Hilfe von der WG-Psychologin "Unsere Mitbewohnerin klaut Lebensmittel"
Johanna* und Eva schreiben:
"Seit wir eine neue Mitbewohnerin haben, verschwinden Lebensmittel aus unseren gemeinsam genutzten Kühlschränken. Zunächst kamen Bockwürstchen weg, danach ein Pfund Hack. Wir haben das angesprochen, aber die neue Mitbewohnerin sagte nur, sie esse vegetarisch und ihr seien auch Lebensmittel abhandengekommen.
Uns geht es nicht um die Lebensmittel als solche, auch nicht um ihren Wert, sondern ums Prinzip. Wir haben ungefähr vier Monate zu zweit hier gewohnt, davor sechs Monate zu dritt mit einem anderen Mitbewohner, und niemals ist irgendetwas weggekommen. Aus diesem Grund verdächtigen wir zwei uns auch nicht gegenseitig. Außerdem glauben wir, dass unsere neue Mitbewohnerin eine Essstörung hat.
Was raten Sie uns, wie sollen wir weiter vorgehen?"
Sabine Stiehler lindert den WG-Kummer der SPIEGEL-ONLINE-Leser. Stiehler ist promovierte Erziehungswissenschaftlerin und leitet die Psychosoziale Beratungsstelle im Studentenwerk Dresden.
Sabine Stiehler antwortet:
Liebe Johanna, liebe Eva,
Sie sollten mit Ihrer Mitbewohnerin im Gespräch bleiben. Sprechen Sie sie noch mal auf die verschwundenen Lebensmittel an. Ziehen Sie aber auch in Erwägung, dass Besucher da gewesen sein könnten, die sich vielleicht am Kühlschrank vergriffen haben.
Geben Sie Ihrer Mitbewohnerin nicht das Gefühl, dass Sie sie verdächtigen, das würde die WG-Beziehung unnötig belasten. Beobachten Sie, wie es weiter geht und stellen Sie sie eventuell erneut zur Rede.
Woran machen Sie fest, dass Ihre Mitbewohnerin eine Essstörung hat? Das ist sehr schwer festzustellen. Außerdem geht Sie das erst einmal nichts an. Wenn Sie ein Vertrauensverhältnis zu Ihrer Mitbewohnerin haben, dann könnten Sie vorsichtig bei ihr nachfragen, zum Beispiel mit Sätzen wie: "Sag mal, warum isst Du so wenig?" oder "Warum gehst Du nach dem Essen immer gleich ins Bad?" oder "Ich habe gehört, dass Du erbrochen hast. Was ist los mit Dir?".
Sie können ansprechen, dass Sie sich von dem Verhalten der Mitbewohnerin gestört fühlen, aber Sie sollten keine Fürsorge heucheln, wenn Sie diese nicht empfinden.
Sollte sich die Situation gar nicht entspannen, sollten also weiter permanent Lebensmittel auf mysteriöse Weise verschwinden, dann muss jemand die Reißleine ziehen. Je nach Mietvertrag muss der Mitbewohnerin gekündigt werden oder sie müssen ausziehen. Um das eigene Seelenheil zu retten, ist das der letzte Ausweg.
Wohngemeinschaften sind toll, das einzig Lästige sind die Mitbewohner. Sie leeren dein Nutella-Glas, haben lauten Sex und noch lautere Musikanlagen. Oder weint dein Zimmernachbar dauernd und wirkt depressiv? Schreist du alle nur noch an? Bei WG-Kummer hilft Erziehungswissenschaftlerin Sabine Stiehler. Schick deine Fragen, Sorgen, Probleme an wg-kummer@unispiegel.de . Mit einer Einsendung erklärst du dich mit einer anonymen Veröffentlichung auf SPIEGEL ONLINE und sämtlichen anderen Medien der SPIEGEL-Gruppe einverstanden.