Urlaubsfotos Was beim Reisen mit Drohne zu beachten ist
Immer die gleichen Fotos vom Traumstrand, das obligatorische Gruppenbild beim Wandern und zwischendurch ein verwackeltes Video der Actioncam - laaangweilig. Spannender wird es, wenn man einen Multikopter mit Kamera dabei hat. Ähnlich wie die Actionkameras produzieren Drohnen Videos und Fotos aus überraschenden Perspektiven und von eigentlich unerreichbaren Orten.
Doch bei der Reise kann vieles schiefgehen. Das ist zu beachten:
Packliste
Als Zubehör sind Speicherkarten, mindestens ein Akku und das passende Ladegerät selbstverständlich. Fast alle Ladegeräte haben einen proprietären Ladeanschluss.
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Außerdem sollte die zugehörige Fernsteuerung eingepackt werden. Die Steuerung per Smartphone hat ihre Tücken: Die auf dem Touchscreen dargestellten Steuerelemente reagieren extrem unpräzise, weswegen die meisten Drohnen ihre maximale Geschwindigkeit reduzieren. Zudem sperren die Apps einige Manöver und Flugmodi. Die Reichweite entspricht nur einem Bruchteil dessen, was man per Fernsteuerung mit leistungsfähigerer Funkhardware erreicht.
Ob Ersatzakkus nötig sind, muss jeder selbst entscheiden: Wer die Drohne nur für den Strandspaziergang braucht, ist mit Laufzeiten von 15 bis 30 Minuten einigermaßen gut bedient. Doch bereits für mehr als einen Start pro Tag braucht man einen zweiten Stromspeicher. Ob es ein Mehrfachladegerät gibt, prüft man am besten erst mal beim Hersteller - drei Akkus nützen wenig, wenn man nur einen pro Nacht laden kann.
Modellspezifische Transporttasche
Foto: ctAuch wenn die Drohnen meist Flash-Speicher eingebaut haben, ist dieser nur eine Notfalllösung. Eine Speicherkarte sollte zusätzlich ins Fluggerät. Dabei lohnt es, auf die vom Hersteller empfohlenen Speichergeschwindigkeiten zu achten - 4K-Videos verursachen einen großen Datenstrom. Mindestens eine Ersatzkarte und ein Smartphone, Tablet oder Notebook für regelmäßige Backups sollten ebenfalls ins Gepäck.
Ob man Ersatzrotoren oder Propellerschützer mitnimmt, sollte man davon abhängig machen, wo man wie mit welchem Fluggerät fliegt. Beim freien Flug weit über dem Strand oder der Steppe muss man sich wenig Sorgen machen. Möchte man im Wald oder in Innenräumen fliegen, stellen die Ersatzteile beziehungsweise Schützer eine sinnvolle Investition dar - vor allem bei starren Rotoren.
Versicherungen
Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten vor. Deswegen sollte sie ohnehin vorhanden sein. Neben speziellen Multikopter- beziehungsweise Modellflugversicherungen gibt es auch Kombinationen aus klassischer Haftpflicht und Flughaftpflicht.
Immer mehr klassische Haftpflichtversicherungen decken Drohnenschäden ab, in der Regel sogar weltweit. Allerdings findet man besonders bei diesen Anbietern oft zahlreiche Einschränkungen in den Vertragsbedingungen. Einige verbieten beispielsweise die Veröffentlichung von Bildmaterial. Die Privathaftpflichtversicherungen decken keine kommerziellen Flüge ab. Die Preise solcher Versicherungen bewegen sich zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr.
Achten Sie vor allem auf das erlaubte Gewicht der Drohne. Bei einigen Anbietern gibt es auch die Klausel, dass nur Flugmodelle versichert sind, die gesetzlich nicht versicherungspflichtig sind. Das würde Drohnen ausschließen, da bei ihnen ja diese Pflicht besteht.
Weiter kritisch ist die Gefährdungshaftung, die von den wenigsten dieser Versicherungen abgedeckt wird. Es geht dabei darum, dass klassische Haftpflichtversicherungen nur Schäden abdecken, die der Versicherte nachweislich verursacht hat.
Verursacht die Drohne einen Schaden, weil sie beispielsweise von einer Windböe erfasst wurde oder ein Vogel sie rammt, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern und auf den eigentlichen Verursacher verweisen. Nach Luftrecht greift in diesem Fall aber die Gefährdungshaftung, nach der derjenige haften muss, der das Risiko, in diesem Fall die Drohne, in den Luftraum gebracht hat.
Besser auf die Bedürfnisse von Drohnenpiloten zugeschnitten sind Luftfahrthaftpflichtversicherungen, die sich explizit auf den Drohnen- und Modellflug beziehen. So bieten Modellsportverbände eine solche Versicherung ab 40 Euro Jahresprämie an. Für Mitglieder ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung meist inklusive.
Außer den erwähnten Punkten sollte man folgende Konditionen beachten: Deckungssumme, Zahl der erlaubten Piloten, Zahl der Fluggeräte, Abdeckung im Ausland (Europa und weltweit), erlaubte Flugmanöver (beispielsweise automatische Flüge). Die Versicherungsbestätigung muss während jedes Fluges mitgeführt werden. Am besten in derselben Tasche wie die Drohne.
Im Flugzeug
Beim Einchecken warten die nächsten Schwierigkeiten: Wegen Zwischenfällen mit explodierenden Akkus haben die Fluggesellschaften Regeln aufgestellt, wie welche Akkus zu transportieren sind. Von den Vereinten Nationen werden sie als "Gefahrengut" eingestuft. In Bezug auf Drohnen muss man nur auf die Regeln für die modernen Lithium-Ionen-Akkus achten.
Allerdings kann jede Fluggesellschaft individuell beschränken, was sie an Bord lässt. Vor dem Flug sollte man sich also unbedingt auf der Webseite des Unternehmens über die aktuell gültigen Beschränkungen informieren.
Im Regelfall darf man zwei Akkus mit bis zu 100 Wh Energie ohne spezielle Genehmigung mit an Bord nehmen. Sie müssen im Handgepäck transportiert werden und dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck - so können sie im Brandfall schneller gelöscht werden.
Sind die Akkus fest ins Gerät eingebaut, wie beispielsweise bei den meisten Fernsteuerungen, darf man sie oft auch aufgeben. Die Kontakte müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Dafür reicht es, sie mit Klebebandstreifen abzukleben. Eine spezielle Verpackung ist normalerweise nicht vorgeschrieben.
Bei mehr als 100 Wh pro Akku muss man die Energiespender bei der Fluggesellschaft . Ansonsten sollten die gleichen Regeln wie für kleinere Akkus gelten. Bei über 160 Wh nehmen die Fluglinien den Akku nur noch als Gefahrengut auf.
Schutz gegen Kurzschlüsse
Foto: ctBesonders lange Rotoren sollte man vorsichtshalber aufgeben, da sie bei der Sicherheitskontrolle als mögliche Waffe angesehen werden könnten.
Einreise
Vor der Einreise in andere Länder sollte man sich dringend über die dortigen Regeln informieren. In vielen Staaten gelten ähnliche Drohnengesetze wie in Deutschland. Die Einfuhr ist dann ohne Anmeldung erlaubt und die Fluggeräte werden nicht als Gefahr angesehen.
Beim Flug muss man allerdings die nationalen Regeln wie eine maximale Flughöhe, obligatorischen Versicherungsschutz oder No-Flight-Zones beachten. Missachtet man sie, sind meist Geldstrafen die Folge.
In einigen Staaten müssen Drohnen vor oder während der Einreise angemeldet werden und man muss damit rechnen, dass diese Genehmigung während des nächsten Drohnenflugs kontrolliert wird. Andere Länder wiederum haben den privaten Drohnenimport und -flug komplett verboten.
Missachtet man die Regeln, drohen vereinzelt sogar Gefängnisstrafen - unter Umständen schon für den Besitz. Fast alle Länder unterscheiden außerdem zwischen privaten und kommerziellen Flügen. Die hier erwähnten Regeln sind auf Erstere bezogen.
Einige Beispiele:
- In Spanien gelten ähnliche Gesetze wie in Deutschland. Die Einreise ist unproblematisch; beim Flug gelten Grenzen für Flughöhe (120 Meter), Entfernung zum Piloten (500 Meter) und Betriebseinschränkungen (nachts maximal zwei Kilogramm Gewicht und 50 Meter über Grund).
- In Italien sieht es zunächst ähnlich aus, dort fordern die Behörden aber beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, die mindestens eine Summe von 750.000 Euro abdeckt. Eine Registrierung des Fluggeräts ist dagegen nicht notwendig.
- In Österreich wird es kompliziert, denn die Behörden unterscheiden verschiedene Arten von Gebieten: unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt. Je nachdem, wie viel die Drohne wiegt, gelten nochmals unterschiedliche Regeln. Über besiedelten und dicht besiedelten Gebieten dürfen keine Quadrocopter fliegen, sondern nur Hexa- und Octacopter mit Redundanzen. Es müssen also Rotoren ausfallen können, ohne dass das Fluggerät abstürzt. Eine Versicherung ist Vorschrift.
Radikaler gehen Länder wie Saudi-Arabien, Ägypten oder Mexiko mit dem Thema um. Grundsätzlich sind dort Drohnenflüge für Ausländer verboten. Teils gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte kommerzielle Flüge. Will man dort partout fliegen, sollte man die zuständigen Behörden zuvor kontaktieren und alle Unterlagen während der Einfuhr und jedem Flug bei sich tragen.
Für die Einreise gilt das gleiche wie für die Flugreise: Kurz vor dem Urlaub muss man sich über die aktuellen Regelungen der Flugsicherung auf den jeweiligen Webseiten informieren. Falls online keine Informationen zu finden sind, sollte man die Landesvertretung hierzulande direkt kontaktieren.
Eine interaktive Version der Weltkarte mit detaillierten Informationen zu vielen Ländern finden Sie unter my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/ .