Fahrverbote: Zoff um StVO gefährdet neue Schutzregeln für Radfahrer - DER SPIEGEL
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Fahrverbote Streit über StVO gefährdet neue Schutzregeln für Radfahrer

Mehrere Bundesländer wollen die neue Straßenverkehrsordnung mit ihren strengeren Fahrverbotsregelungen einführen - Verkehrsminister Scheuer nicht. Er nutzt die Verbesserungen für Radfahrer als Verhandlungsmasse.
Verkehr auf einem Fahrradstreifen in Bremen: Werden fahrradfreundliche Verkehrsregeln zur Verhandlungsmasse im Streit über strengere Fahrverbotsregeln?
Verkehr auf einem Fahrradstreifen in Bremen: Werden fahrradfreundliche Verkehrsregeln zur Verhandlungsmasse im Streit über strengere Fahrverbotsregeln?

Verkehr auf einem Fahrradstreifen in Bremen: Werden fahrradfreundliche Verkehrsregeln zur Verhandlungsmasse im Streit über strengere Fahrverbotsregeln?

Foto: Sina Schuldt/ dpa
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Innerorts sollten 21 km/h zu viel für einen Monat Fahrverbot reichen, außerorts 26 km/h - und zwar beim ersten Verstoß. Dieses Strafmaß war Teil der kürzlich beschlossenen Novelle der StVO, die jedoch wegen eines Formfehlers offenbar nichtig ist. Die neue Regelung verstieß gegen das Zitiergebot, benannte also nicht die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, auf die sie sich bezog. Die Bundesländer kehrten deshalb - teilweise widerwillig - zum alten Bußgeldkatalog zurück. Das hat auch für Radfahrer Folgen.

So will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der die vom Bundesrat ergänzte Regelung zuvor bereits als unverhältnismäßig kritisiert hatte, die Gelegenheit zu einer Änderung nutzen. Er sagte mit Blick auf die Gespräche mit den Ländern, mit denen er sich über eine Änderung verständigen müsste: "Ich will eine schnelle Lösung mit einer Richtigstellung und einem Zurück zur Verhältnismäßigkeit. Die Formel lautet: neuer Bußgeldkatalog minus die beiden Fahrverbote."

Besserer Schutz für Radfahrer als Verhandlungsmasse

Die zahlreichen Verbesserungen für Radfahrer wie zum Beispiel den festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen will der Minister dafür offenbar als Verhandlungsmasse nutzen. "Jetzt gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, und wenn es kein Verhandlungsergebnis gibt, gilt der alte Bußgeldkatalog weiterhin, aber eben ohne die von mir gewünschten Verbesserungen zum Beispiel für die Radfahrer, das muss jeder Landesverkehrsminister wissen", so Scheuer.

Bei der ursprünglich Ende April in Kraft getretenen, umfassenden StVO-Novelle ging es eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Neben einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden wurden beispielsweise die Bußgelder für das Parken auf Radwegen auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht und das Halten auf Schutzstreifen verboten - diese Regelungen sind nun offenbar ebenfalls wirkungslos.

Der Formfehler führe zur Nichtigkeit der gesamten Verordnung, sagt Daniela Mielchen, Mitglied im Ausschuss Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, "sodass die verbesserten Regelungen zum Schutz von Radfahrern keine Gültigkeit haben". Nach Ansicht des ADAC-Juristen Markus Schäpe bezieht sich die Nichtigkeit dagegen nur auf die höheren Geldbußen und Fahrverbote im Artikel 3 des Änderungsgesetzes, alle übrigen Vorschriften bleiben Schäpe zufolge in Kraft.

Einige Bußgelder fallen nun weg

Eine mögliche Gültigkeit der übrigen Vorschriften nutzt Radfahrern laut Verkehrsrechtlerin Mielchen dennoch wenig. Denn selbst wenn die StVO-Änderungen Gültigkeit hätten, so Mielchen, könnten Verstöße wegen der Nichtigkeit der Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung nicht geahndet werden - "zumindest nicht in der verschärften Form". So fallen beispielsweise die erhöhten Bußgelder für Park- und Halteverstöße sowie für gefährdendes Abbiegen weg. "Durch diesen Fehler riskiert Scheuer auch die weiteren Errungenschaften für den Radverkehr, die dringend für mehr Sicherheit gebraucht werden", kritisiert auch die Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner (Grüne).

Doch was passiert nun bei Verstößen gegen neu eingeführte Regeln? Wenn ein Bußgeld neu eingeführt wurde und nun eine Lücke entstehe, müsse im Einzelfall entschieden werden, welches Bußgeld angemessen sei, sagt Jurist Schäpe. Das gelte zum Beispiel beim nun vorgeschriebenen Schritttempo für rechtsabbiegende Lkw. Ursprünglich sollte ein Verstoß gegen diese Regel 70 Euro kosten, dieses Bußgeld ist nun ungültig. "Ein Verstoß wird stattdessen mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro wegen des Missachtens des § 1 StVO gewertet, da der Fahrer andere behindert oder gefährdet hat", so Schäpe.

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Scheuers Verhandlungsplan, die besseren Fahrradregeln samt neuem Bußgeldkatalog "minus die beiden Fahrverbote" durchzusetzen, könnte jedoch am Widerstand der Länder scheitern. So sprach sich Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) für die schärferen Regeln aus. "Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichten und nicht dem einiger lauter Lobbyisten", so Pistorius.

Zwar wird auch in Niedersachsen vorerst wieder der alte Katalog angewandt. Ordnungswidrigkeiten, die erst durch die Novelle geschaffen wurden, zum Beispiel ein Mindestabstand von 1,5 Metern für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, können dem niedersächsischen Innenministerium zufolge trotzdem geahndet werden.

ene/dpa