Kopftuchstreit: Chronik der Ereignisse - DER SPIEGEL
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Kopftuchstreit Chronik der Ereignisse

Über sechs Jahre lang haben die Lehrerin Fereshta Ludin und das Land über Kopftücher im Unterricht prozessiert. Was von 1997 bis zum September 2003 passierte - ein Überblick.
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Frühjahr 1997

- Nach der Ablehnung des Oberschulamtes Stuttgart, Ludin zum Referendariat zuzulassen, wird ihr von der Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Erlaubnis mit der Begründung erteilt, die Muslimin müsse wenigstens ihre Ausbildung beenden können.

13. Juli 1998 - Das Oberschulamt lehnt die Übernahme der Lehrerin in den baden-württembergischen Schuldienst ab, da diese weiterhin darauf besteht, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen.

15. Juli 1998 - Der baden-württembergische Landtag spricht sich mit großer Mehrheit gegen ein generelles Kopftuchverbot an den Schulen und Universitäten des Landes aus.

17. Juli 1998 - Der Deutsche Gewerkschaftsbund übt scharfe Kritik an der Nicht-Übernahme der muslimischen Lehrerin in den Schuldienst.

14. August 1998 - Ludin reicht Widerspruch gegen ihre Nichtzulassung in den baden-württembergischen Schuldienst ein.

4. Februar 1999 - Das Oberschulamt weist den Widerspruch zurück.

24. März 2000 - Eine von Ludin eingereichte Klage auf Einstellung wird vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen.

18. April 2000 - In ihrer Begründung weisen die Stuttgarter Verwaltungsrichter darauf hin, dass Ludin mit dem Tragen des Kopftuchs gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoße. Diese Art des religiösen Bekenntnisses sei im Schulunterricht unzulässig.

26. Juni 2001 - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim weist in zweiter Instanz die Klage Ludins ab.

4. Juli 2002 - Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigt die Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Das Land Baden-Württemberg muss damit die 1972 in Kabul geborene und 1995 eingebürgerte Frau nicht in den Schuldienst übernehmen.

3. Juni 2003 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über die Verfassungsbeschwerde Ludins.

24. September 2003 - Das Bundesverfassungsgericht hebt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf und verweist den Fall dorthin zurück. Zugleich erklären die obersten deutschen Richter, dass der Landesgesetzgeber das Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule bestimmen kann.