Langzeitstudenten: 39 Semester sind zu viel - DER SPIEGEL
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Langzeitstudenten 39 Semester sind zu viel

Dauerstudenten können sich nicht endlos an den Vorzügen des Studentenstatus wärmen: Wird die Uni zur Nebensache, sind Sozialbeiträge fällig. Das entschieden Düsseldorfer Richter im Fall einer Studentin, die seit 20 Jahren eingeschrieben ist und fünf Jahre lang keine einzige Vorlesung besuchte.
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Der Studentenstatus bietet manche Vorteile. Zumindest eine Zeitlang hat man eine passable Antwort auf lästige Weihnachtsfragen der Verwandtschaft nach der beruflichen Zukunft; nach einigen Semestern ändert sich das allerdings ("Wann bist du denn endlich mit dem Studium fertig?"). Oft reizt Endlos-Studenten auch das Semesterticket, und wer einen robusten Magen hat, darf günstig in der Mensa speisen.

Der Hauptgrund, lange eingeschrieben zu bleiben, ist bei vielen Dauerstudenten ein anderer: Normalerweise sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit und zahlen geringere oder keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Zum Teil gelten dabei bestimmte Alters-, Semester- oder Stundengrenzen. Aber ein Studentenjob kann für beide Seiten günstig sein: für den Jobber selbst wie auch für den Arbeitgeber, der ebenfalls weniger Geld abführen muss.

Sich auf Dauer vor den Sozialbeiträgen zu drücken, wird allerdings zusehends schwieriger. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf zum "Werksstudentenprivileg" bestätigt einen Trend in der Rechtsprechung und zeigt: Bei Langzeitstudenten ist die Geduld der Richter endlich - als reine Uni-Karteileiche muss man doch in die Sozialversicherung einzahlen.

Das Sozialgericht beschäftigte sich mit dem Fall einer Studentin, die bereits im 39. Semester an der Universität eingeschrieben ist. Zum Abschluss fehlt ihr nur noch die Diplomarbeit, aber seit fünf Jahren hat sie weder Lehrveranstaltungen besucht noch eine Prüfung absolviert. Die Regelstudiendauer überzog sie dabei um das Fünffache, während sie in der Verwaltung eines Wuppertaler Unternehmens arbeitete. Der Sozialversicherungsträger klagte schließlich vom Arbeitgeber der Studentin die Sozialabgaben ein.

"Studium muss das Lebensbild prägen"

Mit Erfolg: Die Düsseldorfer Richter knüpften das Privileg der "Werksstudenten" an die Bedingung, dass das Studium tatsächlich im Lebensmittelpunkt stehen müsse. Das aber sei nach beinah 20 Jahren offizieller Studiendauer nicht mehr anzunehmen. "Steht die Arbeit an erster Stelle, müssen die Studenten und deren Arbeitgeber auch Sozialabgaben leisten", betonte Norbert Schröder, Vorsitzender der 10. Kammer des Düsseldorfer Sozialgerichts (Aktenzeichen S 10 RJ 166/03).

Ganz ähnlich hatte das Sozialgericht Dortmund bereits im vergangenen Jahr geurteilt. Dabei ging es um vier städtische Angestellte, die sogar seit bis zu 61 Semestern immatrikuliert waren. Ein reines Pro-forma-Studium schütze aber nicht vor der Sozialversicherungspflicht, entschied das Gericht im Fall der Männer zwischen 44 und 50 Jahren, die eingeräumt hatte, dass sie nicht mehr ernsthaft den Studienabschluss anstrebten. Und Anfang 2002 kannte auch das Sozialgericht Münster in einem weiteren Fall kein Pardon bei einem Studenten, der seit über 30 Semestern eingeschrieben war.