FAA: Drohnen-Gesetz - DER SPIEGEL
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Nur mit Pilotenschein US-Behörde plant strenge Regeln für kommerzielle Drohnen

Amazon und Co. warten schon: In den USA sollen gewerbliche Drohnenflüge erlaubt werden - aber nur tagsüber und nur, wenn der Pilot eine Lizenz hat.
Flugdrohne (in New York): Behörde schlägt kommerzielle Nutzung nur mit Pilotenschein vor
Flugdrohne (in New York): Behörde schlägt kommerzielle Nutzung nur mit Pilotenschein vor

Flugdrohne (in New York): Behörde schlägt kommerzielle Nutzung nur mit Pilotenschein vor

Foto: Mike Segar / REUTERS
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Die US-Regierung plant allem Anschein nach, die Regeln für den gewerblichen Einsatz von Flugdrohnen sehr eng zu fassen. Wie das "Wall Street Journal" ("WSJ") am Dienstag unter Berufung auf mit den bislang unveröffentlichten Vorschriften vertraute Personen berichtet, schreiben die Entwürfe der US-Luftfahrtbehörde FAA hohe Anforderungen fest.

So sollen die Flugroboter nur während des Tages fliegen dürfen, die maximale Flughöhe darf 120 Meter nicht übersteigen. Zudem muss stets Sichtverbindung zum Fluggerät bestehen. Wer eine Drohne kommerziell steuert, zum Beispiel zur Paketauslieferung, muss einen Pilotenschein besitzen.

Bis jetzt, so das "WSJ" , seien Drohnenflüge nur zu gewerblichen Zwecken gesetzlich nicht geregelt, sondern schlicht verboten. Dabei gibt es mittlerweile einen großen Bedarf für staatliche Zulassungen. Allerdings seien die nun vorgeschlagenen Regeln wesentlich restriktiver als von Branchenkennern erwartet. Außerdem würden sie Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes nicht in ausreichendem Maß berücksichtigen.

Einen weiteren Dämpfer könnten Drohnen-Pläne etwa zur Nutzung in der Landwirtschaft oder dem Baugewerbe durch die FAA-Regeln erhalten. Die fassen nämlich sämtliche unbemannten Fluggeräte mit einem Gewicht unterhalb von 25,5 Kilo zusammen. Fans von Kleinstfliegern bringen vor, diese würden nur ein paar Pfund wiegen, seien viel ungefährlicher und kaum mit großen Geräten wie etwa Boeings ScanEagle mit 20 Kilogramm Gewicht und drei Metern Spannweite zu vergleichen.

Der aktuelle Zeitplan der FAA sehe vor, Vorschläge zur Drohnen-Regulierung "bis Jahresende" zu veröffentlichen, so das "WSJ". Dem würde sich dann eine Kommentarperiode anschließen, in deren Verlauf die Behörde Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge einsammelt. Bis zur endgültigen Version eines Gesetzes für kommerzielle Drohnennutzung könnten ein bis zwei Jahre vergehen.

Die Neufassung der FAA-Regeln für unbemannte Fluggeräte war notwendig geworden, nachdem ein Bundesgericht im März 2014 das Verbot kommerziell eingesetzter Drohne für unrechtmäßig erklärt hatte. Es habe dazu zuvor keine öffentlichen Anhörungen gegeben. Dies machte das aktuelle Gesetzgebungsverfahren notwendig, führt "Ars Technica" zum Hintergrund aus .

meu

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