E-Commerce Bundesrat billigt verbesserten Verbraucherschutz
Bonn - Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Verbesserungen beim Verbraucherschutz für Geschäfte im Internet nach Änderungen im Vermittlungsausschuss gebilligt. Außerdem nahm die Länderkammer am Freitag in Bonn das neue Stiftungsrecht ebenfalls in der vom Vermittlungsausschuss geänderten Fassung an. Beide Gesetze können damit in Kraft treten.
Mit dem so genannten Fernabsatzgesetz werden die Rechte der Verbraucher im Versandhandel jeder Art gestärkt. Es gilt für alle Geschäfte, bei denen sich Verkäufer und Käufer nicht zu Gesicht bekommen, ob per Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder Internet. Unter anderem wird eine einheitliche Widerrufsfrist von sieben Werktagen eingeführt.
Unbestellt zugesandte Waren müssen die Kunden weder zurückschicken noch aufbewahren. Um betrügerische Gewinnversprechen einzudämmen, wird ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung des Gewinns eingeführt. Werden Kreditkartendaten missbräuchlich durch Dritte verwendet, trägt das Kreditinstitut die Beweislast. Die Bank muss nachweisen, dass der Verbraucher selbst mit seiner Karte gezahlt hat.
Im Vermittlungsverfahren wurde entschieden, dass der Käufer bei Widerruf die Rücksendekosten selbst tragen müsse, wenn der Warenwert bis zu 80 Mark beträgt. Ursprünglich sollten die Rücksendekosten immer zu Lasten der Händler gehen. Die Länder sahen darin aber eine zu große Belastung für den Buchhandel, da dort die Rücksendequote bereits zwischen fünf und zehn Prozent betrage. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll die Grenze nun für alle Branchen gelten. Der Händler hat weiter die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.