Studienplatz einklagen: Lukratives Geschäft für Anwälte - DER SPIEGEL
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Geschäft mit Studienplatz-Mangel: Klag Dich ein

Foto: Waltraud Grubitzsch/ dpa

Geschäft mit Studienplatz-Klagen Anwalt der Reichen

Den Studienplatz nicht bekommen oder die Prüfung verhauen? Immer häufiger ziehen junge Leute gegen Unis vor Gericht. Für Anwälte ist die akademische Klagewelle eine Goldgrube. Doch meist können sich das nur Kinder wohlhabender Eltern leisten -  manchmal steigen die Kosten auf 20.000 Euro.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine weiße Altbauvilla im bürgerlichen Hamburger Stadtteil Harvestehude. Fischgrätparkett auf dem Boden, feiner Stuck an der Decke, ein Kamin. Hinter dem ausladenden Glasschreibtisch sitzt Anwalt Dirk Naumann zu Grünberg, schwarzer Anzug, glänzende Lederschuhe, Fliege und Manschettenknöpfe. Sein Familienwappen ziert die Rücken der Aktenordner.

Das exklusive Ambiente scheint nicht zu seiner Mandantschaft zu passen: fast ausschließlich Studenten. Oder eher: Möchtegern-Studenten. Sie bereiten ihm derzeit so manche Überstunde. "Ich arbeite viel zu viel", sagt er lächelnd.

Seit acht Jahren haben sich Naumann zu Grünberg und seine drei Kanzleipartner auf Hochschulrecht spezialisiert. Sie fechten Prüfungen an oder kämpfen vor Gericht gegen Promotionsnoten oder Prüfungsordnungen. Die meiste Zeit verbringen die vier Juristen aber mit Studienplatzklagen.

Wegen der doppelten Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Anzahl der Bewerber um die ohnehin umkämpften Studienplätze stark gestiegen. Naumann zu Grünberg hat davon profitiert. Im Vergleich zum vorherigen Wintersemester verzeichnet er 30 Prozent mehr Klagewillige allein für Bachelorstudiengänge, Tendenz steigend.

Die Klagewelle ist zu einer Art sozialem Numerus clausus geworden

Waren es bis vor kurzem vor allem abgewiesene Medizin-, Pharmazie- und Psychologiestudenten, sitzen jetzt immer häufiger auch Abiturienten mit Studienwünschen wie BWL, Lehramt oder gar Japanologie auf den schwarzen Ledersesseln in seiner Kanzlei.

So ist die Hintertreppe zum Traumstudium für den Anwalt und viele seiner Kollegen zu einer Geldmaschine geworden. Naumann zu Grünberg verklagt für manch einen angehenden Studenten mit mehreren Ablehnungen auch schon mal 10 oder 20 Unis auf einmal. Jede Klage schlägt mit 1500 Euro zu Buche; so kommen für den Mandanten schnell Kosten in Höhe von 20.000 Euro zusammen.

Eine Erfolgsgarantie kann der Anwalt freilich nicht geben. Fast wie Steuerprüfer kontrollieren er und seine Kollegen für die Mandanten, ob es bei Universitäten noch irgendwo "ungenutzte" räumliche oder personelle Ressourcen gibt. Gelingt es, den Hochschulen nachzuweisen, dass sie die Kapazitäten nicht korrekt berechnet haben und deswegen mutmaßlich mehr Studenten aufnehmen können, sind die Erfolgsaussichten für den Kläger groß. Manchmal reicht es schon, wenn die Juristen eine Assistentenstelle finden, die in der Kalkulation nicht angegeben war.

Wegen der hohen Kosten können sich natürlich nicht alle abgelehnten Studierwilligen einen Anwalt und dessen Dienste leisten. So ist die Klagewelle auch zu einer Art sozialem Numerus clausus geworden. Wer reiche Eltern hat, kommt auch mit schlechtem Abi schneller an die Wunsch-Uni.

Naumann zu Grünbergs Kunden sind häufig Kinder von Chefärzten, Universitätsdekanen oder Professoren. "Gerade Medizinerfamilien sind oft bereit zu zahlen", sagt der Anwalt, schließlich sei es teurer, wenn der Nachwuchs zu Hause auf seinen Platz wartet. "Die sollen ja mal die Praxis übernehmen. Tatsächlich sind es oft die Eltern, die Kontakt zu ihm aufnehmen. Es sei ein Unglück passiert, sagen sie dann, da müsse man doch was machen können, oder?

"Es war ein Drama"

Eine, die Naumann zu Grünbergs Dienste in Anspruch genommen hat, ist Sarah Hirschberg, Tochter einer Psychotherapeutin aus dem feinen Hamburg-Blankenese. Was sie studieren wollte, wusste die 22-Jährige zwar nach ihrem Abi vor drei Jahren nicht, dass sie studieren wollte, hingegen schon. Immer wieder bewarb sie sich für unterschiedliche Fächer: Tiermedizin, Psychologie, Französisch, Grundschullehramt. Immer wieder trudelten nur Absagen ein, kein Wunder bei ihrer Abi-Note von 2,8.

"Es war ein Drama", sagt Sarah. Mindestens fünf Jahre überbrücken, um genügend Wartesemester zu sammeln, wollte sie nicht. So schlug Sarahs Mutter vor, Geld in die Hand zu nehmen und sich einzuklagen. Es dauerte ein halbes Jahr, dann kam an einem Freitagnachmittag der erlösende Anruf: Ab April wird Sarah in Mainz Psychologie studieren.

Abiturienten, die sich das nötige Geld selbst zusammengespart haben, sind eher selten. So wie eine junge Frau, die ihren arabischen Namen nicht öffentlich nennen möchte. Die 21-Jährige hat sich einen Teil der 1500-Euro-Klage für ihr Studium "Soziale Arbeit" durch Nachhilfe verdient, den Rest zahlt sie bei ihrem Anwalt René Pichon in Raten ab - ein eher ungewöhnlicher Service.

Der Kampf um Mandanten wird härter

Pichon, ein 64-jähriger Jurist aus Recklinghausen, verklagt seit 35 Jahren Universitäten. "Früher war die Studienplatzklage ein Geheimtipp", sagt er. Heute sei sie ein großes Geschäft geworden - und der Kampf um Mandanten werde härter. Etliche Kanzleien locken mit unredlichen Werbemethoden und Erfolgsversprechen.

Um dem Ansturm Herr zu werden, lassen sich auch die Hochschulen mittlerweile juristisch vertreten. Allein 1400 Klagen und Eilanträge hatte die Uni Leipzig jüngst zu bearbeiten, und wegen der doppelten Abiturjahrgänge in Hessen und Nordrhein-Westfalen werden es im nächsten Semester wohl noch mehr.

Auch die Humboldt-Universität in Berlin hat eine Kanzlei beauftragt, dank derer die Hochschule in den vergangenen zwei Jahren nur ein Verfahren vor Gericht verloren hat. Ein Erfolg, über den sich Steffan Baron, Leiter der Studienabteilung an der HU, freut: "Ich finde es ungerecht, sich mit finanziellen Mitteln über eine Klage einen Studienplatz zu beschaffen."

Es überrascht nicht, dass der Hamburger Anwalt Naumann das etwas anders sieht. Es sei doch gut, wenn wenigstens einige über eine Klage das bekämen, was ihnen kraft Verfassung und dem darin verbrieften Recht auf freie Berufswahl zustehe: das zu studieren, was man will. Seine Mandantin Sarah ist der gleichen Meinung: "Ich habe den Platz genauso verdient wie alle anderen auch", findet sie. Wem es jetzt ihretwegen zu eng geworden sei im Hörsaal, der könne ja gehen.