Doppelter Professor Deutschlands dreistester Dozent
Am Montag kurz nach Mittag ereilte Maximilian Walter ein Telefonat, das der Vizepräsident der Fachhochschule Hof noch lange in schlechter Erinnerung behalten wird. "Wir haben Ärger mit unserem gemeinsamen Kollegen O.", begann der Anrufer das Gespräch. Walter reagierte irritiert - das könne kein gemeinsamer Kollege sein, weil O. doch nur in Hof lehre, entgegnete er. Aber sein Gesprächspartner von der Münchner Bundeswehr-Universität wusste es besser: Der 43-jährige Wissenschaftler Berthold O. lavierte als Doppel-Professor unablässig zwischen zwei Hochschulen. Das ist dreist und nach dem Beamtenrecht ganz und gar unzulässig. Und so wurden beide Hochschulen zügig aktiv: Sie alarmierten die zuständigen Ministerien, O.'s Bezüge als FH-Professor wurden gestoppt. Sein Gehalt seit 1996 muss er voraussichtlich zurückzahlen. Und obendrein droht ihm Ungemach von der Steuerfahndung: Am Mittwoch, 14 Uhr, rückten ein Oberstaatsanwalt, zwei Steuerfahnder und zwei Kripobeamte der Abteilung für Wirtschaftskriminalität an und verstauten Unterlagen aus O.'s Büro in geräumigen Pilotenkoffern. Auch seine Villa in Hof stellten sie auf den Kopf - Verdacht auf Betrug und Steuerhinterziehung.
O. & O.: Sein eigener Doppelgänger, ein perfektes Paar
Der Fall ist skurril und in der Geschichte der deutschen Hochschulen wohl einmalig. Faulheit kann man dem Doppel-Dozenten nicht vorwerfen, eher übertriebenen Fleiß. Rückblende: Als Berthold O. sich 1995 bei der Fachhochschule Hof bewirbt, sind die Gremien von seiner Doppel-Qualifikation angetan. Immerhin bringt O. Hochschulabschlüsse als Diplom-Kaufmann und als Diplom-Ingenieur mit - haargenau passend für die Professur, die an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Technik besetzt werden soll.
Ab 1. September 1995 ist das akademische Multitalent zuständig für die Themenfelder allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanz- und Investitionswirtschaft, Rechnungswesen sowie Material- und Fertigungswirtschaft. Parallel dazu hat O., das bestätigte er am Freitag gegenüber UniSPIEGEL ONLINE, aber auch mit den Fachhochschulzweig der Bundeswehr-Universität München-Neubiberg verhandelt - und erhält dort zum 1. Januar 1996 ebenfalls den Zuschlag für eine volle C2-Professur, Spezialgebiet Thermodynamik. "Eine Traumkonstellation", findet O. selbst, "so hatte ich die Chance, beide Standbeine meiner Ausbildung an den Hochschulen verwirklichen zu können."Fortan lehrt er gleichzeitig an beiden Hochschulen, immerhin rund 300 Kilometer voneinander entfernt, völlig unterschiedliche Fachgebiete. In Hof übernimmt er sogar die Leitung des Dekanats und ist somit ausgerechnet auch für die Stundenplanung seines Fachbereichs zuständig. Wie an den Hochschulen üblich, wird daher O.'s Lehrverpflichtung von 18 auf 9 Wochenstunden reduziert.
Rege Reisetätigkeit - der fliegende Campus-Wechsel
Dennoch muss er ein gewaltiges Pensum schultern - "meist von Montag bis Samstagabend, in der Korrekturphase auch den kompletten Sonntag", sagt er. Den Spagat zwischen den beiden Hochschulen schafft der emsige Pendler durch geschicktes Zeitmanagement: So steht er in München meist zur Wochenmitte vor den Studenten. Derweil legt er seine Lehrveranstaltungen in Hof vorzugsweise auf die Ränder der Arbeitswoche - vor allem auf den Freitagnachmittag, den Professoren wie Studenten normalerweise nicht sehr schätzen.
Von den FH-Studenten kommen gleichwohl kaum Klagen. Eine Lehr-Allergie zwickt O. ja durchaus nicht, nur die Professorenkollegen beginnen über laues Engagement zu murren. Im Sommersemester 2001 legen sie ihm nahe, nicht erneut als Dekan zu kandidieren. Unterdessen hat die Münchner Bundeswehr-Universität Studiendekane eingeführt, die für die Evaluierung zuständig sind und die Lehrleistungen der Professoren genauer unter die Lupe nehmen. Weil O. dabei nicht gut abschneidet, gibt es "Anlass zu Nachforschungen", so ein Sprecher der Uni gegenüber UniSPIEGEL ONLINE. Prompt fliegt der Schwindel auf, mehr als nur ein Zufall. Sechs Jahre nach Antritt der Professur entdeckt Johann G. Höcherl, zuständiger Studiendekan der Bundeswehr-Universität, ein Bild beim Surfen im Internet. Schnurrbart, hohe Stirn, riesige Brille - kein Zweifel, das ist Berthold O. Auf der Homepage der FH Hof.
Verwirrspiel mit verschiedenen Wohnsitzen
In Windeseile werden das bayerische Wissenschaftsministerium und das Bundesverteidigungsministerium informiert. Die FH entbindet den doppelten Professor unverzüglich von seinen Aufgaben. Denn das Beamtenrecht sieht ausdrücklich vor, dass ein Beamter "automatisch zu entlassen ist, wenn er in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherren tritt", so Angelika Kaus, Sprecherin des Wissenschaftsministeriums. Weil das längst geschehen ist, kann O. an der FH strenggenommen gar nicht mehr geschasst werden. Nur die Entlassungsurkunde hat er bis Freitagnachmittag noch nicht erhalten.
Wie O. die Ministerien narrte und sich nun als Opfer mangelnder Abstimmung sieht - und welche Konsequenzen ihm drohen
Dass die beiden geprellten Ministerien dem Termin-Jongleur nicht schon früher auf die Schliche kamen, liegt einerseits daran, dass es bei den Berufungen keinen Datenabgleich gab. Andererseits machte der umtriebige Mehrfachverdiener - auch die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Nürnberg führt ihn als Dozenten - gegenüber den Hochschulen seltsame Angaben: In Hof nannte er als Wohnsitz sein Haus in FH-Nähe, in München aber Kempten im Allgäu.
Sollen die Ministerien doch ihre Hausaufgaben erledigen...
Dass O. von der Unrechtmäßigkeit seines Doppellebens nicht gewusst hat, sei auszuschließen, meint Maximilian Walter. "Jeder neue Professor unterschreibt bei seiner Berufung, dass er ausschließlich einem Herren dienen kann", erklärt der Hofer FH-Vizepräsident. Ihm sei "unbegreiflich", welcher Teufel O. da geritten habe. Und auch ein Gespräch habe keinen Aufschluss gebracht, der suspendierte Professor jede Stellungnahme abgelehnt. Walter: "Den Eindruck besonderen Unrechtsbewusstseins konnte ich dabei nicht gewinnen."Das zeigt O. bis heute nicht. Er sieht sich als Opfer mangelnder Abstimmung zwischen den Ministerien und beruft sich auf Artikel 13 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes. Darin ist die Möglichkeit eines Doppeldienstverhältnisses tatsächlich erwähnt - allerdings nur unter strengen Auflagen: "auf Antrag des Professors", mit Anordnung des Wissenschaftsministeriums, "im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen" und "sofern sich der neue Dienstherr hiermit einverstanden erklärt". Schließlich muss auch die Hochschule zustimmen - gleich fünf Einschränkungen in wenigen Sätzen des Gesetzes. Zudem liegt O.'s Fall noch komplizierter, weil sein zweiter Dienstherr nicht ein Ministeriums des Freistaats Bayern, sondern das Bundesverteidigungsministerium ist.
"Ich hatte nie Zweifel"
Das Wissenschaftsministerium hält O.'s Rechtfertigung für mehr als dürftig. "Das ist wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch", erklärt Maximilian Lang, juristischer Mitarbeiter in der Pressestelle, "jedem vernünftig denkenden Menschen ist doch klar, dass er nicht auf zwei vollen Stellen gleichzeitig beschäftigt sein kann." Im übrigen habe O. nie einen Antrag auf Genehmigung eines Doppeldienstverhältnisses eingereicht. Berhold O. selbst hielt das für unnötig. "Ich habe doch beide Jobs gewissenhaft erledigt, die Resonanz der Studenten war positiv", sagt er gegenüber UniSPIEGEL ONLINE, "nie hatte ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit." Indem die Bundeswehr-Universität die Berufungsliste beim Wissenschaftsministerium eingereicht habe, sei seine Münchner Professur bekannt gewesen, erklärt der Zeit-Optimierungs-Künstler. Er habe es nicht als seine Aufgabe betrachtet, in den Ministerien nachzuprüfen, ob dort "die Hausaufgaben" erledigt würden.Starker Tobak und hart an der Grenze zum Realitätsverlust - den Ruf der Professorenschaft werden derart dreiste Deutungen kaum verbessern. Und O.'s Kollegen reagierten ohnedies entsetzt. Mit der Situation "sind wir sicher nicht glücklich", formuliert der Münchner Uni-Sprecher es noch zurückhaltend. Maximilian Walter wird deutlicher: "Die Stimmung an der FH ist gedrückt. Wir sind bestürzt und auch menschlich enttäuscht, dass ein Professor uns so hinters Licht führen konnte." Solches Verhalten sei aber "nicht typisch für deutsche Hochschullehrer", O. nur ein schwarzes Schaf unter gewissenhaften Kollegen, versichert er.
Dumm gelaufen für die Prüfungskandidaten
Geteiltes Leid ist mitunter mehrfaches Leid. Auch die Studenten geraten durch den Ausfall O.'s in die Bredouille - schließlich stehen nächste Woche die Abschlussprüfungen des Wintersemesters an. Dafür war der BWL-Professor voll eingeplant, nun müssen seine Kollegen in die Bresche springen. Doch unangenehm bleibt ein plötzlicher Prüferwechsel für die Studenten allemal, weil sie ihre Vorbereitung neu justieren müssen. Wie die Affäre für den Lehrstuhl-Akrobaten ausgeht, bleibt vorerst offen. In Hof amtiert er bereits nicht mehr, seine Stelle will die FH möglichst zügig wieder besetzen. Dass er seine Bezüge für sechs Jahre an der Fachhochschule - geschätzt rund 300.000 Euro - zurückzahlen muss, gilt als höchst wahrscheinlich.
Verzwickter scheint die Rechtslage an der Bundeswehr-Universität: Dort erlischt O.'s Dienstverhältnis nicht automatisch, weil er den Ruf in München ja erst vier Monate nach dem Antritt in Hof angenommen hat. Ob das Beamtenrecht einen sofortigen Rausschmiss zulässt, müssen die zuständigen Ministerien erst prüfen. Und dann sind da noch Staatsanwaltschaft, Kripo und Steuerfahnder, die sich für die Steuerehrlichkeit des flinken Staatsdieners interessieren.Das könnte teuer werden für Cleverle O. Ihm schwant schon, dass er neben der Professur in Hof auch die in München verlieren wird. "Dabei habe ich mit viel Enthusiamus wie ein Verrückter gearbeitet", sagt er, "das hat riesigen Spaß gemacht und war kein High-Life mit reichlich Urlaub." So viel Einsatz müsse doch belohnt und nicht bestraft werden, findet O. Für ihn breche eine Welt zusammen: "Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass sich ein Headhunter für mich interessiert."