Campusmaut vor Gericht: In dubio pro studioso - DER SPIEGEL
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Campusmaut vor Gericht In dubio pro studioso

Bei der Einführung von Studiengebühren haben einige Unis geschlampt, urteilten bereits zwei Gerichte in NRW. Bekommen Studenten jetzt ihr Geld zurück? Klagen laufen auch in Hessen und in Baden-Württemberg - dort wurde gerade das erste "Studiengebühren-Baby" geboren.
Von Britta Mersch
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Fast könnte man schon von einem Trend sprechen, und der ist überraschend: Gleich zweimal binnen sieben Tagen haben Richter in Nordrhein-Westfalen universitäre Gebührensatzungen gekippt. Am Freitag erklärte das Verwaltungsgericht Minden das Gebührenmodell der Universität Bielefeld für nichtig. Schon eine Woche zuvor hatten die Gegner der Campusmaut gejubelt, als das Verwaltungsgericht Arnsberg die Einführung allgemeiner Studiengebühren an der Uni Siegen für rechtswidrig erklärt hatte. "Wir sind damit ziemlich zufrieden", sagt Daniel Weber, der die Anti-Gebühren-Klage in NRW koordiniert.

Am Bielefelder Gebührenmodell bemängelten die Richter die Staffelung: Die Uni erhebt seit diesem Sommersemester Gebühren von bis zu 500 Euro, Studenten in höheren Semestern zahlen aber weniger als Studienanfänger. Eine Germanistikstudentin, die selbst mit 300 Euro zur Kasse gebeten wird, hatte gegen die Einführung von Studiengebühren insgesamt geklagt. Am Ende kippt das Gericht aber die Staffelung nach Studiendauer. Entscheidend für die Höhe des Studienbeitrags müsse vor allem "das Maß der Inanspruchnahme der Hochschuleinrichtungen" sein, nicht die Semesterzahl, so die Richter. Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz (Aktenzeichen 9 K 489/07).

Mit der Schlappe hatte die Uni offenbar nicht gerechnet. Die Hochschulleitung gibt sich wortkarg und wollte sich nur schriftlich äußern. "Die rechtlichen Konsequenzen können erst dann eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt und geprüft ist", heißt es in der Stellungnahme. "Die Studienbeitragssatzung ist eine der sozialsten in Nordrhein-Westfalen. Es ist bedauerlich, dass eine Regelung, die zugunsten der Studierenden eingeführt wurde, letztlich zu diesem Urteil geführt hat."

Kurios: Eine der beiden Studentenklagen in Bielefeld hatte die Uni selbst finanziert - weil sie "an einer schnellen Klärung der Rechtslage interessiert" sei, so ein Sprecher. Dabei hatte es 2006 monatelang vehemente Proteste gegeben. Ein Generalschlüssel wurde gemopst, Räume und Mülleimer brannten, sogar das Auto des Rektors ging in Flammen auf.

Was ist schlimmer als verlieren? Siegen!

Auch die Universität Siegen hat vor Gericht verloren - aber aus einem anderen Grund: Dort war die Entscheidung über die Campusmaut, wie an vielen NRW-Hochschulen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zustande gekommen. So wollte die Uni verhindern, dass Sitzungen von Demonstranten gestört oder gar verhindert werden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist das jedoch rechtswidrig: Es habe "ausreichende Möglichkeiten gegeben, um den Störungen im Sitzungsraum, die nach früheren Protesten zu erwarten waren, effektiv zu begegnen", so die Richter - und die Hochschulen habe das Hausrecht nicht ausgeschöpft (Aktenzeichen 12 K 3156/06).

Jetzt haben Studenten auch an anderen Unis Rückenwind. In Nordrhein-Westfalen bestimmen die Hochschulen selbst, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren einführen. Wegen massiver Proteste hatten die Senate einiger Hochschulen beschlossen, ihre Sitzungen kurzfristig zu verlegen.

So entschied sich der Rektor der Uni Köln für die Flucht ins nahe gelegene Forschungszentrum Jülich - und wollte den Ort sogar bis zur letzten Minute geheim halten. In Münster wählte die Uni-Leitung ein ehemaliges Militärgelände als Ausweich-Tagungsort. Und in Bielefeld hatten es zwei studentische Senatsmitglieder wegen der Sicherheitsvorkehrungen nicht in den Sitzungssaal geschafft. Damit beschäftigten sich die Mindener Richter aber gar nicht erst, weil sie schon die Gebührenstaffelung als eindeutig rechtswidrig werteten.

Bei mehreren Veraltungsgerichten laufen die Klagen gegen Gebührensatzungen noch, die Studenten hoffen auf ähnliche Entscheidungen wie in Minden und Arnsberg. Aber wie sich die Urteile praktisch auswirken werden, kann derzeit niemand präzise sagen. "Die Sache ist doch klar", freut sich Studentenvertreter Daniel Weber, "die Studenten bekommen ihr Geld zurück." Ganz so eindeutig ist der Fall nicht: "Bisher haben wir lediglich festgestellt, dass die Universität auf Grundlage dieser Satzung keine Gebühren erheben darf", sagt die Mindener Richterin Kathrin Junkerkalefeld. "Ob die Universität die Gebühren zurückzahlen muss, geht daraus noch nicht hervor."

Zudem ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig. Vier Tage, nachdem es erging, hat die Uni Bielefeld bereits Berufung angekündigt. Das Rektorat halte eine Staffelung der Beiträge für sinnvoll und strebe keine einheitlichen Studiengebühren von 500 Euro je Semester an, teilte die Universität mit. Sie berät derzeit über eine Übergangsregelung, die bis zum abschließenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gelten soll. Sollten die Kläger weiter siegen, muss die Hochschule für eine juristisch wasserdichte Gebührensatzung sorgen. Wer wann die Gebühren zurückbekommt, müsste erst in einem weiteren Verfahren geklärt werden.

Hurra, ein "Studiengebührenbaby"

So schnell geschlagen geben werden sich die Studenten sicher nicht - auch in anderen Bundesländern. So sammelten die Initiatoren einer Volksklage in Hessen trotz hoher Bürokratiehürden 66.500 Unterschriften gegen Studiengebühren, und bis zum Einreichen der Klage am 22. Juni dürften noch einige tausend hinzukommen. Dabei hätten 43.300 auch schon gereicht. Die Gebührengegner freuten sich über die "breite Bewegung von unten" - ein "Riesenerfolg", so Konstantin Bender vom Freien Zusammenschluss der StudentInnenschaften (fzs).

Zuvor hatten bereits die Landtagsfraktion der SPD und Grünen Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Die Landesregierung indes bekräftigte den Zeitplan für die verfassungsrechtlich umstrittene Campusmaut - zum kommenden Wintersemester sollen die Studenten zahlen. Und CDU-Wissenschaftsminister Udo Corts ( der mit dem Fanclub drohte Gebührenverweigerern sogleich die Exmatrikulation an.

In Baden-Württemberg schaffte es gar ein ungeborenes Baby, die Gebührenpläne einer Landesregierung ins Wanken zu bringen. Mit feinem Sinn für geschickt inszenierten Protest bauten Stuttgarter Studenten ihre Kommilitonin Christina Schulz zur Sympathieträgerin auf - bis die Uni der Musterklägerin mit einem rechtlichen Kniff die 500-Euro-Gebühr erließ. Laut Gesetz sollten nur die Mütter bereits geborener Kinder davon befreit werden.

Inzwischen ist das erste "Studiengebührenbaby" da - Leif Eric ist mit seinen 52 Zentimetern und 3810 Gramm der neue Star der Anti-Gebühren-Bewegung. Christina Schulz kann von den gesparten 500 Euro jetzt "jede Menge Windeln kaufen".

Die Musterkläger-Rolle spielt fortan ein Physikstudent: Thomas Schwarzbäck, 23, findet es "absolut ungerecht", dass er ein Jahr länger zahlen soll als viele Kommilitonen, nur weil er erst noch den Zivildienst machen musste und so in die Gebührenzone rutschte. Er ist nur einer von tausenden Klägern im Südwesten - Campusmaut-Gegner hatten die Verwaltungsgerichte mit Klagen geradezu eingedeckt.