Beschwerde abgewiesen Netzsperren-Gegner scheitern an Formalitäten
Verfassungsrichter: Beschwerde gegen Netzsperren formal abgelehnt
Foto: Ronald Wittek/ dpaHamburg - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Telekommunikationsnetzen abgewiesen. Der Arbeitskreis gegen Zensur wollte das Gesetz, das unter anderem Netzsperren vorsieht, in Karlsruhe für unzulässig erklären lassen. Aus formalen Gründen wiesen die Richter des Ersten Senats die Beschwerde jedoch zurück. Ein entsprechendes Schreiben (1 BvR 508/11) wurde bereits am 29. März verschickt.
Es sei nicht klar, welches Recht durch das Gesetzt angeblich verletzt werde und von welchem Organ oder welcher Behörde diese Verletzung ausgehe, heißt es in dem Schreiben. Außerdem sei der Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt, die Netzsperren-Gegner hätten demnach erst vor einfachen Gerichten klagen müssen. Die Klage war von den Anwälten Thomas Stadler und Dominik Boecker praktisch im letzten Moment vor dem Verstreichen der einjährigen Klagefrist im Auftrag des AK Zensur und des Vereins Foebud eingereicht worden.
Zum Einsatz kommt das umstrittene Gesetz wohl nicht mehr: Das von Ursula von der Leyen initiierte sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, mit dem Internet-Sperren gegen Kinderpornografie eingeführt werden sollten, wurde vom Koalitionsausschuss Anfang April überraschend beerdigt. Bis dahin hatte die Regierung die zuständigen Behörden angewiesen, die in dem Gesetz vorgeschriebenen Netzsperren vorerst nicht anzuwenden. Dies geschah vor allem auf Druck von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich damit gegen die Union durchsetzen konnte.
Eine Klärung der Zulässigkeit von Internet-Sperrlisten wäre trotzdem wünschenswert gewesen: Vor allem die Rechteinhaber der Contentindustrie haben ein Interesse an der stärkeren Regulierung des Netzes. Die Sperren gegen Kinderpornografie wären ein Präzedenzfall gewesen. Eine einmal eingerichtete staatliche Sperrliste könnte auch für andere unliebsame Netz-Inhalte genutzt werden, so die Sorge der Kritiker. Als "Präventivzensur" wird der Filter in der gescheiterten Klage bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der Online-Sportwetten von Privatanbietern legalisieren soll, sind Netzsperren derzeit wieder Thema: Ein aktueller Entwurf sieht vor, dass Provider den Zugang zu illegalen Sportwetten aus dem Ausland sperren sollen.