Verbraucherschützer mahnen App-Anbieter ab - DER SPIEGEL
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App-Shop-Bedingungen Verbraucherzentrale mahnt Apple, Google und Co. ab

Die Vertragsbedingungen benachteiligen die Kunden, viele Rechtstexte sind unwirksam. Verbraucherschützer haben Geschäftsbedingungen von Online-Shops für Smartphone-Apps untersucht. Zehn Betreiber wurden wegen Mängeln abgemahnt - zwei haben Unterlassungserklärungen abgegeben.
Musik, Filme und Apps: Online-Shops wie Google Play bekommen Abmahnungen
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Shops für Smartphone- und Tablet-Apps weisen oft rechtliche Mängel auf, sagen Verbraucherschützer. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands  (vzbv) würden die Vertragsbedingungen die Kunden oft benachteiligen. Die Texte seien zu lang und kompliziert. Der Verband beanstandete bei Googles Play und dem App Store von Apple je 25 Klauseln sowie 19 bei Samsung, 15 bei Nokia und zehn bei Microsoft.

Kritisiert wurden unter anderem Klauseln, die Widerrufs- und Kündigungsrechte der Verbraucher einschränkten. Apple wolle demnach selbst entscheiden, ob der Verbraucher bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen kann. Microsoft und Nokia behielten sich vor, den Zugriff zum Dienst nach eigenem Gutdünken zu beschränken. Samsung machte die Haftung unter anderem von einem erheblichen Mangel abhängig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verschickte deswegen Abmahnungen an zehn Unternehmen, wie der vzbv am Montag mitteilte.

Die von den Anbietern aufgeführten Einschränkungen für Kündigungen, Widerruf oder Gewährleistung sind dem Verband zufolge eigentlich nicht möglich. "Ungültige Klauseln kann man als Verbraucher so betrachten, als wären sie nicht existent", erklärt vzbv-Expertin Bianca Skutnik. Rechtlich problematisch sind zum Beispiel unbestimmte Formulierungen wie "möglicherweise" oder "unter Umständen".

AGB werden immer länger

Verbraucher haben auf App-Plattformen grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Geschäften im Internet auch. Das gilt auch für den Datenschutz. Nach Angaben der Verbraucherschützer kündigen einige Betreiber wie Google, Apple und Nokia in ihren AGB an, persönliche Daten zu erfassen und auszuwerten. Erlaubt ist das aber nur mit aktiver Zustimmung des Kunden.

Hinzu kommt, dass viele Geschäftsbedingungen auf App-Plattformen nur schwer lesbar sind, weil sie zum Beispiel in Schriftgröße neun und ohne jede Nummerierung daherkommen. "Wir sehen eine Tendenz, dass die AGB immer länger und länger werden", klagt Verbraucherschützerin Skutnik. "Irgendwann wird es für den Verbraucher unzumutbar." Ob solche Lesehürden aber tatsächlich rechtswidrig sind, ist noch unklar.

Sicher ist hingegen, dass Online-Anbieter auf ihren Seite ein klar gekennzeichnetes Impressum vorweisen müssen, das auf den Angeboten von Microsoft, Google und Nokia bislang fehlte. Erst nach einer Abmahnung seien die Betreiber ihren Informationspflichten nachgekommen, erklärt der vzbv.

Vollständige Unterlassungserklärungen haben laut vzbv bisher nur Microsoft und Nokia abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt. Gegen Google und Apple klage der Verband nun.

mak/AFP/dpa