Oculus Rift: Namensstreit um VR-Brille - DER SPIEGEL
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Namensstreit Deutscher Hersteller geht gegen Oculus VR vor

Ein deutscher Gerätehersteller hat eine einstweilige Verfügung gegen Oculus VR erwirkt. Hintergrund sind ähnliche Firmennamen. Trotz des Streits lässt sich die Datenbrille Oculus Rift weiter bestellen.
VR-Brille Oculus Rift (auf der Games Week in Berlin): Namensstreit in Deutschland
VR-Brille Oculus Rift (auf der Games Week in Berlin): Namensstreit in Deutschland

VR-Brille Oculus Rift (auf der Games Week in Berlin): Namensstreit in Deutschland

Foto: Axel Schmidt/ Getty Images
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Oculus - mit diesem Stichwort dürften Technikfans vor allem die Virtual-Reality-Brille Oculus Rift verbinden. Hinter ihr steckt das 2012 gegründete kalifornische Unternehmen Oculus VR, das 2014 von Facebook übernommen wurde.

Doch dieser Tage gerät auch eine andere Firma in die Schlagzeilen, die so ähnlich heißt. Wie das Onlinemagazin "Heise" berichtet , hat die Oculus Optikgeräte GmbH  aus Wetzlar beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen Oculus VR erwirkt - nach eigenen Angaben schon am 8. August.

Auf der Website des Unternehmens  heißt es: "Demgemäß ist es der Firma Oculus VR, LLC untersagt, das Zeichen Oculus u.a. für Datenbrillen zu verwenden, sodass die VR-Brille mit der Bezeichnung 'Oculus Rift' in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf."

Über den Webshop von Oculus VR lässt sich das für Entwickler konzipierte "Development Kit 2" aber noch immer bestellen, auch nach Deutschland.

Hersteller von Messbrillen für Ärzte

Die zuständigen Richter sahen die Verwechslungsgefahr auch wegen der produkttechnischen Nähe gegeben, heißt es bei "Heise". Die deutsche Oculus stellt zwar keine VR-Brillen her. Aber der mittelständische Betrieb fertigt Instrumente für ophthalmologische Untersuchungen, darunter auch Messbrillen für Ärzte und Optiker. Das 1895 gegründete hessische Unternehmen trägt seit 1932 den Namen Oculus.

"Heise" zitiert aus dem Beschluss zur einstweiligen Verfügung : "Es besteht Verwechslung im Sinne des §15 Abs. 2 MarkenG [...] anhand der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des (älteren) Zeichens und der Branchennähe." Offensichtlich ist das Verkaufsverbot prinzipiell schon seit August 2014 in Kraft, bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.

Die deutsche Oculus GmbH hat nach eigenen Angaben eine gütliche Einigung mit den Kaliforniern angestrebt. Letztlich sei das Vorhaben jedoch "an den inakzeptablen Vorstellungen der Firma Oculus VR, LLC gescheitert." Die Firma sehe sich daher gezwungen, "aus der einstweiligen Verfügung gegen den weiteren Vertrieb der Datenbrillen unter der Bezeichnung 'Oculus Rift' vorzugehen", heißt es auf der Website.

"Heise" schreibt, dass die Oculus GmbH schon 2013 beim Patentamt Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung von Oculus VR eingelegt hat.

meu