Urteil in Berlin: Schulpflicht gilt auch am Welthumanistentag - DER SPIEGEL
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Urteil in Berlin Schulpflicht gilt auch am Welthumanistentag

Ist die Schule ungerecht gegenüber nicht-religiösen Kindern, weil sie weniger Feiertage haben? Ja, fand eine Mutter in Berlin und behielt ihren Sohn am Welthumanistentag zu Hause. Nein, fand die Schule und vermerkte den Fehltag als unentschuldigt. Zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschied.
Schüler (Archiv): Werden religiöse Schüler bevorzugt?
Schüler (Archiv): Werden religiöse Schüler bevorzugt?

Schüler (Archiv): Werden religiöse Schüler bevorzugt?

Foto: Christian Charisius/ dpa
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Die Katholiken haben Fronleichnam und Allerheiligen, die Protestanten den Reformationstag und den Buß- und Bettag, die Muslime den Beginn des Ramadans und das Opferfest, die Juden haben Jom Kippur und das Passahfest. Die Kinder aus nicht-religiösen Familien müssen hingegen an all diesen Tagen normalerweise zur Schule, jedenfalls in Berlin. Damit wollte sich eine Mutter aus dem Stadtteil Spandau nicht abfinden: Sie behielt ihre Kinder am Welthumanistentag, 21. Juni, zu Hause. Die Lehrer ihres ältesten Sohnes vermerkten das als unentschuldigten Fehltag auf dem Zeugnis - wogegen die Mutter klagte.

Das alles liegt fast zwei Jahre zurück. Doch jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden: Die Lehrer haben vollkommen richtig gehandelt. Der Junge habe keinen Anspruch darauf, dass der unentschuldigte Fehltag gestrichen wird, teile das Gericht mit. "Er kann ferner nicht beanspruchen, dass der Welthumanistentag in den Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung als einer der Feiertage aufgenommen wird, für die generell unterrichtsfreie Tage vorgesehen sind." Für dieses und die kommenden zwei Jahre stelle sich die Frage zudem nicht, da der Welthumanistentag dann in die Ferien fällt oder auf ein Wochenende. Gegen das Urteil kann die Mutter Berufung einlegen.

Zuvor hatten mehrere Berliner Zeitungen über den Fall berichtet. Der "Tagesspiegel" zitierte  die Mutter mit den Worten: "Religiöse Kinder werden bevorzugt." Es gehe ihr weniger um den einzelnen Fehltag, vielmehr ums Grundsätzliche, um die "weltanschauliche Neutralität des Staates". Vor Gericht sprach sie demnach viel über Toleranz und Gleichbehandlung. Sie sei zufrieden, dass sie ihr Anliegen darstellen konnte.

Die Berliner Piratenpartei, immerhin vertreten im Abgeordnetenhaus, unterstützten die Argumentation der Mutter. Martin Delius, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, sagte, es sei ungerecht, Kinder, "deren Familien sich zu einer Religion bekennen, gegenüber denen ohne religiöses Bekenntnis zu bevorzugen". Er schlägt sogenannte "Jokertage" vor, die jedem Schüler zur Verfügung stehen würden und an denen man schulfrei nehmen könnte.

Das Verhältnis von Schule und Kirche sowie der Grad weltanschaulicher Neutralität sorgen immer wieder für Aufregung. Mal geht es um die Frage, ob Schulen Gebetsräume einrichten müssen, sollen oder dürfen. Mal darum, ob Kruzifixe in Klassenzimmern bleiben. Mal um den Religionsunterricht an sich. Maximalpositionen haben sich eher selten durchgesetzt.

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otr