Plagiatsaffäre: Merkel verlangt von Guttenberg Aufklärung - DER SPIEGEL
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Plagiatsaffäre Merkel verlangt von Guttenberg Aufklärung

Karl-Theodor zu Guttenberg bringt erneut Wissenschaftler gegen sich auf: Sein Versuch, die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu seiner Doktorarbeit zu verhindern, wird harsch kritisiert. Selbst Kanzlerin Angela Merkel schaltete sich nun mit einer Botschaft an ihren Ex-Minister ein.
Karl-Theodor zu Guttenberg: Zunehmend isoliert
Karl-Theodor zu Guttenberg: Zunehmend isoliert

Karl-Theodor zu Guttenberg: Zunehmend isoliert

Foto: dapd
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Karl-Theodor zu Guttenberg stößt mit seinem juristischen Angriff auf seine ehemalige Universität Bayreuth auf massive Kritik. Bundeskanzlerin Angela Merkel dringt auf Aufklärung durch den ehemaligen Verteidigungsminister. Dieser habe volle Unterstützung zugesagt, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. "Die Bundeskanzlerin erwartet, dass das gilt." Merkel gehe davon aus, dass "Aufklärung stattfindet" - in welcher Form, das sei Sache der Universität Bayreuth.

Guttenberg will verhindern, dass der Untersuchungsbericht der Universität Bayreuth veröffentlicht wird, seine Anwälte argumentieren mit dem Persönlichkeitsrecht ihres Mandanten. Die Universität setzt dem entgegen, dass die Menschen eine umfassende Information über die Untersuchung erwarten könnten. Sie will die Untersuchung notfalls auch gegen den Willen von Guttenberg veröffentlichen.

Die Prüfungskommission der Uni Bayreuth, die die Plagiatsvorwürfe intern untersucht, kam offensichtlich zu der Einschätzung, dass der Ex-Minister bei seiner Dissertation bewusst getäuscht haben müsse.

Führende Wissenschaftsvertreter unterstützen die Universität Bayreuth

Führende Vertreter der Wissenschaft fordern die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts. "Wer in der Öffentlichkeit Ruhm erfahren hat, muss damit umgehen, dass auch sein Fehlverhalten öffentlich wird", sagte Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands, SPIEGEL ONLINE. Guttenberg müsse sich bewusst sein, dass er seine eigene Universität brüskiere, wenn er gegen die Veröffentlichung vorgeht. "Die Universität muss eine Möglichkeit erhalten, öffentlich darzustellen, wie sie mit diesem Fall umgeht."

Auch Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, sprach sich für die Veröffentlichung aus. "Die Universität Bayreuth sieht sich zu Recht verpflichtet, nachvollziehbar darzulegen, dass und wie sie mit großer Gewissenhaftigkeit in diesem Fall aufklärt", sagte sie SPIEGEL ONLINE.

Ebenso der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner: "Das Thema hat eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, dass ich davon ausgehe, dass die Ergebnisse der Kommission der Universität Bayreuth auch veröffentlicht werden", sagte Kleiner der "Rheinischen Post".

Zwischenbilanz der Staatsanwaltschaft frühestens im Sommer

Nach Angaben von Uni-Sprecher Frank Schmälzle hat die fünfköpfige Selbstkontrollkommission ihre Arbeit am 7. April abgeschlossen. Derzeit würden Ergänzungen aus den Reihen der Mitglieder in den Bericht eingearbeitet. Die Empfehlungen der fünfköpfigen Kommission sollen Ende April der Hochschulleitung übergeben werden.

Die juristische Aufarbeitung der Plagiatsaffäre wird erheblich länger dauern. Frühestens im Sommer oder Anfang Herbst sei mit einer Zwischenbilanz der wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung eingeleiteten Ermittlungen gegen Guttenberg zu rechnen, sagte der Hofer Oberstaatsanwalt Reiner Laib am Montag. Ein genaues Ende der Ermittlungen lasse sich seriös nicht voraussagen.

Derzeit prüfe die Staatsanwaltschaft in Hof den Sachverhalt. So werde die umstrittene juristische Dissertation Guttenbergs von den Ermittlern genauestens untersucht und auf nicht erwähnte Quellen überprüft. Dabei würden "alle verfügbaren Quellen" einbezogen. Die Arbeit der Justiz sei aber nicht davon abhängig, ob der Abschlussbericht der Universität Bayreuth veröffentlicht werde oder nicht. Falls ja, werde auch diese Quelle genutzt, sagte Laib.

Sollte eine Strafbarkeit erkannt werden, müsse dann festgestellt werden, ob ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliege.

Das könnte entscheidend sein, da zwar über 80 Anzeigen eingegangen sind, aber bislang keine von betroffenen Autoren. Die Staatsanwaltschaft müsste ein besonderes öffentliches Interesse erkennen, nur dann käme es zur Strafverfolgung.

bim/dpa/dapd