Berufungsverhandlung Gnadenfrist für Microsoft
Washington - Bei der Verhandlung am 26. und 27. Februar nächsten Jahres sollen das Unternehmen und die US-Regierung sowie zahlreiche Bundesstaaten als Kläger ihre jeweiligen Argumente vortragen. Bis zum 27. November soll Microsoft schriftlich seine Position erläutern. Die Antwort der Kläger muss nach einer nun verkündeten gerichtlichen Anweisung bis zum 12. Januar erfolgen. Daraufhin hat Microsoft wiederum bis zum 29. Januar Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Am 9. Februar läuft die Frist für letzte schriftliche Argumente ab.
Die ersten schriftlichen Vorlagen dürfen dem Gericht zufolge bis zu 150 Seiten umfassen. Dieser Umfang deutet nach Ansicht von Beobachtern darauf hin, dass das Gericht eine detaillierte Prüfung des Ausgangsurteils plant und frühestens zu Beginn des Sommers entscheiden wird. Danach wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen, da beide Seiten für den Fall ihrer Niederlage bereits die Anrufung der höchsten Instanz angekündigt haben.
Ein Bundesrichter hatte im Juni als Strafe für Verstöße gegen das Kartellrecht die Zerschlagung Microsofts in zwei getrennte Unternehmen verfügt. Microsoft legte dagegen Berufung ein. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt das Urteil außer Kraft.