Justiz-Helfer: Richter auf Turnschuhen - DER SPIEGEL
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Justiz-Helfer Richter auf Turnschuhen

Sie tragen Kapuzenpulli und Sneaker, und wenn Angeklagte herumalbern, schauen sie böse. In Hamburg und anderen Bundesländern entscheiden jugendliche Richter über jugendliche Täter. Die wirksamste Strafe: den Gleichaltrigen ins Gesicht sagen, wie uncool sie sind.
Von Elke Spanner
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Foto: Elke Spanner

Anne sagt immer wieder "Gurke". Das soll eine Beleidigung sein? Ihr gegenüber sitzt ein Junge, Andreas*. Anne ist eine sogenannte Schülerrichterin und Andreas der Angeklagte. Andreas ist ausgetickt, als er das Wort "Gurke" hörte. Ein Mitschüler hat zu ihm "Gurke" gesagt, Andreas hat den Jungen die Treppe hinunter geschubst, ohne Rücksicht auf Verletzungen.

Darum sitzt er jetzt hier. Andreas hätte damals besser einfach lachen sollen, über die "Gurke". Das wäre eine gute Reaktion gewesen. Jetzt muss er sich von Richterin Anne, 17, dafür belächeln lassen, wie uncool er war. Das schmerzt. Mehr als die paar Stunden Arbeit in einem gemeinnützigen Verein, die Anne am Ende als Strafe verhängt - dem "Urteil" des Schülergerichtes hat Andreas sofort zugestimmt, ziemlich kleinlaut.

Die Idee kommt aus den USA

Die Hamburger Schülerin Anne ist so ein Mädchen, von dem man als Junge nicht gern gesagt bekommt, dass man uncool ist: modisch gekleidet, lange glatte Haare, ein hübsches Gesicht. Und genauso alt wie Andreas. Es ist das Prinzip der Schülergerichte, dass Jugendliche von Gleichaltrigen gesagt bekommen, dass sie etwas falsch gemacht haben. "Ich sage den Tätern oft: Versetz dich doch mal in die Situation deines Opfers", sagt Olga, 16, Richter-Kollegin von Anne. " Viele finden ihr Verhalten cool. Wenn ich ihnen als Gleichaltrige sage, dass sie total uncool sind, macht ihnen das ganz schön zu schaffen."

Die Idee kommt aus den USA, "Teen Courts" heißen sie dort – in Deutschland haben Bayern, Hessen, Hamburg und Sachsen bereits eigene Schülergerichte geschaffen. Sie verhandeln "jugendtypische Straftaten" wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Körperverletzung durch Prügeleien - häufig sind es Fälle von "Happy slapping", bei denen Jugendliche ihre Mitschüler oder andere Altergenossen verprügeln und gleichzeitig die Kamera des Mobiltelefons mitlaufen lassen. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Fall für geeignet hält, überweist sie die Akten ans Schülergericht.

Der Beschuldigte muss gestanden haben, bevor er vor die drei Teenager-Richter tritt. Damit ist der Fall für die Justiz erledigt – es sei denn, der Täter ignoriert die Sanktion des Schülergerichtes oder verhält sich dort nicht kooperativ. Dann landet die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft, die formell Anklage erhebt.

Manchen sind die Schülerrichter unheimlich

Die Schülerrichter sollen den Fall nicht aufklären, sondern nur über eine angemessene Strafe beraten. Außerdem müssen die Täter damit einverstanden sein, dass der Fall von einem Schülergericht bearbeitet wird.

Das ist einer der Gründe, warum die Arbeit beispielsweise in Hamburg recht schleppend angelaufen ist. Vor Richtern zu sitzen, die auch Kapuzenpulli und Sneakers anhaben, ist manchem Jugendlichen unheimlicher als die berechenbare Situation vor einem normalen Gericht. In den USA tragen die Schülerrichter Roben wie die Erwachsenen.

In Deutschland gibt es die Schülergerichte seit 2000. Am schnellsten waren die Bayern: In Aschaffenburg startete man das bundesweit erste Projekt dieser Art, begleitet von Münchner Wissenschaftlern. Ihre erste Bilanz fiel "überwiegend positiv" aus: Die Beschuldigten fühlten sich in der Regel vom Schülergericht fair behandelt und eine deutliche Mehrheit besser verstanden als von einem Berufsrichter. Die Wissenschaftler untersuchten auch, wie viele Jugendliche anschließend rückfällig wurden - und kamen auch hier auf eine positivere Quote.

Schülerrichterin Anne erzählt von einem Fall, bei dem drei Jungen einen anderen verprügelt hatten. Die drei versuchten ihre Unsicherheit zu überspielen: Sie kasperten herum und hatten sich auch kurz vor der Verhandlung noch nicht beruhigt. Anne und ihre Kolleginnen setzten ein strenges Gesicht auf - und drohten, den Fall zur Staatsanwaltschaft zurückzuschicken. "Da waren sie plötzlich recht still", sagt Anne.

"Ich bin dabei selbst ganz aufgeregt" - Richterin Sarah, 17

Gegenüber Gleichaltrigen als Richterin aufzutreten ist für Anne jedes Mal wieder eine Herausforderung. Sie ist für diese Aufgabe vorab juristisch und pädagogisch geschult worden, wie alle Schülerrichter. Zunächst lernen sie, wie man Gespräche so führt, dass der Beschuldigte auf Fragen mit mehr als nur mit "Ja" oder "Nein" antwortet.

In Rollenspielen haben sie sich schon vor ihrer ersten Verhandlung mal in der Funktion des Richters erlebt – und auch in der Rolle eines Beschuldigten. Der soll vor allem einsehen, dass er sich falsch verhalten hat. Deshalb gilt es bei aller Strenge auch darum, einfühlsam zu sein.

Um die Täter nicht schon durch das Drumherum einzuschüchtern, verhandeln die Schülergerichte quasi an neutralem Ort, also nicht in einem klassischen Gerichtssaal. In Hamburg sind das die Zimmer des Jugendhilfe-Vereins "Rückenwind". Sie liegen im Parterre eines unscheinbaren Wohnhauses im Stadtteil Hamm-Nord, weit weg von den prächtigen Hamburger Gerichtspalästen am Rande der Innenstadt.

"Der kannte sein Opfer nicht einmal"

Die Wände bei "Rückenwind" sind in einem warmen Gelb gestrichen, mit Kunstdrucken von Miró. Richter und Täter sitzen in einem normalen Besprechungsraum, an einem Tisch, auf Augenhöhe. Nichts soll einschüchtern - die Jugendlichen sollen sich ja trauen, etwas zu sagen.

Ehe es richtig losgeht, versuchen die jungen Richter zunächst, für eine angenehme Atmosphäre zu sorgen. Sie plaudern mit dem Täter: über seine Anfahrt, die Schule, das Wetter. "Wirklich als Richterin fühle ich mich gar nicht", sagt Sarah, 17. "Ich bin dabei ja selber auch aufgeregt."

Martin, 16, ist erst seit diesem Sommer Richter. Bei seinen ersten Fällen hat ihn erschüttert, aus welchen nichtigen Gründen manche Jugendliche Straftaten begehen: Ein Junge hat einen anderen verprügelt, weil seine Freundin behauptet hatte, er habe über sie gelästert. "Der kannte sein Opfer nicht einmal", sagt Martin. Zwei Freunde sollen die Szene mit dem Handy gefilmt haben: "Die beiden haben erst gar nicht eingesehen, dass auch sie Unrecht begangen haben."

Der eine Freund des Täters habe schließlich langsam im Laufe des Gespräches mit Martin und den anderen Schülerrichtern zugegeben, dass er und der Dritte im Bunde dem Gruppenzwang gefolgt seien – sie haben mitgemacht, weil der Täter sie dazu aufgefordert hatte.

Die Täter müssen sich entschuldigen

Wie sie eine Tat einordnen müssen, lernen die Schülerrichter in ihrer Schulung. Eine Strafe dürfen sie nicht um ihrer selbst willen verhängen. Ziel ist es, den Täter zu einem straffreien Leben zu erziehen.

Bei leichten Körperverletzungen verlangen die Richter etwa vom Täter, sich schriftlich beim Opfer zu entschuldigen. Mag der nicht einsehen, dass er etwas falsch gemacht hat, kann er zu einem Aufsatz über seine Tat verdonnert werden. Oder bei schwerwiegenderen Taten zu gemeinnütziger Arbeit.

Manchmal ist es aber auch nach der Verhandlung gar nicht mehr nötig, eine Strafe auszusprechen: Bei ihrer ersten Sitzung saß Schülerrichterin Anne einem Mädchen gegenüber, das bei einem Diebstahl geschnappt worden war. In der Umkleide eines Klamottenladens hatte sie ein paar Ohrringe eingesteckt. Und wurde erwischt.

Schon als die Polizei das Mädchen zuhause ablieferte, schämte es sich unheimlich und war vor dem Schülergericht so niedergeschlagen und reumütig, dass klar war: Die klaut nie wieder. Sie ging mit einer schlichten Verwarnung nach Hause.

*Name von der Redaktion geändert

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