Gegenklage: MP3.com schlägt zurück - DER SPIEGEL
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Gegenklage MP3.com schlägt zurück

Verklagt? Von der Plattenindustrie? So etwas konnte der Musikdienst MP3.com offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen: Jetzt wird zurückgeklagt.
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San Diego - Nur rund zwei Wochen, nachdem die US-Plattenindustrie die Firma MP3.com  mit einer Klage wegen angeblicher Copyright-Verletzungen überzogen hat, dreht das Musikportal den Spieß um. In einer am Montagabend bei Gericht eingebrachten Beschwerde wirft MP3.com der "Recording Industry Association of America " (RIAA) und deren Chefin Hilary Rosen "unfaire Geschäftspraktiken" vor.

"Seit seiner Gründung sieht sich MP3.com mit zunehmend aggressiveren Taktiken der RIAA konfrontiert", begründet MP3.com-Chef Michael Robertson die Klage. Diese "schikanöse Vorgehensweise" könne das Unternehmen nicht länger tolerieren. Jetzt sollen alle nur erdenklichen Rechtsmittel ausgeschöpft werden - und das "mit Nachdruck".

Besonders das Verhalten von Hilary Rosen ist in die Schusslinie von MP3.com geraten. So habe die RIAA-Chefin schon drei Tage bevor die Klage eingereicht wurde, in einem Gespräch mit Aktienanalysten die geplanten Rechtsmittel erwähnt. Gleichzeitig hätten sich die RIAA-Anwälte bei MP3.com über die umstrittene Technik informiert. "Offensichtlich ist Frau Rosen mehr daran interessiert, unseren Aktienkurs zu drücken, als eine gemeinsame Lösung zu suchen", sagt Robertson.

Vordergründig geht es in der Auseinandersetzung um zwei neue Leistungen, die MP3.com seit Anfang des Jahres anbietet: So können Kunden MP3-Files von CDs im heimischen Computer auf die Webseite des Musikportals laden. Auch ist es möglich, Musikfiles gekaufter CDs auf die eigene Festplatte zu kopieren, noch bevor die neuen Silberscheiben mit der Post angekommen sind.

Im Hintergrund scheinen allerdings andere Dinge vorzugehen. So versucht die Plattenindustrie anscheinend, dem in ihren Augen aufmüpfigen Musikdienst vor Gericht einen Dämpfer zu verpassen. Auch die Gegenklage von MP3.com muss wohl vor dem Hintergrund der Einschüchterung gesehen werden. Denn die Argumente, die Robertson hinsichtlich des "schikanösen Vorgehens" vorbringt, klingen allesamt rechtlich nicht sehr überzeugend.

Alexander Stirn

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