Landgericht Saarbrücken Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis
Registrar Key-Systems: "Prüfungs- und Sicherungspflichten verletzt"
Das Landgericht Saarbrücken hat den deutschen Registrar Key-Systems dazu verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetadresse zu unterbinden. Grund sind "offensichtliche und eindeutige Rechtsverstöße" auf der Plattform.
Auf dem Torrent-Tracker waren unter anderem Links zum Torrent eines Musikalbums enthalten. Da der Domain-Inhaber auf den Seychellen ansässig ist, war er für das klageführende Unternehmen Universal Music nicht greifbar. Der Musikkonzern wandte sind an den Registrar, Key-Systems verwies auf den Domain-Inhaber, die Angelegenheit ging vor Gericht.
Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 7 O 82/13 ) bestätigte das Gericht eine im August 2013 in der Sache ergangene einstweilige Verfügung. In der hatte es laut "Heise" geheißen , Key-Systems sei verboten, "es Dritten zu ermöglichen, das Musikalbum (…) des Künstlers (…) sowie die darauf enthaltenen (…) Tonaufnahmen mittels einer BitTorrent-Suchmaschine und/oder eines BitTorrent-Trackers zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen". Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht.
Key-Systems hatte argumentiert, es sei der Firma technisch nicht möglich, auf Inhalte oder angebotene Dienste von registrierten Websites Einfluss zu nehmen. Auch die Überprüfung von Seiteninhalten sei weder technisch noch personell zu bewältigen. Dieser Argumentation folgte das LG Saarbrücken nicht: Es urteilte, der Registrar hätte, sobald er auf die Urheberrechtsverletzungen hingewiesen wurde, das Angebot auf der Website prüfen und dann entsprechend handeln müssen. Durch das Nichtstun habe der Registrar die ihm "obliegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten" verletzt. Das Gericht verlangt also nicht, das Registrare schon bei der Registrierung einer Domain vorab prüfen, sondern nur bei konkreten Hinweisen.
Frohlocken bei der Musikindustrie , deren Bundesverband sich zufrieden zeigte, dass ein Gericht "erstmals die Verantwortlichkeit eines Registrars für Urheberrechtsverletzungen" festgestellt habe. Die bisherige Schutzmöglichkeit von Rechtsverletzern, sich hinter Auslandsadressen zu verstecken, sei damit ausgehebelt.
Der Verursacher des Rechtstreits ist nach der gerichtlich verfügten Abschaltung seiner .com-Adresse unter einer anderen Domainendung erreichbar, die .com-Domain liegt derzeit bei einem Registrar in den Niederlanden.