch, dass Schüler Kuchen backen und an die Lehrer verkaufen. Der Erlös geht an eine Station zur Messung von Radioaktivität in der Nähe des ehemaligen Atomkraftwerks Tschernobyl.
Polizei milder als die Staatsanwälte
Die Spezial-Backmischung bekam den Lehrern allerdings nicht gut. Der Täter stellte sich nicht freiwillig, aber die Polizei konnte ihn schnell ermitteln - den Gymnasiasten Ole, der sofort gestand. Mit dem Schulleiter Horst Homburg einigte der 19-Jährige sich darauf, sich bei einer Schulversammlung und einer Pressekonferenz öffentlich zu entschuldigen. "Ich habe großen Mist gebaut", sagte Ole, "ich hielt es anfänglich für einen lustigen Scherz, aber ein Streich ist nur dann lustig, wenn niemand zu Schaden kommt."
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Ole schrieb außerdem einen Entschuldigungsbrief an die Lehrer und soll sein Abitur an der Herderschule absolvieren können, die sein Friedensangebot annahm. Auch die Polizei signalisierte Milde: Zwar werde wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt, aber die Polizei werde der Staatsanwaltschaft vorschlagen, auf eine Anklageerhebung zu verzichten, erklärte der Lüneburger Kripochef Roland Brauer.
Die Staatsanwälte indes wollen den Gymnasiasten nicht so einfach davonkommen lassen und entschieden, Anklage zu erheben. Er soll außerdem im März 2003 drei Nutzhanfsamen ausgesät und die daraus gewachsene Pflanze geerntet und konsumiert haben; auch dies sei nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger am Donnerstag.
Sollte derSchüler nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, droht ihm wohl nur eine Erziehungsmaßregel, etwa in Form einer sozialen Arbeit. Ole hatte ohnehin bereits angekündigt, zehn Tage freiwillig in der Entgiftungsstation eines Lüneburger Krankenhauses zu arbeiten - "zehn Tage symbolisch für die zehn Lehrer".