E-Commerce Verstoßen Online-Preisnachlässe gegen das Rabattgesetz?
Deutschland steht mit seinen strengen Einzelhandelsgesetzen im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um den Handel via Internet, dem E-Commerce. Einem Artikel des "Wall Street Journal" zufolge versuchen derzeit die japanische Sony Corp und Philips Electronics den Verkauf ihrer Produkte zu Rabattpreisen auf einer deutschen Website mit rechtlichen Schritten zu stoppen. Beide Unternehmen haben bereits in getrennten Fällen befristete gerichtliche Verfügungen erreicht, um den Verkauf ihrer Fernseher, Videorekorder und Stereoanlagen über die Website von Primus Online zu verhindern. Die Verfügungen sind solange gültig, bis die Gerichte darüber entschieden haben, ob die Praxis gegen die Rabatt- und Preispolitik in Deutschland verstößt. Das größte Hindernis für E-Commerce in Deutschland ist Primus zufolge das Rabattgesetz. Es untersagt Einzelhändlern unter anderem, mehr als drei Prozent vom ausgezeichneten Preis runterzugehen. Auf der Primus-Website werden die Preise eines Produktes günstiger, wenn mehrere Kunden sich für den Kauf des Artikels registrieren.
Sony und Philips zufolge verstoßen die Verkaufspraktiken von Primus gegen das Rabattgesetz. Die niedrigen Preise seien "unfair", da an den normalen Verkaufsstellen Kosten für Beratung und andere Dienstleistungen anfielen, erläuterten die Unternehmen. Der geschäftsführende Direktor von Primus, Frank Bohmann, wies die Anschuldigungen zurück. Das Unternehmen plane, bei einem negativen Urteil Berufung einzulegen und sich verstärkt in anderen Ländern niederzulassen. In Österreich ist Primus bereits präsent, weitere Ziele seien Benelux, Großbritannien, die Schweiz und Schweden, sagte Bohman.
In seiner Hauptniederlassung in Köln beschäftigt das Unternehmen 30 Mitarbeiter. Primus Online Deutschland ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Metro Holding AG und der DaimlerChrysler-Tochter Debis Systemhaus. Die Metro AG hatte durch Abkauf vom Schwesterunternehmen BHS gerade erst die Mehrheit der Anteile an Primus erworben, um künftig im Internethandel eine größere Rolle zu spielen.
Die Metro ist außerdem mit E-Commerce-Angeboten der Kaufhaus Warenhaus AG, der Cash & Carry-Märkte sowie mit den Websites zahlreicher anderer Konzerngesellschaften im Internet vertreten. Metro-Chef Hans-Joachim Körber betonte, das Unternehmen werde wie im stationären Handel auch bei seinen künftigen E-Commerce-Aktivitäten den Wettbewerb unter den für Internet-Shopping prädestinierten Konzerntöchtern wie Media-Markt, Saturn und Kaufhof zulassen und fördern. Dabei könnten die im Internet-Geschäft aktiven Gesellschaften auf die bewährten Service-Gesellschaften im Metro-Konzern zurückgreifen und dadurch Synergien bei Einkauf, Organisation, Distribution und Technologie nutzen.