Verbraucherschützer "Warteschleifen sollten kostenlos sein"
Mitarbeiterin in einem Callcenter: Wucherpreise in der Warteschleife
Foto: A3250 Oliver Berg/ dpaDer Umgang mit Internet und Telefon ist für viele Deutsche ein Dauerärgernis. Probleme mit dem Handy oder der DSL-Verbindung lassen sich oft nur schwer lösen - und führen zu Frust. So sieht es zumindest nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen aus. Bei rund der Hälfte der Beschwerden, Beratungsanfragen und Hinweisen, die bei den Verbraucherschützern eingehen, gehe es um Ärgernisse mit Telekommunikationsanbietern. Vor allem die Hotlines, bei denen sich die Anbieter sogar die Warteschleife teuer bezahlen lassen, sorgen für Ärger.
Die Verbraucherzentralen forderten am Dienstag in Berlin, Telefongebühren für Warteschleifen generell zu verbieten. "Warteschleifen sollten grundsätzlich kostenlos sein", erklärte Verbraucherschützerin Lina Ehrig. Sollte der Anrufer als Kunde eine Unternehmenshotline wählen, dürften für das Gespräch keine Kosten entstehen, sagte Ehrig und verwies auf bestehende Regelungen in Frankreich.
Technisch wäre es nach Angaben der Verbraucherzentrale möglich, kostenlose Warteschleifen bei allen Servicenummern mit den Vorwahlen 0180, 0800 oder 0900 einzurichten. Dazu bedürfe es lediglich einer Verfügung der Bundesnetzagentur. Von den teuren Anrufen profitiert nicht nur das Unternehmen, das die Hotline unterhält: Auch der Telefonanbieter verdient mit, bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz noch mehr als beim Festnetz.
Bereits Mitte März hatten die Grünen im Bundestag gefordert, dass Anrufer bei Service-Hotlines erst zahlen müssten, wenn sie mit einem Berater verbunden werden. Die schwarz-gelbe Koalition stimmte zwar gegen den Antrag der Grünen, will aber noch vor der Sommerpause des Bundestages selbst einen eigenen Entwurf für eine Gesetzesnovelle einbringen, die gegen Telefonabzocke vorgeht.
24 Monate sind noch zu viel
Das deutsche Gesetz muss bis März 2011 ohnehin an europäische Richtlinien angepasst werden. Erste Eckpunkte für die anstehende Gesetzesnovelle hatte das Bundeswirtschaftsministerium Mitte März vorgelegt. Die gehen dem Verband der Verbraucherzentralen aber längst nicht weit genug. Deshalb hat der Verband jetzt - im Sinne des Verbraucherschutzes - weiterreichende Änderungen am deutschen Telekommunikationsgesetz gefordert.
So sieht ein Eckpunkt der EU-Richtlinie vor, die anfängliche Mindestlaufzeit für Telekommunikationsverträge auf 24 Monate zu begrenzen. "Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern sind die zwei Jahre aber in Deutschland ohnehin der Normalfall", erklärte Ehrig. Der Verband fordert stattdessen eine Laufzeitbeschränkung auf ein Jahr. "Nur dann ist für den Kunden ein sinnvoller Vertragswechsel möglich."
Nicht gelöst sei auch, was mit einem laufenden Vertrag für einen Breitbandanschluss geschehe, wenn man umzieht. Unter Umständen laufe der Vertrag nämlich weiter. Ebenso hält der Verband die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Regelungen zur Gewährleistung der Netzneutralität für nicht ausreichend und sieht hier einen Bedarf für Nachbesserungen auf nationaler Ebene.
Ein neues Problem könne aber sogar aus einer Verbesserung des jetzigen Systems erwachsen, warnen die Verbraucherschützer. Künftig soll ein Anbieterwechsel innerhalb eines Tages möglich sein, was grundsätzlich zu begrüßen sei. Diese Möglichkeit zur schnellen Umstellung berge eine besondere Gefahr ungewollter Anschlusswechsel durch Dritte. Um zu verhindern, dass jemand in böser Absicht einfach einen Anschluss kapert, müsse bei dem künftigen Verfahren die eigenhändige Unterschrift des Anschlussinhabers Grundlage für die Umschaltung sein. Ob unter dieser Voraussetzung noch die geforderte Tagesfrist eingehalten werden könnte, ist zumindest fraglich.