Krankenversicherung: Studi-Rabatt auch mit über 30 möglich - DER SPIEGEL
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Krankenversicherung Studi-Rabatt auch mit über 30 möglich

Wer zu lange oder zu spät studiert, den bestraft die Krankenkasse. Mit über 30 Jahren fliegen Studenten aus der günstigen Versicherung. Davon gibt es aber Ausnahmen - ein 31-jähriger Technikstudent klagte und bekam Recht.
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Dortmund - Normalerweise ist es für Studenten ab dem 15. Fachsemester oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres vorbei mit den ermäßigten Sätzen der studentischen Krankenversicherung. Die Beiträge steigen dann von 54,52 Euro inklusive Pflegeversicherung pro Monat schnell auf das Doppelte.

Deshalb war es eigentlich logisch, dass die Vereinigte Innungskrankenkasse Westfalen (IKK) einem 31-Jährigen den günstigen Studententarif verweigerte. Die Altersgrenze war überschritten. Doch hier lag der Fall nicht ganz so einfach: Der Mann hatte nach seiner Gesellenprüfung als Kfz-Elektriker zunächst fünf Jahre gearbeitet, bis er betriebsbedingt gekündigt wurde. Um bessere Chancen im Beruf zu haben, holte er beim Westfalenkolleg Dortmund sein Abi nach. Erst dann konnte er sich als Student im Fach Versorgungs- und Entsorgungstechnik an der Fachhochschule Gelsenkirchen einchreiben.

Die Altersgrenze kann in einem solchen Fall erhöht werden - das Sozialgesetzbuch sieht Sonderregelungen vor, falls die Hochschulreife über eine "Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs" erreicht wurde. Die IKK lehnte es trotzdem ab, ihr Mitglied weiter kostengünstig zu versichern. Die Begründung: Der Versicherte habe nach seiner Gesellenprüfung schon gearbeitet und erst nach seiner Kündigung mit der Schulausbildung begonnen.

Der Student klagte gegen die Entscheidung seiner Krankenkasse - und das Sozialgericht Dortmund gab ihm Recht. Die IKK muss ihn nun für weitere drei Jahre, den Zeitraum seines Kolleg-Besuches, in der studentischen Krankenversicherung führen. "Die Argumentation der Kasse baute darauf auf, dass der Student schon fünf Jahre gearbeitet hat", sagte Richter Ulrich Schorn SPIEGEL ONLINE. Es gehe aber nicht an, dem Kläger entgegenzuhalten, dass er sein Abitur nicht zügig erworben habe. Denn der Zweiten Bildungsweg stehe nur Schülern mit entsprechender Berufspraxis offen (Aktenzeichen S 40 KR 179/05).

"Dieses Urteil hat Bedeutung für viele ältere Studenten, die ihr Abitur über den Zweiten Bildungsweg gemacht haben", so Schorn. "Man kann davon ausgehen, dass dies sicher kein Einzelfall ist." Nicht zuletzt deswegen prüft die IKK derzeit, ob sie in Berufung geht. "Wir werden das Urteil ausführlich analysieren und uns dann entscheiden", sagt IKK-Pressereferentin Silke Derkum. Drei Wochen Zeit bleiben der Krankenkasse dafür noch.

may/AP/dpa/ddp

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