Schüler misshandelt 15 Monate auf Bewährung für prügelnden Lehrer
Insgesamt elf Zeugen sagten im Gerichtssaal gegen den Lehrer aus. Was die Schulkinder im Alter zwischen acht und elf Jahren berichteten, erinnert an die berüchtigten "Steißtrommler" aus sehr alten Filmen: Wenn Kinder zu laut waren, einen Buchstaben falsch schrieben oder mit ihrem Banknachbarn plauderten, mussten sie mit Bestrafung rechnen. Mal zog der Lehrer die Grundschüler an den Ohren, mal quetschte er ihre Finger und schlug mit Faust, Lineal oder Zeigestock auf den Kopf.
Nachdem sich vier Mütter beschwert hatten, durfte der Lehrer in einer Klasse nicht mehr unterrichten. Eine Mutter stellte Strafanzeige. "Wenn ich das nicht gemacht hätte, hätten andere Schüler leiden müssen", sagte sie am Rande des Prozesses. Der Staatsanwalt forderte 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Verteidiger plädierte für eine Geldstrafe.
Das Amtsgericht schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an: 15 Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden; dazu als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 3000 Euro. Richter Winrich Steinberg sprach den Lehrer in zehn Fällen der Körperverletzung und in fünf Fällen der Nötigung für schuldig. Einen Schlag auf den Kopf mit dem Zeigestock, der eine Beule verursacht hatte, stufte das Gericht als schwere Körperverletzung ein. Von sieben weiteren Misshandlungsvorwürfen wurde der Grundschullehrer freigesprochen.
"Nicht nur pädagogisches Versagen"
Dem mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand versetzten Mann droht eine Kürzung seiner Pension. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der 61-Jährige hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten, doch das Gericht glaubte den Aussagen der elf Kinder, die über die Vorfälle und ihre Ängste berichteten. "Es handelt sich nicht nur um pädagogisches Versagen", begründete Richter Steinberg das Urteil. Der Angeklagte habe sich auch strafrechtlich falsch verhalten - als Lehrer habe er genau gewusst, dass er die Kinder nicht anzufassen habe. Wer seiner Aufgabe als Lehrer nicht gewachsen sei, der müsse den Dienst quittieren.
Es handele sich um einen "absoluten Einzelfall", sagte Georg Weßling, Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. In den vergangenen Jahren habe sich keiner der rund 81.000 Lehrer in Niedersachsen wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.