Studiengebühren Gebühren trotz Verbot
In Baden-Württemberg haben die Regierungsparteien CDU und FDP im Koalitionsvertrag festgelegt, dass 2003 über Studiengebühren nach dem ersten Semester entschieden werden soll. Wer im Musterländle die Regelstudienzeit um mehr als drei Semester überschreitet, muss schon jetzt Strafe zahlen. Dem Beispiel Baden-Württembergs wollen jetzt auch Niedersachsen und das Saarland folgen. Weitere Länder streben dies an.
Bei den Banken haben sich die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Ratschläge geholt. Sie planen so genannte Studienkonten. Nach diesem Modell bleibt das Erststudium innerhalb der Regelstudienzeit gebührenfrei. Wer schneller studiert, kann dann später sein "Guthaben" auch für weitere Studien nutzen.
Außerdem diskutieren andere Bundesländer über so genannte Gutscheinmodelle. Zu Beginn des Studiums sollen die Studenten demnach Gutscheine erhalten. Sind diese wegen Bummelei verbraucht, werden Strafgebühren fällig.