Streit um das Apple-Handy iPhone-Urteil vertagt
Nach rund zweistündiger mündlicher Verhandlung wurde die Urteilsverkündung vertagt. Bis kommenden Montag will sich das Gericht Zeit nehmen, die Argumente der Streitparteien abzuwägen. Erst dann soll die Entscheidung fallen, ob T-Mobile das iPhone künftig wieder ausschließlich inklusive eines Mobilfunkvertrags anbieten darf oder ob weiterhin eine entsperrte Variante des Apple-Handys angeboten werden muss.
Prozessbeobachter bezeichneten die Argumentationsführung der Prozessparteien als spannend wie einen Krimi. Allein gut eineinhalb Stunden lang wurde der Frage nachgegangen, ob es sich bei der Kopplung des Kult-Handys an bestimmte Mobilfunkverträge um einen Fall unlauteren Wettbewerbs handelt. Der Vorwurf: T-Mobile könne die Anreizwirkung des iPhones ausnutzen, um Verbraucher zum Abschluss eines teuren 24-Monats-Vertrags zu bringen, nur um an das begehrte Handy zu kommen.
Ursprünglich hatte T-Mobile geplant, Apples Mobiltelefon ausschließlich in Kombination mit einem speziell darauf abgestimmten Mobilfunkvertrag zu verkaufen. Durch eine von Vodafone erwirkte Einstweilige Verfügung war das Unternehmen gezwungen worden, das Gerät auch ohne Vertrag und Netzsperre anzubieten. Den Preis für derart freigeschaltete iPhones legte das Unternehmen auf 999 Euro fest, während das Gerät mit Vertrag für 399 Euro zu haben ist.
600-Euro-Ausgleich für T-Mobiles Strafzoll
Vodafone selbst hatte betont, das iPhone nicht selbst vertreiben zu wollen. Vielmehr sei der Sinn der Einstweiligen Verfügung gegen T-Mobile gewesen, ein für alle mal klären zu lassen, ob Koppelgeschäfte wie sie T-Mobile und Apple mit dem iPhone betreiben, zulässig sind.
Der Mobilfunk-Reseller Debitel hat unterdessen bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen T-Mobile eingelegt. Die Begründung: Die GSM-Lizenzen seien an die Bedingung gekoppelt, dass ein Anbieterwechsel für die Kunden problemlos möglich sein muss. Debitel selbst nutzte die Gelegenheit allerdings auch selbst und bietet seit heute einen eigenen iPhone-Tarif an. Der ist nicht nur zehn Euro billiger als T-Mobiles Gegenstück, sondern auch noch mit einer Gutschrift in Höhe von 600 Euro verbunden. Damit will Debitel potentiellen Kunden T-Mobiles Strafzoll für die entsperrte iPhone-Variante ersetzen.
Es hätte nicht so weit kommen müssen
Grundsätzlich hätte T-Mobile sich den ganzen Ärger möglicherweise ersparen können, erklärt der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Marco Hartmann-Rüppel von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. "Generell sollten Unternehmen, wenn gerichtliche Aktionen von Wettbewerbern zu erwarten sind, eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen. Darin können sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht und die Gründe der sachlichen Rechtfertigung für ihr Verhalten vorbeugend darstellen. Im Zweifel müssen die Unternehmen die Schutzschrift flächendeckend an alle zuständigen Landgerichte in ganz Deutschland schicken", sagt Hartmann-Rüppel.
Dafür ist es nun aber zu spät. Mit dem für Montag angekündigten Urteil entscheidet das Hamburger Gericht allerdings nicht nur über ein Geschäftsmodell, sondern auch über viel Geld. Bereits kurz nachdem die Einstweilige Verfügung ins Haus flatterte, hatte T-Mobile angekündigt, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Allerdings dürfte die Durchsetzung solcher Forderungen schwierig werden. Schließlich müsste T-Mobile dafür den erlittenen Schaden beziffern und beweisen können - was schwer fallen dürfte.
Vodafone allerdings hat bereits angekündigt, sich dem Urteil der Hamburger Richter fügen zu wollen. Den theoretisch wohl möglichen Gang durch weitere Instanzen strebe man nicht an - auch wenn das Urteil gegen Vodafone ausfällt.
Apple erlebt nicht nur in Deutschland Probleme bei dem Versuch, das iPhone nur über Exklusivpartner zu vertreiben. Auch in Frankreich muss aufgrund gesetzlicher Regelungen eine entsperrte Version des Telefons angeboten werden. Apples französischer Exklusivpartner Orange verlangt für das freigeschaltete iPhone allerdings nur 749 Euro.