Löschanträge Gerichte scheitern in jedem zweiten Fall bei Google
Google-Logo: Konzern informiert über eingegangene Löschanträge von Nutzern, Behörden und Konzernen
Foto: Ole Spata / dpa48 Prozent der von deutschen Gerichten verfügten Löschungen lehnt Google nach eigenen Angaben ab. Das geht aus Zahlen hervor, die das Unternehmen in seinem Transparenzbericht veröffentlicht hat. Die Exekutive, vor allem die Polizei, scheitere mit 29 Prozent ihrer Anträge. Der gemeldete Zeitraum ist Juli bis Dezember 2013.
Wenden sich Behörden, Gerichte und Parteien in zivilen Gerichtsverfahren an Google, um Informationen über einzelne Nutzer einzuholen, seien sie in 48 Prozent der Fälle erfolgreich. Diese Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Januar bis Juni 2014. Insgesamt seien 3338 Auskunftsersuchen eingegangen.
Der Konzern hat seinen Transparenzbericht neu sortiert. Auch die Umsetzung des sogenannten "Rechts auf Vergessen" wird dokumentiert: Seit Mai hätten Bürger aus Deutschland die Löschung von fast 120.000 Links aus Google-Suchergebnissen beantragt. Fast jeder zweite Link sei auch tatsächlich von Google entfernt worden. Seit Mai seien aus Deutschland mehr als 31.700 entsprechende Anfragen bei Google eingereicht worden.
40 Prozent Erfolgsquote
Insgesamt habe Google knapp 190.000 Anfragen zur Löschung von rund 685.000 Links erhalten. Aus Frankreich kämen etwas mehr Anfragen als aus Deutschland, dort sei die Erfolgsquote allerdings etwas geringer. Im europaweiten Durchschnitt läge sie bei gut 40 Prozent. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Suchmaschinen verpflichtet, auf Antrag Verweise aus ihren Suchergebnissen zu entfernen, die die Privatsphäre der Menschen verletzen.
Das bezieht sich nur auf Suchanfragen zu dem Namen der Personen. Das Urteil gilt beispielsweise für Links zu Informationen, die unangenehme oder nicht mehr relevante Informationen aus der Vergangenheit der Personen enthalten. Die Informationen sind damit nicht verschwunden: Auf der ursprünglichen Webseite können sie weiter sichtbar sein.
Google nannte auch erstmals Beispiele für Links, die entfernt wurden. So seien auf den Antrag eines Vergewaltigungsopfers aus Deutschland Verweise auf Artikel über das Verbrechen entfernt worden.
Zum Ländervergleich eignen sich die Daten aus dem Google-Transparenzbericht nur bedingt. Zum einen ist die Gesetzeslage je nach Land anders. Außerdem besteht ein Unterschied darin, ob Löschanträge von Gerichten eines demokratischen Staates gestellt werden - oder in autoritären Regime von Behörden einfach verfügt.