Studienplatz per Klage Das Berlin-Monopoly
Es war einmal ein junger Mensch, der wollte Arzt werden. Er bewarb sich bei der ZVS um einen Medizin-Studienplatz. Aber er bekam keinen. Im zweiten Anlauf auch nicht. Da machte er es wie Hunderte Altersgenossen auch, nahm sich einen Anwalt und zog vor Gericht. Sein Argument: Die Ausbildungskapazität der Charité in Berlin sei größer als die Zahl der von ihr bereitgestellten Studienplätze.
Aussichtslos ist so ein Unterfangen nicht, aber Daniel S. scheiterte. "Und das, wo ich auch noch richtig klagen musste. Reine Schikane, das hat mich ein paar hundert Euro für den Anwalt der Gegenseite gekostet", berichtet der 24-Jährige.
"Richtig klagen" ist eine behelfsmäßige Umschreibung für ein Verfahren, das manche Beteiligte an das gute, alte Monopoly erinnert. Ein Beispiel: Für das letzte Wintersemester bewarben sich bundesweit rund 34.000 Abiturienten um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin. 8444 Plätze konnte die ZVS nur verteilen. Besonders begehrt war ein Studium an der Berliner Charité: 3000 Bewerber wollten hin, 2700 wurden abgewiesen.
Davon wandten sich rund 330 mit oder ohne Hilfe eines Anwalts erneut an ihre Wunsch-Hochschule und beantragten zugleich beim Verwaltungsgericht einstweilige Anordnungen, um die von der Uni "verschwiegenen" Studienplätze noch im laufenden Semester zu erobern. Die Berliner Richter entschieden: Es gibt zusätzlich sieben Studienplätze, die per Los verteilt werden.
"Ein sozialer Numerus clausus"
Die Gerichtskosten für jeden lagen bei 121 Euro, aber das war längst nicht alles. Die Antragsteller mussten auch die Gebühren des Charité-Anwalts zahlen - 266 Euro pro Nase, soweit noch üblich. Aber: Anders als die große Mehrheit der deutschen Hochschulen reagieren die Charité und drei Berliner Hochschulen auf jeden Eilantrag auf einstweilige Anordnung sofort mit einem formellen Ablehnungsbescheid. "Eine bürokratische Aufblähung", findet der auf Hochschulzulassungen spezialisierte Anwalt Hartmut Riehn. Sein Kollege Wolfgang Zimmerling nennt das sogar einen "sozialen Numerus clausus", gegen den er Verfassungsklage eingereicht habe.
Der Ablehnungsbescheid ist nämlich eine juristische Finesse, die beträchtliche Zusatzkosten verursacht. Die Crux: Um weiter im Verfahren zu bleiben, muss man dagegen klagen, und zwar binnen vier Wochen. Prompt melde sich dann der Anwalt der Hochschule "mit einem einseitigen Serienbrief", so Hartmut Riehn. Verliere der Bewerber vor Gericht, koste ihn dieser Serienbrief 477 Euro, "die der Anwalt ohne Erbarmen liquidiert". Riehns Kritik: Die Kasse macht klingeling, und das Gericht hat noch mehr Aufwand als ohnehin schon.
Anderswo, berichtet der Anwalt, verzichten die Hochschulen in Absprache mit den Gerichten meist auf die Bescheide: "Damit entfällt der Zwang, zur Wahrung von Fristen zu klagen. Die Gerichte müssen sich nur mit den Eilanträgen befassen."
Das Spiel wiederholt sich an Deutschlands Unis jedes Semester: Das Grundgesetz garantiert die "Freiheit der Berufswahl", die theoretisch auch für die Studienwahl gilt. Praktisch aber ist dieses Recht seit Jahrzehnten durch den Numerus clausus stark eingeschränkt. Und so ziehen regelmäßig Zehntausende Bewerber eine Niete aus der ZVS-Lostrommel oder scheitern an lokalen Zulassungsbeschränkungen. Nicht jeder findet sich damit ab, jahrelang geduldig auf den erhofften Studienplatz zu warten. Darum gehen manche Studieninteressenten vor Gericht. Spezialisierte Anwälte forschen nach, ob die Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten auch wirklich voll ausgeschöpft haben.
Den Anwälten spülen die kleinen Klagewellen jedes Jahr neue Kunden in die Kanzleien; für die Unis sind die kleinen Klagewellen enorm lästig. Sie wollen die Kläger auf Distanz halten - verständlich. Andererseits: Den Numerus clausus wie die Kapazitätsverordnungen hat der Staat erfunden, das waren nicht die Abiturienten. Sie wollen lediglich ihren Studienplan möglichst zügig umsetzen - ebenso verständlich.
"Starre Haltung in Richtung Abschreckung"
Der Berliner Hochschulen steuern einen besonders rigiden Kurs. Mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten - das leuchtet der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus nicht ein. Im März fragte ihr Vorsitzender Volker Ratzmann zum wiederholten Male beim Senat nach. Betreff: "Überflüssige Belastungen von Studienplatzsuchenden und der Verwaltungsgerichtsbarkeit".
Mit den ersten Antworten des Wissenschaftsstaatssekretärs Hans-Gerhard Husung wollte sich Ratzmann nicht zufrieden geben. "Es besteht ein rechtsstaatliches Interesse an einer schnellen und umfassenden Bescheidung der Anträge von Studienplatzbewerbern", erklärte Husung, der sich gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht äußern wollte.
"In Wahrheit geht die starre Haltung in Richtung Abschreckung", vermutet hingegen Volker Ratzmann, "wir reden über viel Geld und eine Lebensperspektive für die Studienbewerber." Ratzmann will weiter hartnäckig bleiben: "Ich erwarte Einsicht." An anderer Stelle hatten die Grünen bereits ein großes Echo ausgelöst. Durch ihre Kleine Anfrage wurde öffentlich, dass die Berliner Hochschulen im Wintersemester 16 Prozent ihrer Studienplätze einfach unbesetzt gelassen hatten.
Am "rechtsstaatlichen Interesse", von dem der Staatssekretär sprach, zweifeln nicht nur die Bewerberanwälte. Auch Alexander Wichmann, Präsident des Verwaltungsgerichts Berlin, ärgerte sich über Husungs Antworten im Abgeordnetenhaus - und schrieb einen Brief an die Senatsverwaltung für Justiz, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Darin heißt es: "Im Hochschulzulassungsrecht findet der effektive Rechtsschutz fast ausschließlich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes statt. In den parallel dazu anhängig gemachten Hauptsacheverfahren geschieht vor der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz nichts. Eine anwaltliche Vertretung der Hochschule ist daher zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich."
"Lizenz zum Geldverdienen"
Bis 1998 gab es dieses Verfahren auch in Berlin nicht. Eine Rückkehr zur alten Praxis, Ablehnungsbescheide erst nach einer Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz zu versenden, "würde zu einer erheblichen Entlastung des Gerichts führen", so Wichmann in seinem Schreiben weiter. Denn erfahrungsgemäß verzichteten die meisten Bewerber auf eine Klage, wenn sie keine einstweilige Anordnung erreicht hätten.
Der Abgeordnete Volker Ratzmann bezog sich in seiner jüngsten Nachfrage genüsslich auf Wichmanns Schreiben, das offenbar die Runde gemacht hat. Davon abgesehen wurmt ihn noch etwas ganz anderes: die "Monopolstellung" der Berliner Anwaltskanzlei Lindemann und Schmidt, die drei Berliner Hochschulen vertritt.
Die Betrauung der Anwälte komme einer "Lizenz zum Geldverdienen ohne angemessene Gegenleistung" gleich, formulierte Ratzmann in seiner Nachfrage - ganz ähnlich wie Bewerberansanwalt Hartmut Riehn, der vom "einseitigen Serienbrief" spricht. "Millionengewinne" streiche die Kanzlei so ein, meint Ratzmann.
Wolfgang Schmidt von der Anwaltskanzlei fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. "Die Antragsteller haben einen Anspruch darauf, dass ihr Antrag beschieden wird", sagte er gegenüber SPIEGEL ONLINE. Bei vielen Spezialanwälten müssten sie ohnehin viel Geld bezahlen, da seien zusätzliche Kosten "kein Faktor". Zudem müssten sich die Unis absichern.
Und zum Thema "bequeme Gewinnquelle", wie es sein Kollege Hartmut Riehn nennt, kontert Schmidt: "Wir haben uns dieses Verfahren nicht ausgedacht. Und nicht jeder Fall ist ein Standardfall. Wenn es aber einer ist, kriegt er natürlich das Standardschreiben."
So wie Daniel S. Er studiert inzwischen - aber nicht Medizin, sondern Jura, in Bayreuth statt in Berlin. Seine Klage hält er trotz des Misserfolgs für richtig: "Es war ein bewusster Entschluss, eine Investition. Aber die Hindernisse sind ärgerlich und inhuman." Die Gerichts- und Anwaltskosten hatten seine Eltern übernommen: "Meine Schwester bekam ein Pferd, ich eine Klage."