Internetzugänge Provider müssen beim Internettempo bald ehrlich sein
DSL-Kabel
Foto: Frank Rumpenhorst/ dpaAnbieter von Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen ihre Kunden künftig besser über ihre Verträge informieren. Zudem sollen Verbraucher auch einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dafür am Mittwoch dafür eine sogenannte Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Demzufolge müssen die Unternehmen noch vor Vertragsabschluss ihre Kunden übersichtlich über die wesentlichen Inhalte des Vertrags wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufklären.
Laut Bundesnetzagentur hat eine Studie mit Messungen der Durchsatzraten von Breitband-Internetzugänge ergeben, "dass es in dieser Hinsicht über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz gibt". Eine Analyse habe gezeigt, dass die Anbieter "gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen".
Der Kunde wisse deshalb nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen könne. Die Agentur hat für Nutzer eine Überprüfungsmöglichkeit ins Netz gestellt , auf die die Anbieter ihre Kunden künftig hinweisen müssen.
Im Einzelnen enthält die Verordnung folgende zentralen Punkte:
- Anbieter müssen künftig vor Vertragsabschluss schriftlich genau darlegen, wie und wann Verbraucher aus Telefon- oder Internetverträgen aussteigen oder diese verlängern können.
- Die aktuelle Kündigungsfrist soll stets auf der Monatsabrechnung zu finden sein.
- Kunden sollen präzise mitgeteilt bekommen, welche Übertragungsraten ihnen bei Mobil- und Festnetzanschlüssen zustehen.
- Nutzer sollen Anspruch darauf haben, das tatsächlich zur Verfügung gestellte Datenvolumen zu überprüfen.
- Von der Bundesnetzagentur gemessene Übertragungsraten sollen langfristig gespeichert werden und so Abweichungen erkennbar machen.
Die Transparenzverordnung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, bevor sie dann nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten kann.