E-Commerce-Gesetz Multimedia-Wirtschaft läuft Sturm
Berlin - Strittig ist nach Ansicht von dmmv-Geschäftsführer Alexander Felsenberg vor allem die Frage, welches Recht für die deutschen E-Commerce-Anbieter gilt. In der Richtlinie 2000/31/EG der Europäischen Union, die mit dem neuen "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr" (EGG) umgesetzt werden soll, findet sich für diesen Zweck das so genannte Herkunftslandprinzip. Das bedeutet, dass Waren- oder Serviceanbieter sich nur nach dem nationalen Recht des Landes richten müssen, in dem sie ihren Geschäftssitz haben.
Im aktuellen Entwurf des EGG wird dieses Prinzip allerdings durch eine reichlich komplizierte Konstruktion ergänzt. Danach kann in bestimmten Fällen ausländisches Recht gelten: nämlich dann, wenn es für den beklagten deutschen Anbieter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorteilhafter ist. Eine "Günstigkeitsabwägung" solle das von Fall zu Fall klären. Gleichzeitig sieht das Internationale Privatrecht seit Jahren dieselbe Möglichkeit auch für die Kläger vor. Auch sie sollen sich dasjenige Recht aussuchen können, das für sie die größten Vorteile bietet.
Damit schaffe der Gesetzgeber einen offenkundigen Widerspruch, sagt Felsenberg und attestiert "Anlass zu deutlicher Kritik". Die unklare Rechtslage zwinge vor allem kleinere Unternehmen dazu, viel Geld für ihre juristische Beratung auszugeben - "Geld, das diese Unternehmen dringend für den Aufbau ihres Geschäfts und die Schaffung von Arbeitsplätzen brauchen." Sein Verband fordere den Bundestag daher auf, nur das Herkunftslandprinzip zu berücksichtigen. Man brauche ein "Gesetz, das verständlich und einfach umzusetzen ist". Dazu sei neben der Vereinfachung der juristischen Regeln auch eine verständlichere Formulierung nötig, sagte Felsenberg.
Prinzipiell begrüße man allerdings die "Idee eines solchen Gesetzes mit allem Nachdruck", beeilte sich der Geschäftsführer des Multimediaverbandes zu versichern. Nur sei die jetzige Fassung "punktuell ungeeignet". Wann das Gesetz tatsächlich Realität wird, ist ohnehin noch unklar. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird der Entwurf zunächst in den Fachausschüssen des Parlaments beraten. Den Verbänden bleibt also noch genug Zeit für Lobbyarbeit.