Bundesgerichtshof: Drucker sind nicht abgabepflichtig - DER SPIEGEL
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Bundesgerichtshof Drucker sind nicht abgabepflichtig

Zwischen 10 und 300 Euro Abgaben wollte die Verwertungsgesellschaft Wort auf jeden verkauften Drucker, doch der Bundesgerichtshof erteilte dem "fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen" (Bitkom) eine Absage. Jetzt erwägt die VG Wort Verfassungsklage.
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Der Bundesgerichtshof (BHG) hat am Donnerstag entschieden, dass Hersteller von PC-Druckern nicht Abgabepflichtig gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort sind. Die VG Wort sammelt Abgaben von Rechteverwertern schriftlich veröffentlichter Werke sowie von Geräteherstellern ein und verteilt diese in einer jährlichen Ausschüttung an Urheber. Abgaben kassiert die VG bereits für jeden verkauften Scanner, Kopierer sowie PC, auch am Verkaufsumsatz von Druckern hätte sie sich gern beteiligen lassen.

Aus Sicht der VG Wort ist diese Entscheidung eine "zugunsten der Hersteller". In einer Pressemitteilung kündigt sie an, unter Umständen eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Darüber hinaus müsse, so der VG-Wort-Vorsitzende Ferdinand Melichar, nun über die Höhe der Abgaben auf andere Geräte nachgedacht werden. Melichar: "Natürlich muss sich die Entscheidung, Drucker von der Vergütungspflicht auszunehmen, jetzt auf die Vergütungstarife der verbleibenden zwei Gerätetypen auswirken, damit Kreative auch weiterhin angemessen für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke entlohnt werden."

Nach Angaben des IT-Branchenverbandes Bitkom wollte die VG Wort je nach Druckleistung zwischen 10 und 300 Euro pro verkauften Drucker kassieren - und damit die Preise für die Geräte erheblich in die Höhe treiben. Forderungen in dieser Höhe, hatte der Bitkom argumentiert, würden die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Händler beeinträchtigen und die bisher preiswerten Drucker über jedes Maß verteuern.

"Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt", kommentierte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes Bitkom, in einer Stellungnahme zum Urteil. Der BGH hatte mit seinem Spruch zwei Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, gegen die die VG Wort Widerspruch eingelegt hatte. Rohleder weiter: "Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel."

"Nicht nachvollziehbar"

Auch Ausdrucke urheberrechtlich geschützter Werke von Webseiten sind durch die Abgaben auf PCs bereits vergütet. Mit ihnen zu argumentieren, wäre allerdings wohl auch kontraproduktiv: Autoren, die online veröffentlichen, werden von der VG Wort erst seit diesem Jahr überhaupt wahrgenommen. Ob sie in den Genuss von Ausschüttungen in angemessener Höhe kommen, darf aber bezweifelt werden: Das von der VG Wort im Januar implementierte Zählpixel-System ist nicht in der Lage, Webseiten zu erfassen, die tatsächlich Leser in erwähnenswerter Zahl haben.

Für den VG-Wort-Chef Melichar ist das BGH-Urteil "nicht nachvollziehbar, aber wohl auch nicht final: In dem Streit ging es der VG Wort in erster Linie um rückwirkende Abgaben auf verkaufte Geräte bis zum Jahr 2001. Jährlich werden laut Bitkom in Deutschland rund 7,8 Millionen solcher Geräte verkauft. Ab 1. Januar 2008, argumentiert die VG Wort, stünden ihr die verlangten Abgaben dann doch zu, basierend auf dem dann in Kraft tretenden Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Das besagt, dass Geräte auch dann vergütungspflichtig seien, "wenn sie sich nur in Verbindung mit anderen Geräten oder sonstigem Zubehör zur Vervielfältigung eignen".

Der Bitkom dürfte auch das anders verstehen und sehen, der Streit geht also wohl weiter - und notfalls vor dem Verfassungsgericht. Das aber ist bisher nur eine Erwägung: Zunächst, heißt es von Seiten der VG Wort, müsse man die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und diese gründlich prüfen.

pat