Bayern: Klage gegen Studiengebühren gescheitert - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Bayern Klage gegen Studiengebühren gescheitert

Sie forderten die komplette Abschaffung der Campusmaut - doch Studenten, die Grünen und die SPD sind mit ihrer Klage am bayerischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Recht des Einzelnen auf ein Hochschulstudium werde nicht verletzt, die Gebühren seien zulässig, so die Richter.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hochschulstudenten müssen in Bayern einem Bericht zufolge weiterhin bis zu 500 Euro Studiengebühren je Semester zahlen. Die Klage von Studenten, Grünen und SPD, die eine Abschaffung der Gebühren erreichen wollten, scheiterte, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofes berichtet.

Aus Sicht der Verfassungsrichter handelt es sich bei den Studienbeiträgen nicht um eine "verkappte Steuer" oder um eine "unzulässige Sonderabgabe", heißt es nach Angaben der Zeitung im schriftlichen Urteil. Das Recht des Einzelnen auf ein Hochschulstudium werde nicht verletzt, betonten demnach die Richter.

Die Chancengleichheit sei garantiert, da die Erhebung der Beiträge aufgrund zinsgünstiger Darlehen und Ausnahmeregelungen sozialverträglich sei. 24 Prozent der Studenten seien von den Beiträgen befreit. Bei dem Gericht und beim bayerischen Wissenschaftsministerium war am Donnerstagabend niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Ende April waren bereits Studenten der Universität Paderborn mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte entschieden, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen.

Die Studiengebühren verstießen nach Auffassung der Richter weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich wichtigen Uno-Sozialpakt. Das war der Vorwurf der Paderborner Studenten. Die Gebühren seien nicht nur sozial ungerecht, argumentierten sie, sondern auch nicht mit der Verfassung und dem Uno-Sozialpakt vereinbar.

Mitte Februar war eine weitere Klage gegen die Campusmaut in Baden-Württemberg gescheitert: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entscheid, dass die dortigen Hochschulen weiterhin Studiengebühren erheben dürfen. Die Gebühren seien verfassungsgemäß und sozialverträglich, urteilten die obersten Verwaltungsrichter des Landes.

Insbesondere seien die Gebühren mit der grundgesetzlich garantierten Berufs- und Ausbildungsfreiheit vereinbar, weil staatlichen Darlehen jedem Studienwilligen eine Hochschulausbildung ermöglichten. Das Recht auf Hochschulzulassung für jedermann sei kein Recht auf ein kostenfreies Studium. Geklagt hatten eine Studentin der Pädagogischen Hochschule in Freiburg sowie drei Studenten der Universität Karlsruhe

bim/AP