Lehrerarbeitszeit "Es wird ein Hauen und Stechen geben"
Heiner Hülsmann, 52, unterrichtet Englisch und Französisch an einer Duisburger Schule. Gerade hat er einen juristischen Teilsieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen hat ihm bestätigt, dass Hülsmann mit seinen beiden Korrekturfächern deutlich mehr arbeiten muss als beispielsweise ein Sport- und Erdkundelehrer - bei gleicher Bezahlung. Hülsmann, der auf über 50 Stunden pro Woche kommt, und andere Korrekturfachlehrer hätten Anspruch auf eine Entlastung, urteilte das Gericht in Münster am Dienstag.
"Es wird ein Hauen und Stechen geben", befürchtet Hülsmann nun. Die unterschiedliche Arbeitszeitbelastung von Lehrer ist auch in anderen Bundesländern ein Konfliktthema. Aber obwohl Hülsmann und die ihn unterstützende Vereinigung der Korrekturfachlehrer lange für ein solches Urteil gekämpft haben, kann sich der Duisburger nicht so richtig darüber freuen.
Das Land soll helfen, will aber nicht
Denn die Umsetzung des Richterspruchs dürfte zu heftigen Konflikten mit den Kollegen führen: Lehrern, die wenige oder keine Hefte korrigieren, droht nach dem Urteil Mehrarbeit. Jede einzelne Schule müsse das Unterrichtsvolumen neu aufteilen, entschied das Gericht. Dabei sollten besonders belastete Lehrer um bis zu drei Stunden befreit werden, die dann von Kollegen übernommen werden müssten.
Dieser kostenneutrale Lösungsansatz stammt von Hülsmanns Arbeitgeber, dem Land Nordrhein-Westfalen. Obwohl das so genannte Bandbreitenmodell den Schulen bereits vor eineinhalb Jahren empfohlen wurde, ist es bislang kaum zum Einsatz gekommen, vermutlich weil es den Interessen der Mehrheit der Lehrerschaft zuwiderläuft. Auch die Korrekturfachlehrer hatten schließlich nicht vor, ihren Kollegen Zusatzstunden aufzubrummen.
Im Jahr 2002 hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bei der Forderung eines Lehrers nach einer gerechteren Arbeitszeitregelung zunächst abgewinkt und eine gleiche Pflichtstundenzahl aller Lehrer für vertretbar gehalten. Nun alleredings hat das OVG als höhere Instanz die Schulen zur Anwendung des Modells verpflichtet.
Hülsmann erwartet nun außer "Hauen und Stechen" auch ganz praktische Probleme: "Wie soll denn ein Kunstlehrer einen meiner Englischkurse übernehmen?" Er hofft, dass das Ministerium erkennen wird, dass es ganz ohne Neueinstellungen nicht geht, und die Arbeitszeitregelung selbst in die Hand nimmt. "Gut wäre, wenn sich das Ministerium klar macht: Wir können den Schulfrieden noch retten", formuliert es Monika Himpler, Pressesprecherin der Vereinigung der Korrekturfachlehrer, noch drastischer.
Das Schulministerium in Düsseldorf verweist dagegen ausdrücklich darauf, dass die Lehrerverbände "keine Regelung von oben herab" wollten. Zusammen mit deren Vorsitzenden habe man das Bandbreitenmodell vor zwei Jahren aus der Taufe gehoben, erinnert Ministeriumssprecher Ralph Fleischhauer - auch wenn sich zwei der größten Lehrerorganisationen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) anschließend von den Beschlüssen ihrer eigenen Chefs distanziert hätten.
Fleischhauer räumt ein, dass das Bandbreitenmodell nur von wenigen Schulen genutzt wurde. Dennoch beharrt er darauf, die Lehrerkollegien selbst müssten die Lasten fair verteilen: "Das kann man nicht am grünen Tisch entscheiden."
Enorme Unterschiede bei der Arbeitszeit
Eine landesweite Festsetzung der Arbeitszeiten je nach Fachrichtung wäre zu pauschal, sagt Fleischhauer. Zur Begründung verweist er darauf, dass in der Oberstufe in allen Fächern Klausuren geschrieben werden. Monika Himpler indes kann dieses Argument nicht mehr hören: "Die paar Hefte, die ein Erdkundelehrer in der Oberstufe dann mal hat. Ich habe immer sechs bis sieben Korrekturgruppen", sagt die Englisch- und Deutschlehrerin. Der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenfächern lasse sich sehr wohl allgemein feststellen. Dies habe auch eine Arbeitszeiterhebung der Unternehmensberatung Mummert & Partner bestätigt, die 1998 im Auftrag der Landesregierung durchgeführt wurde.
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Die Gutachter stellten damals erhebliche Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrern fest, nicht nur zwischen Grundschule, Hauptschule und Gymnasium, sondern auch innerhalb einzelner Schulformen. Die Spanne reichte laut Mummert + Partner von einem Minimum von 930 bis zu einem Maximum von 3562 Arbeitsstunden pro Schuljahr. "Dies bedeutet im Ergebnis, dass innerhalb eines Kollegiums einige Lehrer bei gleicher Entlohnung etwa viermal so viel arbeiten wie ihre Kollegen", schrieb die Landesregierung 2001 lakonisch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Die Gutachter notierten dazu, diese Unterschiede ließen sich "nicht allein" auf die "Differenzen in der Vor- und Nachbereitung beziehungsweise Korrekturen einzelner Fächer" zurückführen.
Auf dieses "nicht allein" hebt das Schulministerium nun ab, um eine landesweite Differenzierung der Unterrichtsstunden für unmöglich zu erklären. Die vom Ministerium bestellten Gutachter kamen allerdings zu dem Schluss, dass eine solche Differenzierung durchaus möglich sei - dabei sollte unter anderem das Fach berücksichtigt werden.
Von Barbara Schäder, AP