Gefahrguttransport mit Feuerwerkskörpern Hunderte Autofahrer ignorieren Sperrungen auf der A60
Brisanter Einsatz auf der A60: Videos sollen Hunderte Autofahrer belasten
Foto: Verkehrsdirektion MainzDie Lage war nach Auffassung der Polizei brisant: Kurz vor dem Hechtsheimer Tunnel auf der Autobahn A60 war am Donnerstag ein mit Feuerwerkskörpern beladener Lkw liegen geblieben, die überhitzte Bremsanlage musste dringend heruntergekühlt werden. Doch der angeordnete Mindestabstand wurde von Hunderten Autofahrern ignoriert, was sie nun teuer zu stehen kommen soll.
Um die Sicherung und Instandsetzung des Gefahrguttransporters zu ermöglichen, sperrte die Polizei drei von vier Fahrspuren. Die elektronischen Schilderbrücken zeigten dies laut Pressemitteilung »unmissverständlich« an, zusätzlich habe ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht. Dennoch sei dies massenhaft ignoriert worden, Hunderte Autofahrer seien auf den gesperrten Spuren gefahren. Dabei seien in einzelnen Fällen auch Polizeibeamte gefährdet worden, die dort im Einsatz waren.
Jedes einzelne Auto wurde gefilmt
Dies soll jetzt ein Nachspiel haben. »Die Polizei weist darauf hin, dass die gesamten Verkehrsvorgänge vor Ort lückenlos dokumentiert wurden«, heißt es in einer Pressemitteilung. Sowohl der Streifenwagen als auch die Überwachungskameras des Tunnels haben demnach erfasst, welche Fahrzeuge auf den gesperrten Fahrspuren unterwegs waren. Jeder einzelne Verstoß soll verfolgt werden.
Dies dürfte kostspielig werden. Das vorschriftswidrige Befahren eines durch ein rotes Kreuz gesperrten Fahrstreifens wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung von Polizeibeamten erhöht sich die Strafe auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Aufgrund der hohen Anzahl der Verstöße werde sich die Auswertung einige Zeit hinziehen. Die konsequente Verfolgung der Verstöße sei aber geboten, begründet die Verkehrsdirektion Mainz: »Eine Sperrung der Fahrstreifen durch ein ›rotes Kreuz‹ dient dem Schutz von Menschenleben und ist keine unverbindliche Empfehlung.«