Internetkriminalität: Verbraucherschützer warnen vor falschen BKA-Mails - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Internetkriminalität Verbraucherschützer warnen vor falschen BKA-Mails

Mit Drohungen und gefälschten Briefköpfen versuchen angebliche BKA-Mitarbeiter, Bürger zur Herausgabe sensibler Ausweisdaten zu bringen. Verbraucherschützer warnen vor dieser Betrugsmasche.
Serverschrank: Drohungen mit Haftbefehlen, Straftäter-Registern und der Weitergabe an die Medien
Serverschrank: Drohungen mit Haftbefehlen, Straftäter-Registern und der Weitergabe an die Medien

Serverschrank: Drohungen mit Haftbefehlen, Straftäter-Registern und der Weitergabe an die Medien

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor falschen Mails des Bundeskriminalamtes (BKA). Darin würden den Empfängern schwere Straftaten im Internet vorgeworfen. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind die Nachrichten oft von einem angeblichen »Oberstabsfeldwebel« gezeichnet. Sie würden täuschend echt wirkende Dateianhänge mit BKA-Briefkopf enthalten.

»Darin drohen die Täter mit Haftbefehlen, Einträgen in Straftäter-Registern und der Weitergabe an die Medien. Um das angebliche Verfahren abzuwenden, sollen die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden eine Stellungnahme sowie eine Kopie ihres Reisepasses per E-Mail einsenden«, hieß es. Die Betrüger versuchten so, an sensible Verbraucherdaten zu gelangen.

»Die Täter erzeugen bewusst massiven Druck und spielen mit der Angst vor dem Gesetz. Wer auf diese Erpressung eingeht und seinen Pass oder Ausweis verschickt, öffnet Tür und Tor für gravierenden Identitätsdiebstahl«, warnte Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach: »Keine deutsche Ermittlungsbehörde verschickt Vorladungen per ungesicherter E-Mail oder fordert auf diesem Weg Ausweisdokumente an.«

Mehr zum Thema

Die Verbraucherzentrale rät dringend, sich von offiziell wirkenden Schreiben nicht einschüchtern zu lassen. Betroffene sollten auf keinen Fall antworten, keine Anhänge öffnen und niemals persönliche Dokumente übermitteln. Es empfehle sich stattdessen, die Nachrichten umgehend zu löschen oder Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

mik/dpa