Elite-Unis: Die Stunde der Juristen - DER SPIEGEL
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Elite-Unis Die Stunde der Juristen

Am Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten über die Zukunft der Exzellenzinitiative. Die Bundesregierung und 15 Länder wollen Spitzenforschung an Deutschlands Hochschulen massiv fördern, allein Hessen sagt Njet. Kann Maurermeister Roland Koch das Milliardenprojekt im Alleingang stoppen?
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Seit Monaten ringen Bund und Länder um eine Neuordnung ihrer Kompetenzen. Ende Dezember scheiterte die Föderalismuskommission nach einem beispiellosen Verhandlungspoker am Knackpunkt Bildung. Am Donnerstag gab es wieder Indizien für den Willen, den Dauerstreit beizulegen.

Auch die Eliteförderung an den deutschen Hochschulen liegt auf Eis - immerhin 1,9 Milliarden Euro sollen dafür in den nächsten Jahren bereitstehen. Kürzlich hatten zwar die Wissenschaftsminister von 15 Ländern einen Kompromiss mit Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) erreicht, doch als einziges Bundesland verweigerte Hessen die Zustimmung.

Nun hängt die Zukunft der "Exzellenzinitiative" von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ab, die Donnerstagmorgen in Berlin zusammenkam. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will offenbar bei seiner unnachgiebigen Haltung bleiben und sich "im Zweifel für die Grundsatztreue" entscheiden, wie er in SPIEGEL-Interview sagte. Ob er noch andere Länderchefs auf seine Seite ziehen kann, wird sich im Laufe der Konferenz zeigen.

Schon seit Tagen loten die Juristen in den Staatskanzleien der Länder die Gesetzeslage aus: Muss die Ministerpräsidentenkonferenz tatsächlich einstimmig entscheiden, wenn sie Beschlüsse wie den zur Förderung der Forschungselite fasst? Oder reicht eine Mehrheitsentscheidung aus, so dass es letztlich egal ist, ob sich Länderfürst Roland Koch als Hardliner profilieren will?

Auch Mehrheitsbeschlüsse möglich

Der Blick in die Statuten der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hilft nur bedingt weiter. Unter "Arbeitsweise", Punkt 2.1, heißt es da: "Entscheidungen über die Arbeitsweise der MPK, Angelegenheiten mit Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und ihrer Einrichtungen sowie die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen können nur einstimmig, andere Entscheidungen nur mit einer Mehrheit von mindestens 13 Stimmen getroffen werden."

Das klingt zwar klar, ist es aber aus Sicht vieler Verfassungsjuristen nicht: Zwar habe das Elite-Programm unzweifelhaft Haushaltsauswirkungen, denn schließlich sollen die Länder ein Viertel der 1,9 Milliarden Euro an Ausgaben tragen. Doch die erst Ende vergangenen Jahres erneuerte Geschäftsordnung der MPK sehe eindeutig auch Mehrheitsbeschlüsse vor.

Darauf stützen sich nicht nur die 15 Länder, die möglichst bald mit der Eliteförderung beginnen wollen, sondern auch ganz andere Interessengruppen. "Es sind in der Ministerpräsidentenkonferenz, wie in der Kultusministerkonferenz, zwar einstimmige Beschlüsse vereinbart, doch sind diese nicht rechtlich bindend", sagt etwa der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege, der gegen die Rechtschreibreform kämpft. Die MPK sei kein Verfassungsorgan, sondern nur zu Koordinationszwecken ins Leben gerufen worden. Vereinbarungen über Abstimmungsmodalitäten hätten deshalb nur freiwilligen Charakter.

Der Bund stellt die Weichen, Hessen den Harten

Roland Koch selbst geht natürlich von der Veto-Wirkung seines Neins aus. Und er zeigte sich wenige Tage vor der MPK uneinsichtig: "Frau Bulmahn wollte von Anfang an, dass es in Deutschland in Zukunft Universitäten erster und zweiter Klasse gibt", sagte der hessische Ministerpräsident in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: "Wir werden kein deutsches Harvard gründen können, sondern wir werden weiter davon leben, dass es an 40, 50 Stellen in Deutschland hervorragende Exzellenz für Biologie, für Japanologie, für Chemie oder für Jura gibt."

Er wolle nicht, so Koch auch im SPIEGEL-Interview, "dass es künftig in Deutschland Universitäten erster und zweiter Klasse gibt". Die Trennung könnte allerdings bald zwischen Hessen und dem restlichen Deutschland verlaufen: Wenn alle anderen Bundesländer dem Elite-Pakt zustimmen und nur Hessen ausschert, kommt es als einziges Land auch nicht in den Genuss von Fördergeldern. Universitäten wie Frankfurt oder Gießen gehen dann leer aus.

Roland Koch würde wohl in einem solchen Fall - wieder einmal - vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. "Soll er doch", heißt es in den Wissenschaftsministerien verschiedener Bundesländer: "Bis die Entscheidung vorliegt, können wir immerhin schon mal drei oder vier Jahre in Ruhe arbeiten."