AOL gegen Talkline Prozess geht weiter
Hamburg - Das Landgericht Hamburg bestätigte in einer mündlichen Verhandlung die von Talkline erwirkte Einstweilige Verfügung gegen AOL Bertelsmann. AOL darf nach Angaben von Talkline die Reklame nicht mehr verwenden, weil neben der Pauschale von 9,90 Mark pro Monat noch Telefongebühren von 3,9 Pfennig pro Minute anfallen.
AOL-Sprecher Frank Sarfeld erklärte, sein Unternehmen werde gegen den Richterspruch Berufung einlegen. "Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig und wird vom Oberlandesgericht Hamburg überprüft." Gleichzeitig wies Sarfeld darauf hin, dass Talkline und sein Geschäftspartner C&A im Zusammenhang mit Werbung für Online- Dienstleistungen bereits wegen mehrfacher Irreführung des Verbrauchers verurteilt worden sei. Das Urteil Landgericht Hamburg vom 3. September 1999 sei rechtskräftig, da beide Beklagten - Talkline und C&A - das Urteil akzeptiert und keine Berufung eingelegt hätten.
Bei dem auf der C&A-Website mit dem Slogan "Nie wieder Online-Gebühren bezahlen" beworbenen Internet-Zugang von Talkline und C&A verlangt Talkline Telefongebühren von 7,7 Pfennig tagsüber und 5,5, Pfennig abends.
Die Welle der Rechtsstreitigkeiten wurde durch den Vorstoß von AOL-Europe-Chef Andreas Schmidt in Bewegung gesetzt, der bei AOL Deutschland zum 1. Oktober die Kosten für den reinen Onlinezugang ohne Telefonkosten auf eine Monatspauschale von 9,90 Mark umstellte. Nachdem der Werbeslogan "Internet zum Festpreis" wegen der anfallenden Telefongebühren durch mehrere Verfügungen untersagt wurde, stellte AOL die Nutzung des Slogans ein, blieb aber bei dem neuen Preismodell. Als Folge der Preisumstellung konnte AOL seine Abonnentenzahl nach Angaben von Schmidt innerhalb weniger Wochen von 900.000 auf eine Million steigern.